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Eine Diebesfalle wird in der Kriminalistik entweder ausgelegt um bei einer grossen Menge von moglichen Diebstahlverdachtigen einen Tater festzustellen oder um an einem Ort an dem schon wiederholt Diebstahle begangen worden sind den Dieb oder die Diebe zu fassen Als Nachweis werden chemische Substanzen auf das zu sichernde Objekt aufgetragen die vom Tater dessen Kleidung oder anderen Gegenstanden angenommen werden und spater chemisch nachgewiesen werden konnen Als Chemikalien werden Substanzen auf organischer Basis Ninhydrin Rhodamin B Phenolphthalein und anorganischer Basis Silbernitrat genutzt oder Kunstliche DNA im Zuge einer DNA Eigentumsmarkierung eingesetzt Soll ein Diebstahl von Benzin Diesel oder Heizol aufgeklart werden wird den Flussigkeiten ein Indikator zugesetzt der originar nicht in diesen Produkten enthalten ist Strafrechtlich stellt das Ergreifen des ausgelegten Objekts sprich aus Tatersicht der Diebstahl keinen vollendeten Diebstahl nach 242 StGB dar weil der Fallenleger zur Uberfuhrung des Taters mit dem Gewahrsamswechsel am Tatobjekt einverstanden war sprich mit dem Diebstahl einverstanden war Nur die Sicherung der Beute durch den Tater soll nicht mehr erfolgen Der Tater war jedoch zur Tat entschlossen weswegen es am notigen Vorsatz nicht fehlte Da infolge des Einverstandnisses aber eine strafrechtlich erhebliche Wegnahme der Sache die unabdingbare Tathandlung eines Diebstahls objektiv unmoglich ist ist auf Strafbarkeit wegen eines untauglichen Versuchs zu erkennen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diebesfalle amp oldid 215881750