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Der Devolutionsantrag ist eine in 73 des osterreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Moglichkeit bei Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behorde in einem Verfahren in dem gegen den erlassenen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden kann administrativer Instanzenzug den Ubergang der Zustandigkeit auf die Berufungsbehorde zu verlangen Seit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 gibt es den administrativen Instanzenzug nur mehr in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde In anderen Verwaltungsverfahren und bei einer Verletzung der Entscheidungspflicht durch das in zweiter Instanz zustandige Gemeindeorgan ist das Rechtsmittel der Saumnisbeschwerde an ein Verwaltungsgericht zulassig Verletzt ein Verwaltungsgericht die Entscheidungspflicht ist ein Fristsetzungsantrag beim Verwaltungsgerichtshof VwGH zulassig Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Devolutionsantrag amp oldid 203367914