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Die Begriffe Mehrfachstudium Doppelstudium Parallelstudium und Mehrfachimmatrikulation bezeichnen in Deutschland das zeitlich parallele Studium verschiedener Studiengange mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder zwei unterschiedlichen Hochschulen Es ist von einem Zweitstudium zu unterscheiden welches nach einem bereits abgeschlossenen Erststudium begonnen wird Die Handhabung mit dem Doppelstudium unterscheidet sich jedoch in jedem Bundesland und von Hochschule zu Hochschule Die Rahmenbedingungen dafur stehen im Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes In der Regel mussen Mehrfachstudium Mehrfachimmatrikulation Doppelstudium oder Parallelstudium beantragt und begrundet werden Soll ein weiteres Studium als Studiengangszweithorer im Fernstudium absolviert werden entfallen oftmals diese Zugangshurden Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Arten von Mehrfachimmatrikulationen 2 1 Doppelstudium 2 2 Parallelstudium 2 3 Gaststudium 3 Rechtliche Lage 3 1 In Deutschland 3 2 In Osterreich 4 Weitere Staaten 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenIn Deutschland kann man allgemein an zwei oder mehr Hochschulen zeitgleich eingeschrieben sein Mehrfachimmatrikulation sofern es sich um unterschiedliche Studiengange handelt Dies trifft auch fur internationale Hochschulen zu d h Hochschulen oder Universitaten in verschiedenen Landern In dieser Form kann nur ein so genannter ordentlicher Erststudiengang als Referenz fur Leistungen nach dem Bundesausbildungsforderungsgesetz BAfoG oder fur das Semesterticket gelten Die studentischen Mitgliedschaftsrechte werden nur an einer Hochschule ausgeubt weitere Studien werden mit dem Status der Zweithorerschaft belegt Arten von Mehrfachimmatrikulationen BearbeitenIm Unterschied zu einem Gasthorer der nicht als ordentlicher Student immatrikuliert ist zwar an Lehrveranstaltungen teilnimmt aber keine Leistungsnachweise erbringt und daher auch keine Studienleistungen zertifiziert bekommt bieten die folgenden Arten von Mehrfachimmatrikulationen die Moglichkeit sich die Leistungen aus solch einem Studium anerkennen zu lassen Durch ein Doppel oder Parallelstudium konnen auch zwei oder mehr Hochschulabschlusse erlangt werden Doppelstudium Bearbeiten Das Doppelstudium ist die Einschreibung Immatrikulation als Doppelstudent an ein und derselben Hochschule in zwei verschiedene Studiengange mit unterschiedlichen Abschlussen Parallelstudium Bearbeiten Das Parallelstudium ist die Einschreibung als Studiengangszweithorer an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedliche Studiengange mit unterschiedlichen Abschlussen Der Studiengangszweithorer nimmt an der Hochschule oder Universitat welche ihm den Status Zweithorer verleiht keine studentischen Mitgliedschaftsrechte z B AStA wahr Gaststudium Bearbeiten Das Gaststudium ist die zeitlich begrenzte Einschreibung eines Studenten als Gaststudent oder Nebenhorer der bereits an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben ist Dabei handelt es sich haufig um Studienaufenthalte in einem anderen Land Der Gaststudent nimmt an der Gasthochschule keine studentischen Mitgliedschaftsrechte z B AStA wahr Das Gaststudium fuhrt nicht zu einem eigenen Hochschulabschluss es kann jedoch moglich sein am Ende der belegten Kurse ein Zertifikat uber Kreditpunkte zu erhalten die an der eigenen Universitat angerechnet werden Ob diese Moglichkeit besteht sollte im Einzelfall vorab geklart werden 1 Der Vorteil des Gaststudiums liegt darin dass zwischen der eigenen und der Gastuniversitat kein Abkommen notig ist Die meisten Universitaten nehmen Gaststudierende auf Der Unterschied zwischen einem Gaststudenten und einem Austauschstudenten besteht darin dass bei letzterem die Studiengebuhren von einem Austauschprogramm im Rahmen eines Auslandsstudiums ubernommen werden Rechtliche Lage BearbeitenIn Deutschland Bearbeiten Bei zulassungsfreien NC freien Studiengangen kann man in der Regel an jeder Hochschule ein Doppelstudium absolvieren grosstenteils sogar hochschulubergreifend Handelt es sich um zulassungsbeschrankte Studiengange werden von der Hochschule haufig weitere Auflagen verlangt eine genaue Aufschlusselung was im jeweiligen Landesrecht geregelt ist kann folgender Tabelle entnommen werden Bundesland Doppelstudium mogl Doppelstudium hochsch ubergreifend mogl Fundstelle d jew Landesregelung Auszug aus dem jeweiligen HochschulgesetzBaden Wurttemberg Ja bei bes Erfordernis Ja in Ausnahmefallen 60 Abs 1 LHG Die Einschreibung als Studierende oder als Studierender Immatrikulation erfolgt in der Regel nur an einer Hochschule Die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsbeschrankte Studiengange ist nur zulassig wenn dies aus besonderen beruflichen wissenschaftlichen oder kunstlerischen Grunden erforderlich ist Bayern Ja bei bes Interesse keine Regelung Art 42 Abs 2 Satz 4 BayHSchG Die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschrankten Studiengangen ist nur zulassig wenn ein besonderes berufliches wissenschaftliches oder kunstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschrankten Studiengangen besteht Berlin Ja wenn sinnvoll keine Regelung 14 Abs 2 BerlHG Fur einen zweiten zulassungsbeschrankten Studiengang kann er oder sie nur immatrikuliert werden wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden Brandenburg keine Regelung keine Regelung innerhalb von Brandenburg Berlin aber erlaubt 14 Abs 2 BbgHG Sind Studienbewerberinnen oder bewerber bereits in einem Studiengang oder Teilstudiengang an einer anderen Hochschule des Landes Brandenburg oder an einer Hochschule des Landes Berlin immatrikuliert so erklaren sie bei der Immatrikulation an welcher Hochschule sie ihre Mitgliedschaftsrechte ausuben wollen Bremen Ja wenn sinnvoll nur bei Hochschulkooperationen 34 Abs 1 BremHG Fur einen weiteren Studiengang kann nur immatrikuliert werden wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und dadurch andere Bewerber und Bewerberinnen nicht vom Studium ausgeschlossen werden Im Rahmen von Hochschulkooperationen konnen Studierende auch an mehreren Hochschulen immatrikuliert sein Hamburg Ja in begrundeten Ausnahmefallen Ja in begrundeten Ausnahmefallen 36 Abs 2 HmbHG Fur einen weiteren Studiengang Doppelstudium konnen Studierende in begrundeten Ausnahmefallen immatrikuliert werden auch wenn der weitere Studiengang an einer anderen Hochschule absolviert wird eine ordnungsgemasse Durchfuhrung der beiden Studiengange muss gewahrleistet sein Hessen keine Regelung keine Regelung Mecklenburg Vorpommern keine Regelung keine Regelung Niedersachsen ja Ja in Ausnahmefallen 19 Abs 1 Satz 1 NHG Hochschulzugangsberechtigte werden auf ihren Antrag in einen oder mehrere Studiengange und in der Regel nur an einer Hochschule eingeschrieben Nordrhein Westfalen Ja bei Erfordernis keine Regelung 48 Abs 1 amp Abs 2 HG Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber wird fur einen oder mehrere Studiengange eingeschrieben wenn sie oder er die hierfur erforderliche Qualifikation und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen nachweist und kein Einschreibungshindernis vorliegt Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann fur mehrere Studiengange fur die eine Zulassungsbeschrankung mit Auswahlverfahren besteht durch das Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden nur eingeschrieben werden wenn dies wegen einer fur den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist Rheinland Pfalz Ja bei zwingender Erfordernis keine Regelung 67 Abs 1 HochSchG Soweit Zulassungszahlen festgesetzt sind richtet sich die Einschreibung nach dem Inhalt des Zulassungsbescheids die Einschreibung fur mehr als einen Studiengang ist nur zulassig wenn das gleichzeitige Studium in den verschiedenen Studiengangen fur eine angestrebte berufliche Qualifikation oder aus wissenschaftlichen oder kunstlerischen Grunden zwingend erforderlich ist Das Recht der Studierenden Lehrveranstaltungen in Studiengangen zu besuchen fur welche sie nicht eingeschrieben sind bleibt unberuhrt soweit das Studium der eingeschriebenen Studierenden nicht beeintrachtigt wird Saarland Ja bei Erfordernis keine Regelung 79 Abs 2 SHSG Die Einschreibung kann auch fur mehrere Studiengange erfolgen bestehen insoweit Zulassungsbeschrankungen durch die Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden so kann eine Studienbewerberin ein Studienbewerber fur diese gleichzeitig nur eingeschrieben werden wenn dies wegen einer fur den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist oder die Voraussetzungen fur ein Zweitstudium erfullt sind Sachsen Ja in Ausnahmefallen Ja nur bei Zweckmassigkeit 18 Abs 1 amp amp Abs 2 Nr 5 SachsHSFG Die Immatrikulation erfolgt in der Regel nur fur einen Studiengang Das Nahere regelt die Hochschule durch Ordnung Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen wenn er bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium fur das Studienziel nicht zweckmassig ist Sachsen Anhalt Ja in Ausnahmefallen keine Regelung 29 Abs 5 Satz 1 HSG LSA Die Immatrikulation erfolgt in der Regel fur einen Studiengang Schleswig Holstein Ja bei bes Interesse Ja in Ausnahmefallen 38 Abs 3 amp Abs 4 HSG In zwei oder mehrere zulassungsbeschrankte Studiengange konnen Studierende nur eingeschrieben werden wenn ein besonderes berufliches wissenschaftliches oder kunstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschrankten Studiengangen besteht Studierende konnen in der Regel nur an einer Hochschule eingeschrieben sein Thuringen Ja wenn NC frei keine Regelung 65 Abs 1 Satz 2 ThurHG Die gleichzeitige Immatrikulation in einem weiteren Studiengang ist nur zulassig wenn andere Bewerber nicht vom Studium ausgeschlossen werden In Osterreich Bearbeiten An Universitaten und Hochschulen in Osterreich ist ein Doppel bzw Mehrfachstudium moglich fur das neben den normalen fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen keine weiteren Zugangshurden existieren Dabei ist die Anzahl der studierten Studiengange in osterreichischer Terminologie Studien nicht beschrankt Weitere Staaten BearbeitenIn Italien ist es verboten sich gleichzeitig bei verschiedenen Universitaten und Hochschulen bei verschiedenen Fakultaten oder Abteilungen derselben Universitat oder derselben Hochschule oder bei verschiedenen Studiengangen oder Diplomstudiengangen derselben Fakultat oder Abteilung zu immatrikulieren Die Richtlinie 2005 36 EG uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet Italien jedoch laut einem Urteil des Europaischen Gerichtshofs akademische Grade anzuerkennen die in einem anderen Mitgliedstaat am Ende von teilweise gleichzeitig absolvierten Ausbildungen erteilt wurden 2 3 4 Siehe auch BearbeitenPostgraduales Studium AufbaustudiumEinzelnachweise Bearbeiten Bestimmungen der ETH Zurich als Beispiel abgerufen am 7 November 2017 Karl Kruckl Zu schnell Arzt Italien muss Innsbrucker Doppelstudium akzeptieren In diepresse com 7 Dezember 2018 abgerufen am 7 Dezember 2018 Anerkennung des Doppelstudiums der Human und Zahnmedizin In Pressemitteilung juris de 6 Dezember 2018 abgerufen am 7 Dezember 2018 Rechtssache C 675 17 Urteil des Gerichtshofs Dritte Kammer vom 6 Dezember 2018Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Doppelstudium amp oldid 232953346