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Das elektronische Abfallnachweisverfahren eANV ist nach der deutschen Nachweisverordnung Verordnung uber die Nachweisfuhrung bei der Entsorgung von Abfallen seit dem 1 April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisfuhrung fur nachweispflichtige d h in der Regel gefahrliche Abfalle Zum elektronischen Nachweisverfahren zahlen samtliche Dokumente zur Nachweis und Verbleibskontrolle im engeren Sinne der elektronische Entsorgungsnachweis und der elektronische Begleitschein sowie im weiteren Sinne die elektronische Registerfuhrung 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Der elektronische Entsorgungsnachweis 2 Der elektronische Begleitschein 3 Die elektronische Registerfuhrung 4 Die elektronische Signatur 5 Vorteile und Voraussetzungen 6 Vorgehen bei der Einfuhrung des elektronischen Nachweisverfahrens 7 Vorgehen bei Storungen des elektronischen Kommunikationssystems 8 Erfahrungen aus der Praxis und aktueller Stand der Systeme 9 Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens fur nicht gefahrliche Abfalle 10 Mobile eANV Losungen 11 Elektronisches Notifizierungsverfahren in Prufung 12 Einzelnachweise 13 WeblinksDer elektronische Entsorgungsnachweis BearbeitenDer Entsorgungsnachweis belegt die Zulassigkeit der vorgesehenen Entsorgung nachweispflichtiger Abfalle in einer Abfallentsorgungsanlage Dies erfolgte in der Vergangenheit uber Durchschreibe Formularsatze Der daraus entstandene Archivierungs und Papieraufwand war enorm wenn man die Lange der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen fur die Dokumente bedenkt Seit dem 1 April 2010 hat der Entsorgungsnachweis in elektronischer Form zu erfolgen Online Entsorgungsnachweis Die zur Fuhrung der Nachweise verpflichteten Abfallerzeuger Abfallbeforderer und Abfallentsorger sowie die zustandigen Behorden ubermitteln untereinander die zur Nachweisfuhrung erforderlichen Angaben als strukturierte Nachrichten unter Verwendung standardisierter Schnittstellen Die fruhere handische Unterschrift wird im elektronischen Verfahren durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt Der elektronische Begleitschein BearbeitenDer Nachweis uber die durchgefuhrte Entsorgung gefahrlicher Abfalle wird seit dem 1 April 2010 mit Hilfe der elektronischen Begleitscheine Online Begleitscheine gefuhrt Die zur Fuhrung der Nachweise verpflichteten Abfallerzeuger Abfallbeforderer und Abfallentsorger sowie die zustandigen Behorden ubermitteln untereinander die zur Nachweisfuhrung erforderlichen Angaben als strukturierte Nachrichten unter Verwendung standardisierter Schnittstellen Der Abfallbeforderer hat zu gewahrleisten dass die Angaben aus dem Begleitschein einschliesslich der Angabe des Firmennamens und der Anschrift des Abfallentsorgers wahrend des Beforderungsvorganges mitgefuhrt und jederzeit dem zur Uberwachung und Kontrolle Befugten entsprechend den Bestimmungen vorgelegt werden konnen Die Pflicht wird auch dann erfullt wenn der Abfallbeforderer die geforderten Angaben mittels der elektronisch zu fuhrenden Nachweise zur Verfugung stellt In der Praxis ist stattdessen die Mitfuhrung einer Papierkopie sogenannte Schwarz Weiss Kopie durch den Beforderer ublich geworden Die elektronische Registerfuhrung BearbeitenDie zur Einrichtung und Fuhrung der Register verpflichteten Abfallentsorger Abfalleinsammler Abfallbeforderer und Abfallerzeuger haben die in die Register einzustellenden Belege oder Angaben drei Jahre jeweils vom Datum ihrer Einstellung in das Register an gerechnet in dem Register aufzubewahren Diese Aufbewahrungsfrist kann sich aber aufgrund anderer Auflagen auch deutlich verlangern Die Register uber nachweispflichtige Abfalle sind seit dem 1 April 2010 elektronisch zu fuhren soweit fur die in die Register einzustellenden Nachweise die elektronische Nachweisfuhrung zwingend bestimmt ist Online Registerfuhrung oder durch die jeweilige Behorde angeordnet wird Auch die Register uber nicht gefahrliche Abfalle durfen elektronisch gefuhrt werden In der Praxis wird dies oft genutzt um die Fuhrung von zwei unterschiedlichen Registern zu vermeiden Werden die Register elektronisch gefuhrt so sind die Belege oder Angaben dauerhaft und geordnet zu speichern Die elektronische Signatur BearbeitenSeit dem 1 Februar 2011 ist zusatzlich die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur anstelle der schriftlichen Unterschrift bei gefahrlichen Abfallen fur alle verpflichtend Damit ist das elektronische Abfallnachweisverfahren in der endgultigen Form eingefuhrt 3 4 Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Unterschriften auf dem Begleitschein als Erzeuger und Beforderer sowie die Unterschrift als Erzeuger auf einem Einzelnachweis noch ersatzweise manuell erbracht werden 31 Absatz 3 Nachweisverordnung in Verbindung mit 19 Absatz 1 Im Umkehrschluss sind die Entsorger bereits spatestens seit der regularen Einfuhrung der elektronischen Nachweisfuhrung also seit dem 1 April 2010 verpflichtet elektronisch zu signieren Bei elektronischer Registerfuhrung nachweispflichtiger Abfalle ist eine Registrierung bei der ZKS Abfall erforderlich die eigentlich schon eine qualifizierte elektronische Signatur fordert Daruber hinaus muss sich jeder Abfallerzeuger fur seine Rolle im Nachweisverfahren registrieren Fur die elektronische Unterschrift wird eine Signaturkarte eines akkreditierten Diensteanbieters benotigt siehe Qualifizierte elektronische Signatur Vorteile und Voraussetzungen BearbeitenDas elektronische Abfallnachweisverfahren bietet bei reibungslosem Ablauf den beteiligten Unternehmen einige Vorteile Hier sind insbesondere die steigende Datenqualitat und die Beschleunigung der Kommunikation zwischen den Beteiligten zu nennen aber auch eine z T erhebliche Ersparnis an Zeit und Kosten Die Voraussetzungen zur reibungslosen Nutzung des Verfahrens sind jeweils bei den Abfallentsorgern Abfalleinsammlern Abfallbeforderern und Abfallerzeugern zu schaffen Der Zeitaufwand fur eine derartige Neueinfuhrung sollte nicht unterschatzt werden Nicht nur die notwendige Hardware und Software inklusive Signaturausrustung ist anzuschaffen und einzurichten wobei Lieferzeiten und z B bei der Anschaffung der Signaturkarten die Dauer des Postidentverfahrens zu beachten sind vielmehr sind auch die Mitarbeiter im Umgang mit dem System zu schulen Insbesondere im Hinblick auf die elektronische Signatur sind unter Umstanden Anpassungen der betrieblichen Ablaufe und der Betriebsorganisation vorzunehmen Vorgehen bei der Einfuhrung des elektronischen Nachweisverfahrens BearbeitenFur den Anwender des elektronischen Abfallnachweisverfahrens stehen vom Grundsatz her vier Systemalternativen zur Auswahl Providerlosungen meist mit der Moglichkeit zur Anbindung vorhandener anwendereigener Software Inhouse Losungen zur unabhangigen eigenen Daten und Registerverwaltung Programmierung von Eigenlosungen Das Internetportal der ZKS Abfall Lander eANV ohne integrierte Registerfuhrung und ohne Einbindungsmoglichkeit eigener Software praktikabel in erster Linie fur Selten Nutzer 5 Als Grundlage zur Auswahl zwischen den alternativen Systemen dienen der fur die Umstellung zur Verfugung stehende Zeitrahmen die Anzahl der Nachweisvorgange die mit der Anschaffung verbundenen Kosten bzw Einsparungen der Nachweis der Praxistauglichkeit des Systems die Datensicherheit der Registerfuhrung sowie die Zukunftssicherheit des Systems im Hinblick auf die Anderung von Anforderungen Bei der Einfuhrung des Systems ist folgende Vorgehensweise sinnvoll Prufung und Anpassung des bisherigen etablierten Verfahrensablaufs Festlegung und Dokumentation des signaturberechtigten Personenkreises Technische Erprobung der neu eingefuhrten Systemlosung Schulung der Mitarbeiter Information der GeschaftspartnerUm eine stabile Kommunikation zwischen am eANV beteiligten Personen zu gewahrleisten wird eine modifizierte Testumgebung MTU fur das elektronische Abfallnachweisverfahren zur Verfugung gestellt Die einzelnen Softwarehersteller konnen dort ihr Produkt bei Markteinfuhrung oder Updates testen und eine Selbsterklarung veroffentlichen in der die erfolgreiche Prufung mit der MTU Testbehorde nach einer Checkliste mit Testfallen der IKA ZKS Abfall dokumentiert ist Vorgehen bei Storungen des elektronischen Kommunikationssystems BearbeitenSoweit die elektronische Nachweisfuhrung nicht uneingeschrankt moglich ist sind die erforderlichen Nachweise in Papierform unter Verwendung der Formblatter oder mittels eines Quittungsbelegs an Stelle des Begleitscheins zu fuhren 22 der Nachweisverordnung Der Quittungsbeleg im elektronischen Abfallnachweisverfahren entspricht in Form und Inhalt dem Begleitschein wird allerdings lediglich in einer Ausfertigung verwendet Nach Abschluss der Verbringung der Abfalle verbleibt der Quittungsbeleg zur Aufbewahrung uber drei Jahre im Register des Abfallentsorgers Spatestens 10 Kalendertage nach Behebung der Storung des Kommunikationssystems haben die Nachweispflichtigen die mittels Formblattern oder Quittungsbelegen ubermittelten Angaben nochmals elektronisch zu ubermitteln Fur die Praxis wird empfohlen bereits vorab Quittungsbelege zu erstellen die bei Storungen des elektronischen Systems unmittelbar verwendet werden konnen Der eingesetzte Quittungsbeleg sollte den Vermerk Elektronisches Kommunikationssystem gestort tragen und alle Informationen enthalten die zur spateren elektronischen Ubermittlung erforderlich sind soweit moglich also auch Kfz Kennzeichen des Beforderers und 14 stellige Nummer des elektronischen Begleitscheins Der Nachweispflichtige der die Storung feststellt hat diese den am Nachweisverfahren Beteiligten sowie den zustandigen Behorden unverzuglich zu melden soweit die Storung nicht innerhalb angemessener Frist behebbar ist Ist die ZKS Abfall das Kommunikationssystem der 16 Bundeslander bzw des Bundes nicht oder nur eingeschrankt verfugbar ist der Erzeuger Beforderer oder Entsorger trotzdem verpflichtet der Behorde die Storung mitzuteilen Gleiches gilt wenn nur einzelne Nachweispflichtige eine Storung feststellen Also der Erzeuger teilt seinem Beforderer und seiner Behorde mit dass sein Kommunikationssystem gestort ist und daher der Quittungsbeleg verwendet wird Erfahrungen aus der Praxis und aktueller Stand der Systeme BearbeitenEinige Unternehmen verfugten bereits vor der gesetzlich verpflichtenden Systemeinfuhrung uber mehrjahrige Erfahrungen mit dem elektronischen Verfahren 6 In der Praxis haben sich im Markt sogenannte Portal Systeme durchgesetzt die einen einfachen und unkomplizierten Anschluss von Abfallentsorgern Abfalleinsammlern Abfallbeforderern und den zahlreichen Abfallerzeugern uber das Internet ermoglichen Der Einsatz von Systemen deren Eingabemasken die gewohnten Formulare des Durchschreibe Begleitscheinsatzes abbilden finden aufgrund der praxisnahen Optik die grosste Akzeptanz bei den Nutzern 7 Hinsichtlich der Umsetzung in den einzelnen Bundeslandern gab es zeitweise deutliche Unterschiede So erreichte Brandenburg eine fruhzeitige Umsetzung von uber 80 8 Gerade in der Einfuhrungsphase gab es z T erhebliche Einschrankungen im allgemeinen Betrieb Einige waren technischer Natur und dem jeweiligen Umsetzungsstand bei den Providern oder Kapazitatsengpassen bei der ZKS Abfall geschuldet die Nutzer waren in Bedienung und Prozessablauf unerfahren und viele Betriebe hatten die Einfuhrung der elektronischen Nachweisfuhrung entweder schlicht vergessen oder waren mit der Umsetzung der notigen Massnahmen nicht rechtzeitig fertig geworden Nach Uberwindung zwischenzeitlicher Kapazitatsengpasse bei der Ubertragung via ZKS und Lander eANV siehe Weblink ZKS Abfall aktuelle Storungen treten Storungen nur noch regional auf Neben kleineren Anbietern die im Laufe der Zeit vom Markt verschwunden sind wurde als grosser eANV Anbieter das besonders in Bayern und Baden Wurttemberg verbreitete System eBegleitschein Ende 2011 eingestellt dessen Nutzer dementsprechend zu anderen Anbietern wechseln mussten Im Oktober 2010 brachte die InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV Systeme IKA die erste Nutzungsordnung zur Kommunikation mit der ZKS den Nachweis und Registerpflichtigen zur Kenntnis aus der sich auch fur die Provider von eANV Losungen bestimmte Gewahrleistungspflichten ableiten 9 Insgesamt ist das eANV erfolgreich gestartet und wird sich vermutlich durchsetzen 10 11 Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens fur nicht gefahrliche Abfalle BearbeitenDa Entsorgungsvorgange fur gefahrliche und nicht gefahrliche Abfalle in der Praxis bei zahlreichen Anwendern nebeneinander vorkommen streben diese Unternehmen den Einsatz eines gemeinsamen Systems fur beide Abfallarten an 12 Mittlerweile ist es unter Beachtung einfacher Voraussetzungen der Verwendung der geeigneten Entsorgungsnachweisnummer moglich auch nicht entsorgungsnachweispflichtige Vorgange elektronisch abzuwickeln Hierzu ist folgende Entsorgungsnachweisnummer zu verwenden EN Buchstabe fur Landeskenner Sitz der Entsorgungsanlage Minuszeichen individuelles dreistelliges Kurzel fur die Entsorgungsanlage beliebige fur die Entsorgungsanlage eindeutige funfstellige Zeichenfolge 13 Die Verwendung von Entsorgungsnachweisnummern die mit VN oder VS beginnen ist nicht mehr moglich Die nach o g Systematik erstellten Entsorgungsvertrage statt Nachweise und zugehorige Begleitscheine bzw Ubernahmescheine konnen genauso abgebildet elektronisch signiert und an andere Beteiligte uber die BMU Schnittstelle der ZKS kommuniziert d h versendet werden wie ihre Pendants fur gefahrliche Abfalle ohne dabei die jeweilige Behorde zu involvieren Ebenso kann fur diese Abfalle bzw zugehorige Vorgange ein gesondertes Register gefuhrt werden Mobile eANV Losungen BearbeitenInsbesondere bei Beforderern Sammlern und auf Baustellen stellt schon aufgrund z T nicht vorhandener Online Verbindungen die Verwendung des eANV mit elektronischer Signatur vor Ort eine Herausforderung dar Als Antwort auf diese technische Herausforderung entwickelten Anbieter von eANV Losungen mobile Losungen auf Basis von im Lkw installierten bzw mobilen Endgeraten 14 Elektronisches Notifizierungsverfahren in Prufung BearbeitenIm Rahmen eines Pilotprojektes prufen die Agentschap der Niederlande und die Niedersachsische Gesellschaft fur Sonderabfalle NGS das elektronische Verfahren fur die Notifizierung von Abfallen auf Basis des Systems ZEDAL eTFS 15 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Jorg Knapple Die neue Nachweisverordnung Mull und Abfall 39 1 S 25 28 2007 ISSN 0027 2957 Ulrich Klein Reform der abfallrechtlichen Uberwachung Mull und Abfall 39 5 S 240 244 2007 ISSN 0027 2957 Uwe Kerrines Elektronische Signatur macht Nachweisfuhrung im Abfallwesen rechtsgultig eGovernment fur den Wertstoffkreislauf eGovernment Computing 10 September 2009 online Annette Floren Mit elektronischer Handschrift Entsorga 28 3 S 28 29 2009 online Rainer Hans Elektronische Nachweisfuhrung unter Geltung der neuen Rechtslage SBB Forum IV 2006 PDF Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Manfred Wieduwilt Rainer Hans Peter Groschen Kai Werry Online Abfallbegleitschein mit digitaler Unterschrift Wasser und Abfall 7 8 2002 S 54 ff Groschen Peter Elektronischer Nachweis in der Chemiebranche UmweltMagazin 1 2007 S 46 47 Elektronisches Nachweisverfahren Brandenburg online 1 2 Vorlage Toter Link www mugv brandenburg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Nutzungsordnung Zentrale Koordinierungsstelle der Lander ZKS Abfall Abgerufen am 5 Juni 2018 Stephan Pawlytsch und Sylvia Zimack Hundert Tage eANV UmweltMagazin Juli August 2010 S 39 42 Klaus Dieter Koss und Sascha Hofmann Ein Jahr elektronisches Nachweisverfahren Mull und Abfall 9 2011 S 420 423 Andreas Matthes BamimConsult Elektronische Abfallnachweisfuhrung IHK Ostbrandenburg 26 Januar 2011 1 2 Vorlage Toter Link www ihk ostbrandenburg de PDF Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Oktober 2015 Suche in Webarchiven 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