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Die Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1793 franzosisch Declaration des droits de l homme et du citoyen de 1793 ist ein Grundlagentext welcher der franzosischen Verfassung vom 24 Juni 1793 vorangestellt ist 1 Die Erklarung wurde von einer Kommission verfasst zu der Louis Antoine de Saint Just und Marie Jean Herault de Sechelles angehorten Im Unterschied zur Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1789 wurde nicht nur die Zahl der Menschenrechte von 17 auf 35 erhoht sondern man stellte erstmals Gleichheit vor Freiheit und die Eigentumsgarantie Die Verfassung sowie die Erklarung traten aber nie offiziell in Kraft 2 Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1793 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Praambel 1 2 Artikel 1 1 3 Artikel 2 1 4 Artikel 3 1 5 Artikel 4 1 6 Artikel 5 1 7 Artikel 6 1 8 Artikel 7 1 9 Artikel 8 1 10 Artikel 9 1 11 Artikel 10 1 12 Artikel 11 1 13 Artikel 12 1 14 Artikel 13 1 15 Artikel 14 1 16 Artikel 15 1 17 Artikel 16 1 18 Artikel 17 1 19 Artikel 18 1 20 Artikel 19 1 21 Artikel 20 1 22 Artikel 21 1 23 Artikel 22 1 24 Artikel 23 1 25 Artikel 24 1 26 Artikel 25 1 27 Artikel 26 1 28 Artikel 27 1 29 Artikel 28 1 30 Artikel 29 1 31 Artikel 30 1 32 Artikel 31 1 33 Artikel 32 1 34 Artikel 33 1 35 Artikel 34 1 36 Artikel 35 2 Weblinks 3 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenPraambel Bearbeiten Das franzosische Volk hat in der Uberzeugung dass Vergessen und Verachtung der naturlichen Menschenrechte die einzigen Ursachen des Unglucks in der Welt sind sich entschlossen in einer feierlichen Erklarung diese heiligen und unverausserlichen Rechte darzulegen damit alle Burger standig die Handlungen der Regierung mit dem Ziel jeder gesellschaftlichen Einrichtung vergleichen konnen und sich daher niemals durch die Tyrannei unterdrucken und entehren lassen damit das Volk immer die Grundlagen seiner Freiheit und seines Gluckes die Obrigkeit den Massstab ihrer Pflichten der Gesetzgeber den Gegenstand seiner Aufgaben vor Augen haben Infolgedessen verkundet sie in Gegenwart des Allerhochsten folgende Erklarung der Menschen und Burgerrechte Artikel 1 Bearbeiten Das Ziel der Gesellschaft ist das allgemeine Gluck Die Regierung ist eingesetzt um dem Menschen den Genuss seiner naturlichen und unverausserlichen Rechte zu verburgen Artikel 2 Bearbeiten Diese Rechte sind Gleichheit Freiheit Sicherheit Eigentum Artikel 3 Bearbeiten Alle Menschen sind von Natur und vor dem Gesetz gleich Artikel 4 Bearbeiten Das Gesetz ist der freie und feierliche Ausdruck des allgemeinen Willens es ist fur alle das gleiche sei es dass es schutzt sei es dass es bestraft es kann nur das befehlen was gerecht und der Gesellschaft nutzlich ist es kann nur das verbieten was ihr schadlich ist Artikel 5 Bearbeiten Alle Burger sind zu den offentlichen Amtern in gleicher Weise zugelassen Freie Volker kennen bei ihren Wahlen keine anderen Grunde der Bevorrechtung als Tugend und Talent Artikel 6 Bearbeiten Die Freiheit ist die Macht die dem Menschen erlaubt das zu tun was den Rechten eines anderen nicht schadet sie hat als Grundlage die Natur als Massstab die Gerechtigkeit als Schutzwehr das Gesetz Ihre moralische Begrenzung liegt in dem Grundsatz Was du nicht willst das man dir tu das fug auch keinem andern zu Artikel 7 Bearbeiten Das Recht seinen Gedanken und Meinungen durch die Presse oder auf jede andere Art Ausdruck zu geben das Recht sich friedlich zu versammeln die freie Ausubung von Gottesdiensten konnen nicht untersagt werden Die Notwendigkeit diesen Rechten Ausdruck zu geben setzt das Vorhandensein oder die frische Erinnerung an den Despotismus voraus Artikel 8 Bearbeiten Die Sicherheit beruht in dem Schutz den die Gesellschaft jedem ihrer Glieder fur die Erhaltung seiner Person seiner Rechte und seines Eigentums zusichert Artikel 9 Bearbeiten Das Gesetz soll die allgemeine und personliche Freiheit gegen die Unterdruckung durch die die regieren sichern Artikel 10 Bearbeiten Jeder kann nur in den durch das Gesetz bestimmten Fallen und in den Formen die es vorschreibt angeklagt verhaftet und gefangengehalten werden Jeder Burger der auf Grund des Gesetzes geladen oder ergriffen wird muss sofort gehorchen er macht sich auch durch Widerstand strafbar Artikel 11 Bearbeiten Jede Handlung die gegen einen Menschen ausser den im Gesetz bestimmten Fallen und Formen begangen wird ist willkurlich und tyrannisch derjenige gegen den man sie mit Gewalt durchfuhren will hat das Recht sie mit Gewalt abzuwehren Artikel 12 Bearbeiten Diejenigen die willkurliche Akte veranlassen fordern unterzeichnen ausfuhren oder ausfuhren lassen sind schuldig und mussen bestraft werden Artikel 13 Bearbeiten Da jeder Mensch fur unschuldig zu halten ist solange er nicht fur schuldig erklart worden ist soll wenn es als unumganglich erachtet wird ihn zu verhaften jede Harte die nicht notwendig ist um sich seiner Person zu versichern durch das Gesetz ernstlich verboten sein Artikel 14 Bearbeiten Gerichtet und bestraft werden darf nur wer gehort oder gesetzlich vorgeladen worden ist und nur auf Grund eines vor Begehen der Tat verkundeten Gesetzes Das Gesetz das Vergehen die vor seiner Schaffung begangen wurden bestrafen wollte ware Tyrannei einem Gesetz ruckwirkende Kraft zu geben ware ein Verbrechen Artikel 15 Bearbeiten Das Gesetz soll nur die durchaus und unumganglich notwendigen Strafen festlegen die Strafen sollen der Tat angemessen und der Gesellschaft nutzlich sein Artikel 16 Bearbeiten Das Recht auf Eigentum ist das das jedem Burger erlaubt seine Guter seine Einkunfte den Ertrag seiner Arbeit und seines Fleisses zu geniessen und uber sie nach seinem Gutdunken zu verfugen Artikel 17 Bearbeiten Keine Art der Arbeit des Erwerbes und des Handels kann dem Fleisse der Burger verwehrt werden Artikel 18 Bearbeiten Jeder Mensch kann uber seine Dienste und seine Zeit verfugen aber er kann sich nicht verkaufen noch verkauft werden seine Person ist kein verausserliches Eigentum Das Gesetz erkennt keine Dienstbarkeit an nur uber die Dienstleistungen und die Entschadigung dafur kann zwischen dem Menschen der arbeitet und dem der ihn anstellt eine Vereinbarung stattfinden Artikel 19 Bearbeiten Ohne seine Einwilligung darf niemand des geringsten Teiles seines Eigentumes beraubt werden wenn es nicht die gesetzlich festgestellte offentliche Notwendigkeit erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorher festgesetzten Entschadigung Artikel 20 Bearbeiten Eine Steuer darf nur fur den allgemeinen Nutzen auferlegt werden Alle Burger haben das Recht bei der Festsetzung der Steuern mitzuwirken uber ihre Anwendung zu wachen und sich davon Rechenschaft geben zu lassen Artikel 21 Bearbeiten Die offentliche Unterstutzung ist eine heilige Schuld Die Gesellschaft schuldet ihren unglucklichen Mitburgern den Unterhalt indem sie ihnen entweder Arbeit verschafft oder denen die ausserstande sind zu arbeiten die Mittel fur ihr Dasein sichert Artikel 22 Bearbeiten Der Unterricht ist fur alle ein Bedurfnis Die Gesellschaft soll mit aller Macht die Fortschritte der offentlichen Aufklarung fordern und den Unterricht allen Burgern zuganglich machen Artikel 23 Bearbeiten Die gesellschaftliche Burgschaft besteht in der Tatigkeit aller um einem jeden den Genuss und die Erhaltung seiner Rechte zu sichern diese Burgschaft beruht auf der Volkssouveranitat Artikel 24 Bearbeiten Sie kann nicht bestehen wenn die Grenzen der offentlichen Verwaltung durch das Gesetz nicht deutlich bestimmt sind und wenn die Verantwortlichkeit aller Beamten nicht gesichert ist Artikel 25 Bearbeiten Die Souveranitat ruht im Volk sie ist einheitlich und unteilbar unverjahrbar und unverausserlich Artikel 26 Bearbeiten Kein Teil des Volkes kann die Macht des gesamten Volkes ausuben aber jeder Teil des souveranen Volkes der sich versammelt geniesst das Recht seinen Willen mit voller Freiheit auszudrucken Artikel 27 Bearbeiten Jedes Individuum das die Souveranitat sich anmassen will soll sogleich durch die freien Manner zum Tode verurteilt werden Artikel 28 Bearbeiten Ein Volk hat stets das Recht seine Verfassung zu revidieren zu verbessern und zu andern Eine Generation kann ihren Gesetzen nicht die kunftigen Generationen unterwerfen Artikel 29 Bearbeiten Jeder Burger hat das gleiche Recht an der Gesetzgebung und der Ernennung seiner Beauftragten oder seiner Vertreter mitzuwirken Artikel 30 Bearbeiten Offentliche Dienste sind ihrem Wesen nach zeitlich begrenzt sie konnen nicht als Auszeichnungen noch als Belohnungen sondern nur als Verpflichtungen betrachtet werden Artikel 31 Bearbeiten Vergehen der Beauftragten des Volkes oder seiner Vertreter sollen niemals straflos bleiben Niemand hat das Recht sich fur unverletzlicher als die ubrigen Burger zu halten Artikel 32 Bearbeiten Das Recht den offentlichen Behorden Gesuche einzureichen kann in keinem Falle untersagt aufgehoben oder eingeschrankt werden Artikel 33 Bearbeiten Der Widerstand gegen Unterdruckung ist die Folge der ubrigen Menschenrechte Artikel 34 Bearbeiten Unterdruckung der Gesamtheit der Gesellschaft ist es wenn auch nur eines ihrer Glieder unterdruckt wird Unterdruckung jedes einzelnen Gliedes ist es wenn die Gesamtheit der Gesellschaft unterdruckt wird Artikel 35 Bearbeiten Wenn die Regierung die Rechte des Volkes verletzt ist fur das Volk und jeden Teil des Volkes der Aufstand das heiligste seiner Rechte und die unerlasslichste seiner Pflichten Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1793 Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Declaration des Droits de l Homme et du Citoyen de 1793 Quellen und Volltexte franzosisch Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1793 In Verfassungen euEinzelnachweise Bearbeiten Erklarung der Menschen und Burgerrechte Axel Herrmann Kampf um die Menschenrechte In bpb de 11 Marz 2008 abgerufen am 10 Dezember 2018 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1793 amp oldid 238105780