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Fahrpersonal wird im Arbeitszeitgesetz Deutschland bzw Fahrpersonalgesetz Verordnung und EU Verordnung 561 2006 ggf auch AETR definiert Hiernach sind Fahrer gleichgestellt mit Personen die sich zur Bedienung von Kraftfahrzeugen bereithalten Beifahrer und Schaffner als Fahrpersonal anzusehen und unterliegen den obigen Gesetzen Rechtliche Regelungen BearbeitenDie Lenkzeitunterbrechung Fahrtunterbrechung wird in den einzelnen Gesetzen in ihrem jeweiligen Gultigkeitsbereich geregelt Das Fahrpersonal unterscheidet sich vom administrativen Personal oder Verwaltungspersonal eines Verkehrsbetriebes Das Fahrpersonal ist nur zur Durchfuhrung von Fahrten als Kraftfahrer verpflichtet Daruber hinaus gibt es zu jedem Verkehrsbetrieb auch einen Disponenten gegenuber welchem das Fahrpersonal weisungsgebunden ist Auch bei Unwagnissen muss es sich zunachst mit diesem abstimmen und darf im Regelfall nicht eigenmachtig Entscheidungen treffen wenn es um den Abbruch der Reise oder um Verzogerungen im Betriebslauf geht Das Fahrpersonal hat regelmassig an Schulungen hinsichtlich der Sicherheit der Verkehrsmittel als auch der Ersten Hilfe teilzunehmen Diese Kosten muss der Verkehrsbetrieb erstatten wenn er nicht imstande ist die Schulungen selbst anzubieten Das Fahrpersonal hat das Recht unter bestimmten Voraussetzungen Teilnehmer nach vorheriger ggf mehrmaliger Ermahnung oder im Falle von Krankheiten von der Fahrt auszuschliessen Diese mussen dann auf eigene Kosten fur eine andere Beforderungsmoglichkeit sorgen Das Fahrpersonal ist dazu verpflichtet bei Fahrten langer als vier Stunden eine mindestens viertelstundige Pause unaufgefordert einzulegen Daruber hinaus besteht nach mindestens vier Stunden ununterbrochener Fahrt eine Verpflichtung eine grossere Pause von mindestens einer Stunde einzulegen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrpersonal amp oldid 199811354