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Die Eidgenossische Volksinitiative fur tiefere Arzneimittelpreise war eine Initiative des Schweizer Discounters Denner die forderte dass alle in Deutschland Frankreich Italien und Osterreich zugelassenen Medikamente automatisch auch in der Schweiz zugelassen werden und die Krankenkassen nur noch die gunstigsten Medikamente verguten Sie wurde deutlich abgelehnt Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Absicht 1 2 Wortlaut 2 Argumente 2 1 Pro 2 2 Kontra 3 Abstimmung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenDie Initiative wurde am 12 Dezember 1997 mit 127 376 Unterschriften eingereicht 1 und kam am 4 Marz 2001 zur Abstimmung 2 Der Bundesrat und das Parlament empfahlen ein Nein zur Initiative 3 Absicht Bearbeiten Das Volksbegehren hatte zum Ziel dass alle in Deutschland Frankreich Italien und Osterreich zugelassenen Medikamente automatisch auch in der Schweiz zugelassen werden und die Krankenkassen nur noch die gunstigsten Medikamente zahlen mussen Dies hatte bedeutet dass wenn gunstigere Generika existieren die Generika statt der Originalmedikamente abgegeben werden mussen sofern der Patient die Medikamente nicht selber bezahlt So wollte man die Krankenkassenpramien senken 3 Da die Schweiz aber nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO Vorteile die sie den einen WTO Mitgliedstaaten einraumt auch allen andern gewahren muss wurde sich die automatische Zulassung der Medikamente nicht nur auf die im Initiativtext erwahnten 4 Lander beschranken sondern auch auf diverse andere Lander ausweiten 3 Wortlaut Bearbeiten Die Volksinitiative hatte folgenden Wortlaut Die Volksinitiative lautet angepasst an die Bundesverfassung vom 18 April 1999 IDie Bundesverfassung wird wie folgt erganzt Art 117 Abs 33 Die in den Nachbarstaaten Frankreich Italien Deutschland und Osterreich mit Rezept oder rezeptfrei zum Verkauf bei Arztinnen und Arzten Apotheken Spitalern Drogerien oder anderen Geschaften zugelassenen Medikamente als Originalpraparate oder Generika sind in gleicher Weise mit Rezept oder rezeptfrei auch bei Arztinnen und Arzten Apotheken Spitalern Drogerien oder anderen Geschaften in der Schweiz zugelassen ohne dass es fur die Schweiz einer besonderen Bewilligung bedarf Soweit rezeptpflichtige oder rezeptfreie Medikamente zum Verkauf gelangen sind Generika abzugeben sofern solche vorhanden sind oder sofern die Patientin oder der Patient das Praparat nicht selbst bezahlt Soweit Originalpraparate und Generika durch die Krankenkassen zu bezahlen sind sind an die Patientinnen und Patienten die preisgunstigsten Produkte abzugeben entsprechend der jedes Jahr veroffentlichten Liste der vom Bund anerkannten Krankenversicherer IIDie Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt erganzt Art 196 SachuberschriftUbergangsbestimmungen gemass Bundesbeschluss vom 18 Dezember 1998 uber eine neue BundesverfassungArt 197 Ubergangsbestimmungen nach Annahme der Bundesverfassung vom 18 April 19991 Ubergangsbestimmung zu Art 117 Kranken und Unfallversicherung Gesetzliche oder Verordnungsbestimmungen die im Widerspruch zu Artikel 117 Absatz 3 stehen sind aufgehoben 3 Argumente BearbeitenPro Bearbeiten Die Initianten wollten mit der Initiative vor allem tiefere Preise erreichen Sie verwiesen darauf dass in europaischen Niedrigpreislandern die Medikamente bis zu 100 weniger kosteten als in der Schweiz 3 Um zu verhindern dass Medikamente die in Landern mit unseriosen Zulassungsverfahren zugelassen wurden automatisch auch in der Schweiz zugelassen werden hatte man ihrer Ansicht nach eine Zusatzregistrierung fordern konnen Die Initianten fordern nicht nur einen tieferen Arzneimittelpreis sie wollen auch die medizinische Sicherheit gewahrleistet sehen Sie verschliessen sich einer gesundheitspolizeilichen Zusatzregistrierung durch Schweizer Behorden nicht fur den Fall dass ein Land anders als beispielsweise die OECD Lander kein mit der Schweiz vergleichbares gleichwertiges Zulassungsverfahren kennt Auch soll von einem anderen Staat Gegenrecht verlangt werden konnen Aus Das Initiativekomitee macht geltend im offiziellen Abstimmungsbuchlein 3 Kontra Bearbeiten Die Gegner argumentierten dass aufgrund des WTO Abkommens auch Medikamente aus Landern mit unseriosen Zulassungsverfahren in die Schweiz gelangten ohne von den schweizerischen Behorden kontrolliert zu werden Ausserdem sei das gunstigste Medikament haufig nicht das Beste Die Initiative hatte deshalb zur Folge gehabt dass Patienten auf schlechtere Medikamente zuruckgreifen gemusst hatten wenn sie diese nicht selbst bezahlt hatten Abstimmung BearbeitenUber die Initiative wurde am 4 Marz 2001 abgestimmt Die Vorlage wurde von Volk und Standen deutlich verworfen sie wurde nur von 30 der Stimmenden angenommen Am meisten Zustimmung fand die Volksinitiative im Kanton Solothurn mit 37 1 am deutlichsten verworfen wurde sie in den Kantonen Neuenburg und Wallis mit 80 Nein Stimmen 4 Weblinks BearbeitenVolksinitiative fur tiefere Arzneimittelpreise in der Datenbank SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten Schweizer Volksinitiativen Details zu Tiefere Arzneimittelpreise In www schweizervolksinitiativen ch Archiviert vom Original am 11 August 2016 abgerufen am 11 August 2016 Eidgenossische Volksabstimmung vom 4 Marz 2001 Bundesamt fur Statistik archiviert vom Original am 11 August 2016 abgerufen am 11 August 2016 a b c d e f Erlauterungen des Bundesrates PDF Zweite Vorlage Volksinitiative fur tiefere Arzneimittelpreise Schweizerische Bundeskanzlei S 10 15 archiviert vom Original am 12 Januar 2014 abgerufen am 11 August 2016 Offizielles Abstimmungsbuchlein Volksabstimmung vom 4 Marz 2001 Volksinitiative fur tiefere Arzneimittelpreise XLS Bundesamt fur Statistik abgerufen am 11 August 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative fur tiefere Arzneimittelpreise amp oldid 208661978