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FRAG ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu weiteren Bedeutungen siehe Frag Das 3 Rundfunk Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16 Juni 1981 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das dritte in einer Reihe von zwolf Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit Zentraler Begriff dieses Urteils ist die Freie Rundfunk AG in Grundung FRAG Das Urteil gilt als Meilenstein auf dem Weg zu einer dualen Rundfunkordnung Fundstelle BVerfGE 57 295ff FRAG Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Zusammenfassung des Urteils 3 Folgen des Urteils 4 Weblinks 5 Siehe auchSachverhalt Bearbeiten1964 hatte das Saarland als erstes und einziges Bundesland die gesetzlichen Moglichkeiten fur die Veranstaltung von privaten Rundfunksendungen Horfunk und Fernsehen geschaffen Daraufhin beantragte die Freie Rundfunk Aktiengesellschaft FRAG eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Konzession Dieser Antrag wurde von der Landesregierung abgelehnt um den Saarlandischen Rundfunk zu schutzen Dieser wurde bei Zulassung privater Rundfunkveranstalter durch zu erwartende Verluste an Werbeeinnahmen in ernste Existenzschwierigkeiten geraten so die Ablehnungsbegrundung der Landesregierung Zusammenfassung des Urteils BearbeitenVom angerufenen Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt Dieses entschied dass die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Regelungen mit der Rundfunkfreiheit unvereinbar seien da sie keine verfassungsmassige Regelung des Zugangs zur Veranstaltung privater Rundfunksendungen in deutscher Sprache enthielten die Frage der Auswahl ganzlich ungeregelt liessen und in ihren Bestimmungen uber den dort vorgesehenen Beirat keine Gewahr dafur boten dass die gesellschaftliche relevanten Krafte in den Organen der Veranstalter hinreichenden Einfluss hatten und im Gesamtprogramm zu Wort kommen konnten Um die Meinungsvielfalt zu sichern schrieb das Verfassungsgericht entweder eine binnenpluralistische oder eine aussenpluralistische Struktur vor Bei der binnenpluralistischen Struktur spiegelt sich die Vielfalt der Meinungsrichtungen in der Zusammensetzung der Kontrollrate innerhalb eines Rundfunkveranstalters wider In diesem Fall soll bereits der einzelne Sender moglichst alle Meinungsrichtungen der gesellschaftlich relevanten Krafte abdecken Bei der aussenpluralistischen Struktur dagegen wird die Meinungsvielfalt durch die Vielfalt der Sender erreicht In diesem Fall muss die Landesmedienanstalt durch geeignete Auswahl der Veranstalter dafur sorgen dass das Gesamtangebot der inlandischen Programme der bestehenden Meinungsvielfalt entspricht Die einzelnen Sender mussen allerdings auch in diesem Fall ein Mindestmass an Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewahrleisten Folgen des Urteils BearbeitenIn der Folge wurden auch von den anderen Bundeslandern Gesetze zur Veranstaltung privaten Rundfunks Landesmediengesetze geschaffen die sich an den Vorgaben des FRAG Urteils ausrichten Weblinks BearbeitenBVerfG Urteil 1 BvL 89 87 via DFR Siehe auch BearbeitenMedienrecht Rundfunkrecht Rundfunkfreiheit Rundfunk Rundfunk Urteil Ubersicht medienrechtlicher Entscheidungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 3 Rundfunk Urteil amp oldid 238793357