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Die Encyklopadie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung wurde im Jahre 1870 durch den Munchener Rechtsprofessor Franz von Holtzendorff begrundet die im Verlag Duncker amp Humblot in Leipzig erschien Das Werk bestand zunachst aus einer einbandigen systematischen Darstellung und einem zweibandigen alphabetischen Rechtslexikon Seit der 5 Auflage 1890 wurde der systematische Teil in zwei Bande aufgeteilt Nach dem Tod des Erstherausgebers im Jahre 1889 ubernahm der Berliner Rechtsprofessor Josef Kohler die Herausgabe einer Neubearbeitung die als 6 Auflage 1904 erschien Bereits vor dem Erscheinen der 6 Auflage hatte der Munchener Rechtsprofessor Karl von Birkmeyer im Jahr 1900 eine Encyklopadie der Rechtswissenschaft herausgegeben die beabsichtigte im Anschluss an das Werk von v Holtzendorff eine Neubearbeitung vor allem unter Berucksichtigung des im gleichen Jahre in Kraft getretenen Burgerlichen Gesetzbuches vorzunehmen Sie erschien im Verlag O Haring Berlin und erlebte 1904 eine zweite Auflage In ihrer Nachfolge steht seit 1922 die Enzyklopadie der Rechts und Staatswissenschaft Beide Werke erheben den Anspruch den damaligen Stand der Rechtswissenschaft umfassend darzustellen und sind somit Spezialenzyklopadien dieses Faches Die Encyklopadie von v Holtzendorff Neubearbeitung 1904 BearbeitenDas Werk besteht aus einer Reihe von Einzeldarstellungen von verschiedenen Rechtsgebieten die durch eine gemeinsame abgestufte Gliederung verbunden sind I Josef Kohler Rechtsphilosophie und UniversalrechtsgeschichteII Zivilrecht 1 Otto Lenel Geschichte und Quellen des romischen Rechts 2 Heinrich Brunner Quellen und Geschichte des deutschen Rechts 3 Ludwig Mitteis Das Pandektenrecht 4 Otto Gierke Grundzuge des deutschen Privatrechts 5 Josef Kohler Burgerliches RechtZusatze a J Stranz Verhaltnis des Reichsprivatrechts zum Landesprivatrecht b Uberblick uber die ausserdeutschen Privatrechtsordnungenaa Ernst Heymann Uberblick uber das englische Privatrecht bb Karl Crome Grundzuge des romanischen Rechts cc Otto von Veh Uberblick uber das russische Privatrecht dd dd dd 6 Otto Gierke Grundzuge des Handelsrechts 7 Georg Cohn Wechsel und Scheckrecht 8 Felix Hecht Das Hypothekenbankrecht 9 L von Bar Internationales Privatrecht 10 Josef Kohler Zivilprozess und Konkursrecht 11 Emil Dorner Verfahren der freiwilligen GerichtsbarkeitIII Strafrecht 1 F Wachenfeld Strafrecht mit Ausschluss des Militarstrafrechts 2 Ernst Beling Strafprozessrecht 3 Julius Weiffenbach Militarstrafrecht MilitarstrafprozessIV Offentliches Recht 1 Gerhard Anschutz Deutsches Staatsrecht 2 Ernst von Meier Das Verwaltungsrecht 3 Ludwig Lass Arbeiterversicherungsrecht 4 Ulrich Stutz Kirchenrecht 5 Paul Heilborn Volkerrecht 6 Otto Kobner Deutsches KolonialrechtDie Encyklopadie von Birkmeyer 2 Auflage 1904 BearbeitenDas Werk besteht aus einer Reihe von Einzeldarstellungen von verschiedenen Rechtsgebieten die nicht durch eine gemeinsame Gliederung verbunden sind Eine systematische Gliederung ist allerdings durch die Anordnung der Einzeldarstellungen gegeben Erwin Grueber Munchen Einfuhrung in die Rechtswissenschaft Franz Leonhard Marburg Das Romische Recht H O Lehmann Marburg Deutsche Rechtsgeschichte und Grundzuge des deutschen Privatrechts F Bernhoft Rostock Das Burgerliche Recht H O Lehmann Marburg Handels See und Wechselrecht Adolf Arndt Konigsberg Staatsrecht und Verwaltungsrecht Friedrich Stein Halle Saale Das Zivilprozessrecht Friedrich Hellmann Munchen Konkursrecht und Konkursprozess Karl Birkmeyer Das Strafrecht Karl Birkmeyer Das Militarstrafrecht Karl von Lilienthal Heidelberg Das Strafprozessrecht Franz von Liszt Das Volkerrecht Paul Hinschius Berlin Das KirchenrechtVergleich BearbeitenDas Werk von v Holtzendorff bietet Darstellungen einiger Rechtsgebiete die in dem Werk von Birkemeyer fehlen Pandektenrecht Deutsches Privatrecht Verhaltnis des Reichsprivatrechts zum Landesprivatrecht Uberblick uber die ausserdeutschen Privatrechtsordnungen Hypothekenbankrecht Internationales Privatrecht Arbeiterversicherungsrecht Deutsches KolonialrechtEinerseits ist also in der Holtzendorffschen Enzyklopadie der Darstellung des alteren romischen Rechts ein grosserer Raum eingeraumt worden Andererseits wird das besondere Interesse des Herausgebers Josef Kohler an der vergleichenden Rechtswissenschaft deutlich Daruber hinaus ist die Encyklopadie von v Holtzendorff feiner gegliedert als die von Birkemeyer Weiterhin fehlt der letzteren das Rechtslexikon Die Enzyklopadie von v Holtzendorff ist also insgesamt die wesentlich umfangreichere und systematisch anspruchsvollere der beiden Werke Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Encyklopadie der Rechtswissenschaft amp oldid 177400804