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Als Depositum lateinisch Hinterlegtes werden Unterlagen oder Gegenstande bezeichnet die von Privatpersonen oder Institutionen in einem Archiv einer Bibliothek oder einem Museum hinterlegt wurden Diese konnen dort nur verwahrt aber auch erschlossen werden Es erfolgt im Gegensatz zu Schenkungen oder Ubernahmen keine Eigentumsubertragung In Depositalvertragen werden Vereinbarungen zu den Nutzungsmoglichkeiten durch Archivbesucher getroffen z B Sperrfristen Damit Arbeiten des Archivs oder des Museums wie Erschliessungsarbeiten und bestandserhaltende Massnahmen uber die Dauer der Uberlassung hinaus sinnvoll sind sind Archivare und Konservatoren darum bemuht dass das Depositum nach einer gewissen Dauer oder nach dem Tod des Depositalgebers in das Eigentum der eigenen Institution ubergeht Auch ist es ublich geworden bei der Ubernahme eines Depositums festzulegen dass bei einer Rucknahme die wahrend der Zeit der Aufbewahrung dem Archiv oder Museum entstandenen Kosten z B fur Inventarisierung oder Restaurierungsmassnahmen vom Eigentumer erstattet werden mussen Literatur BearbeitenNorbert Reimann Praktische Archivkunde Ein Leitfaden fur Fachangestellte fur Medien und Informationsdienste Fachrichtung Archiv Herausgegeben im Auftrag des Westfalischen Archivamtes Ardey Verlag Munster 2004 ISBN 3 87023 255 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Depositum Archivwesen amp oldid 239419608