www.wikidata.de-de.nina.az
Die eidgenossische Volksinitiative Recht auf Leben verlangte dass das Recht auf Leben in der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll Die Volksinitiative entstand im Rahmen der Diskussionen zur Straflosigkeit der Abtreibung die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in der Schweiz stattfand Hinter der Volksinitiative stand das Initiativkomitee Recht auf Leben ein Gremium aus kirchennahen Personen und Organisationen Die Abtreibungsgegner wollten mit der Initiative erreichen dass der Satz Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem naturlichen Tode in der Verfassung verankert wurde was in Zukunft jede Diskussion uber eine eventuelle Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs unterbinden sollte Die Initiative wurde am 30 Juli 1980 eingereicht und kam am 9 Juni 1985 zur Abstimmung Bundesrat und Parlament empfahlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiative Initiativtext BearbeitenDie Initiative verlangte einen neuen Artikel in der Bundesverfassung Art 54bis neu 1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf korperliche und geistige Unversehrtheit 2 Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem naturlichen Tode 3 Der Schutz des Lebens und der korperlichen und geistigen Unversehrtheit darf nicht mit Rucksicht auf weniger hohe Rechtsguter beeintrachtigt werden Eingriffe sind nur auf rechtsstaatlichem Wege moglich Abstimmung BearbeitenDie Schweizerinnen und Schweizer verwarfen am 9 Juni 1985 die Initiative Recht auf Leben an der Urne 1 480 472 Stimmberechtigte nahmen an der Abstimmung teil was einer Stimmbeteiligung von 35 72 entspricht Die Vorlage wurde sowohl vom Volk als auch den Standen verworfen Ja Stimmen 448 016 31 0 Nein Stimmen 999 077 69 0 Annehmende Stande 4 3 2Verwerfende Stande 16 3 2Weblinks BearbeitenUbersicht uber die Initiative Initiativtext Abstimmungsresultate Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Recht auf Leben amp oldid 207711949