Die eidgenössische Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau», oder kurz die sogenannte Gleichberechtigungsinitiative, verlangte eine Ergänzung von Art. 4 der Schweizer Bundesverfassung um die explizite Anerkennung der Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann und eine Übergangsbestimmung für die Umsetzung.
Die Initiative wurde am 15. Dezember 1976 eingereicht und am 11. Oktober 1980 aufgrund des Gegenentwurfs der Bundesversammlung zurückgezogen.
Initiativtext Bearbeiten
Der Initiativtext lautete:
I. Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 4bis (neu)
II. Übergangsbestimmung
Abstimmung Bearbeiten
Die Initiative wurde von den Initiantinnen zurückgezogen, der direkte Gegenvorschlag der Bundesversammlung mit grosser Mehrheit angenommen. An der Abstimmung vom 14. Juni 1981 nahmen 398'454 Stimmberechtigte teil, was einer Stimmbeteiligung von 33,93 Prozent entspricht.
Ja-Stimmen | 797'702 | 60,3 % |
Nein-Stimmen | 525'885 | 39,7 % |
Annehmende Stände | 14 3/2 | |
Verwerfende Stände | 6 3/2 |