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Der Deutsche Weinfonds DWF und das Deutsche Weininstitut DWI sind Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft zur Forderung der Qualitat und des Absatzes deutscher Weine durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Massnahmen des Marketings im In und Ausland Sitz bis 2016 in Mainz Das Haus des Deutschen Weines flankiert Gutenbergplatz Hofchen Beide Einrichtungen hatten bis 2016 ihren Sitz in Mainz am 1 April 2016 bezogen sie ein Burogebaude in Bodenheim das direkt sudlich an Mainz angrenzt 1 Die Adresse wurde eigens auf Platz des Weines 2 fruher Am Kummerling 35 geandert 2 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Organe und Ziele 3 Finanzierung 4 Organisation und Zusammenarbeit 5 Marketing 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenDer Deutsche Weinfonds DWF ist eine durch Bundesgesetz Weinwirtschaftsgesetz vom 29 August 1961 errichtete Anstalt des offentlichen Rechts Er wird getragen von der Weinwirtschaft und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fur Ernahrung und Landwirtschaft BMEL Gesetzliche Grundlage ist heute das Weingesetz in der jeweils geltenden Fassung Das Deutsche Weininstitut wurde als privatwirtschaftliche Initiative in der Rechtsform einer GmbH im Jahr 1949 als Deutsche Weinwerbung gegrundet Alleiniger Gesellschafter ist der DWF 3 Organe und Ziele BearbeitenIm Deutschen Weinfonds ist oberstes Organ der Verwaltungsrat der aus 44 Personen besteht 18 Vertreter der Winzer und ihrer Genossenschaften 8 Vertreter der gebietlichen Absatzforderungseinrichtungen 8 Vertreter der ubrigen Gruppierungen der Weinwirtschaft 10 Vertreter der Absatzwirtschaft und VerbraucherschaftIm Deutschen Weininstitut werden die grundsatzlichen Entscheidungen von der Gesellschafterversammlung getroffen Die laufenden Geschafte im Deutschen Weinfonds und im Deutschen Weininstitut werden vom Vorstand des Deutschen Weinfonds beziehungsweise vom Geschaftsfuhrer des Deutschen Weininstituts in Personalunion wahrgenommen Ziele sind u a die Forderung der Weinqualitat durch Unterstutzung von Wettbewerben und wissenschaftlicher Forschung sowie die Forderung des redlichen Wettbewerbs und der Schutz der deutschen Weinbezeichnungen im In und Ausland Finanzierung BearbeitenDie zur Erfullung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel werden vom DWF uber eine obligatorische Abgabe erhoben die von der deutschen Weinwirtschaft Erzeugern und Vermarktern aufzubringen ist Die Abgabenhohe ist in 43 des Weingesetzes geregelt Demnach muss jeder Erzeuger eine Abgabe von 0 67 Euro pro Ar Weinbergsflache entrichten sofern diese mehr als 10 Ar umfasst Zudem sind Betriebe die inlandische Weine inklusive Perl und Schaumweine abfullen und an andere gewerbsmassig abgeben bzw nicht abgefullt ins Ausland verkaufen unter Anrechnung eines Freibetrags von 80 Euro zur Entrichtung einer jahrlichen Abgabe in Hohe von 0 67 Euro pro Hektoliter verpflichtet Das jahrliche Gesamtaufkommen des DWF betragt je nach Erntemenge durchschnittlich 10 Millionen Euro Die Massnahmenplanung und Budgetierung der Massnahmen erfolgt in einem vom BMEL zu genehmigenden Wirtschaftsplan Der Deutsche Weinfonds unterliegt zudem der Uberprufung durch den Bundesrechnungshof Nachdem das Bundesverfassungsgericht BVerfG im Jahr 2009 die ahnliche Zwangsabgabe an den Absatzfonds der Land und Ernahrungswirtschaft CMA 4 sowie an den Absatzfonds der Forst und Holzwirtschaft 5 fur verfassungswidrig erklart hat klagten einige Winzer unter Berufung auf die BVerfG Entscheidung auch gegen die Weinwerbeabgabe Bei Verwaltungsgerichten hatten sie allerdings keinen Erfolg weil so die Gerichte die Abgabe im Weingesetz ihre rechtliche Basis habe 6 7 Auch Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG und Verfassungsklagen vor dem BVerfG waren erfolglos So entschied das BVerwG nach Klagen rheinland pfalzischer Winzer und Kellereien 2011 letztinstanzlich dass die durch den Deutschen Weinfonds erhobene Weinwerbeabgabe verfassungsmassig ist 8 9 Organisation und Zusammenarbeit BearbeitenDer Deutsche Weinfonds und das Deutsche Weininstitut wirken an der gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmung der Gemeinschaftswerbung mit Die Koordination der gebietlichen und gebietsubergreifenden Massnahmen durch die Deutsche Weinwerbe GmbH schafft Synergieeffekte und Rabatte Bei der Durchfuhrung seiner Aufgaben soll sich der DWF gem 37 Abs 2 WeinG der Einrichtungen der Wirtschaft bedienen Hierbei handelt es sich um zwei Einrichtungen die Deutsche Weininstitut GmbH DWI und die Deutsche Weinakademie GmbH DWA Beide Einrichtungen wurden ausschliesslich zum Zweck gegrundet den DWF bei der Erfullung seiner gesetzlichen Aufgaben 37 Abs 1 WeinG zu unterstutzen Die organisatorische Eingliederung des DWI in die gesetzliche Aufgabenerfullung des DWF kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck dass der Vorstand des DWF in Personalunion Geschaftsfuhrer der DWI ist Der Wirtschaftsplan des DWI unterliegt ebenfalls der Genehmigungspflicht durch das BMEL Daruber hinaus bedient sich der DWF der DWA in folgenden Teilbereichen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung Durchfuhrung von wissenschaftlichen Seminaren und Kolloquien Vergabe und Koordinierung wissenschaftlicher Studien Erstellung Gestaltung und Verbreitung von Aufklarungsschriften und sonstige Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse Auch hier ist der Vorstand des DWF zugleich Geschaftsfuhrer der DWA Der Wirtschaftsplan der DWA bedarf ebenfalls der Genehmigung durch das BMEL Marketing BearbeitenDer DWF bedient sich des DWI bei der Forderung der Qualitat und des Absatzes inlandischen Weines durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Massnahmen des Marketings im In und Ausland Hierzu zahlen PR Aktivitaten sowie Informationsveranstaltungen und Events Anzeigenkampagnen Horfunkbeitrage Broschuren Publikationen Studien die Durchfuhrung von Messen und Ausstellungen und die Teilnahme bzw Forderung der Teilnahme hieran ebenso wie Marktbeobachtung und die Durchfuhrung von Schulungen und Beratung Das Deutsche Weininstitut erstellt in jedem Weinwirtschaftsjahr eine zweisprachige Statistik zur Marktentwicklung Weinerzeugung den Rebflachen nach Landern und zum Bundesrebsortenspiegel 10 Zu den vielfaltigen Massnahmen gehoren im Inland Verbraucheraufklarung durch Pressearbeit das Betreiben eines Informationsportals fur deutsche Weine Informationsmaterial und Anzeigenwerbung Schulung und Seminare fur Handel und Gastronomie regelmassige Informationsdienste Durchfuhrung von Veranstaltungen Beteiligung an Messen und Ausstellungen Herstellung und Verbreitung von Informations und Werbematerial fur Erzeuger und Absatzmittler Die Auslandsaktivitaten richten sich auf Vorbereitung und Unterstutzung von einzelunternehmerischem Handeln Es werden folgende Instrumente eingesetzt PR und Pressearbeit das Informationsportal in englischer Sprache Messen Ausstellungen und Veranstaltungen Informationsdienste und Schulungen Verkaufsforderung Werbung und Informationsmaterial DWI DWF bedienen sich hier eines weltweiten Netzes von professionellen PR und Marketingagenturen oder arbeiten mit den bilateralen Handelskammern in den folgenden Exportlandern zusammen Grossbritannien Japan USA Niederlande Schweden Norwegen Kanada Schweiz Belgien und Danemark sowie in den Zukunftsmarkten von Mittel und Osteuropa Sudamerika und Asien Weblinks BearbeitenDeutsches WeininstitutEinzelnachweise Bearbeiten DWI verlasst Mainz Deutsches Weininstitut geht nach Bodenheim Memento des Originals vom 29 Januar 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www swr de 22 Januar 2015 auf swr de Die neue Adresse lautet Deutsches Weininstitut Platz des Weines 2 ehemals Am Kummerling 35 55294 Bodenheim generationriesling Das Deutsche Weininstitut Information und Geschichte auf der Website des Weininstituts Abgerufen am 19 Februar 2021 BVerfG 2 BvL 54 06 Abgabe an den Absatzfonds der Land und Ernahrungswirtschaft mit dem Grundgesetz nicht vereinbar In bundesverfassungsgericht de Abgerufen am 6 Januar 2015 BVerfG 2 BvR 743 01 Abgaben an den Forstabsatzfonds bzw Holzabsatzfonds nicht zulassig In bundesverfassungsgericht de Abgerufen am 6 Januar 2015 VG Neustadt Weinstr 2 K 1222 09 NW und 2 K 16 10 NW Weinwerbeabgaben nicht verfassungswidrig In kostenlose urteile de Abgerufen am 17 September 2010 VG Koblenz 5 K 639 09 KO VG Koblenz erklart Weinfondsabgabe fur verfassungsgemass In kostenlose urteile de Abgerufen am 17 September 2010 BVerwG am 24 November 2011 Siehe auch Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 4 Februar 1958 Deutsches Weininstitut Statistik 2008 2009 Mainz 2008 deutscheweine de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutscher Weinfonds amp oldid 232706689