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Als Elektronische Bilanz oder E Bilanz wird in Deutschland die elektronische Ubermittlung einer Unternehmensbilanz an das zustandige Finanzamt bezeichnet Grundsatzlich sind die Inhalte der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung fur Wirtschaftsjahre die nach dem 31 Dezember 2011 beginnen durch Datenfernubertragung zu ubermitteln Fur das erste Wirtschaftsjahr das nach dem 31 Dezember 2011 beginnt wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet wenn die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung fur dieses Jahr noch nicht durch Datenfernubertragung ubermittelt werden Eine Bilanz sowie die Gewinn und Verlustrechnung konnen in diesen Fallen in Papierform abgegeben werden Rechtsgrundlage ist 5b Einkommensteuergesetz EStG Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Ziele 3 Inhalt und Form 4 Ausnahmen 5 Taxonomie 6 Literatur 7 WeblinksRechtsgrundlagen BearbeitenWird der Gewinn nach 4 Abs 1 5 oder 5a EStG ermittelt so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernubertragung zu ubermitteln Enthalt die Bilanz Ansatze oder Betrage die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen so sind diese durch Zusatze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernubertragung zu ubermitteln 150 Abs 7 der Abgabenordnung gilt entsprechend Im Fall der Eroffnung des Betriebs ist die Eroffnungsbilanz entsprechend zu ubermitteln Ziele BearbeitenMit dem Steuerburokratieabbaugesetz SteuBAG will der Gesetzgeber eine Erleichterung bei der Steuererhebung und einen Abbau der Burokratie erreichen Durch die elektronische Ubermittlung der Steuerbilanz sollen Fehlubertragungen zwischen der Papierform und den gespeicherten Daten vermieden Prozesse effizienter gestaltet und umfassende Datenauswertungsmoglichkeiten seitens der Finanzverwaltung geschaffen werden Inhalt und Form BearbeitenDie Jahresabschlussunterlagen sollen standardisiert und elektronisch ubermittelt werden Die Grundlage hierfur findet sich in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen BMF vom 19 Januar 2010 und vom 3 Februar 2010 Das abschliessende BMF Schreiben betreffend die Anwendung der E Bilanz stammt vom 28 September 2011 Ab 2013 sind folgende Unterlagen in elektronischer Form als XBRL Datensatz nach einer von der Finanzverwaltung aufgestellten Taxonomie an den Fiskus zu ubermitteln Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Uberleitungsrechnung steuerliche Gewinn und Verlustrechnung Ergebnisverwendungsrechnung Ab 2015 Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften Ab 2017 Anlagenspiegel Ab 2019 Steuerlicher Betriebsvermogensvergleich ab Taxonomie 6 2 freiwillig moglich Pflicht ab 2021 mit Taxonomie 6 4 Ausnahmen BearbeitenZur Vermeidung unbilliger Harten konnen Steuerpflichtige fur die z B die Schaffung der technischen Moglichkeiten fur die Datenfernubertragung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ware ausnahmsweise ihre Steuererklarung in Papierform an den Fiskus senden Hierzu hat eine Antragstellung bei der fur die Besteuerung des Unternehmens zustandigen Finanzbehorde zu erfolgen Die Regelungen zur Einreichung in Papierform sind im 60 EStDV zu finden Fur bestimmte Steuerpflichtige sowie besondere Steuerbilanzen z B Betriebsstatten Erganzungsbilanzen etc bestehen zunachst sachliche bzw zeitliche Ausnahmen Taxonomie BearbeitenGrundsatzlich sind Steuerpflichtige zur Anwendung der Kerntaxonomie verpflichtet Sie stellt die branchen und rechtsformunabhangige Standardtaxonomie dar Die Kerntaxonomie besteht in folgenden Varianten Einzelunternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren Korperschaften nach dem Gesamtkostenverfahren Personengesellschaften nach dem Gesamtkostenverfahren GuV nach dem Umsatzkostenverfahren Sonstige freiwillige BerichtsbestandteileDaneben bestehen Branchentaxonomien Solche branchenspezifischen Taxonomien gibt es in Form von Spezialtaxonomien welche die Kerntaxonomie fur bestimmte Branchen ersetzen sowie in Form von Erganzungstaxonomien die fur bestimmte Branchen zusatzlich zur Kerntaxonomie anzuwenden sind Spezialtaxonomien bestehen fur folgende Branchen Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute RechKredV Versicherungsunternehmen RechVersV Pensionsfonds RechPensV Zahlungsinstitute RechZahlV Erganzungstaxonomien bestehen fur folgende Branchen Krankenhauser KHBV Pflegeeinrichtungen PBV Verkehrsunternehmen JAbschlusVuV Kommunale Eigenbetriebe EBV Land und Forstwirtschaft BMEL Musterabschluss Die Steuertaxonomie besteht jeweils aus einem GCD Modul Global Common Data Modul welches eine Abfrage der Stammdaten des Unternehmens beinhaltet sowie einem GAAP Modul Generally Accepted Accounting Principles Modul das die Abfragen des steuerlichen Jahresabschlusses beinhaltet Die veroffentlichte Taxonomie beinhaltet folgende Posten Posten die in der Handelsbilanz unzulassig sind Posten die in der Steuerbilanz unzulassig sind Mussfelder Summenmussfelder Auffangpositionen Rechnerisch notwendige Positionen Freiwillige AngabenDer jeweils letzte Stand der Taxonomien kann auf dem Portal STEUERELEKTRONISCH des Rechenzentrums der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein Westfalen eingesehen werden Literatur BearbeitenBundesministerium der Finanzen Schreiben vom 28 September 2011 Az IV C 6 S 2133b 11 10009 koordinierter Landererlass Graf Kerssenbrock Kirch 5b EStG Folgen fur Unternehmen und Beratung In Die Steuerberatung Nr 6 2012 S 241ff Herrfurth Zwirner Die E Bilanz jetzt umsetzen StuB Beilage zu Heft 7 2013 Koch Nagel Maltseva E Bilanz rationell und richtig umstellen 2012 Tipps zur erfolgreichen E Bilanz Umstellung Zwirner Schmid Konig E Bilanz konkret 2012 E Bilanz konkretWeblinks BearbeitenPortal STEUERELEKTRONISCH Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elektronische Bilanz amp oldid 222932695