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Der Bundespolizeiaktennachweis BAN ist eine der insgesamt funf dauerhaft eingerichteten Dateien der deutschen Bundespolizei gemass 36 Bundespolizeigesetz BPolG Die Datei wurde am 26 August 2004 eingerichtet und enthalt 55 584 Datensatze Stand 19 November 2007 Zweck der Datei ist der Nachweis von personenbezogenen Akten deren Fuhrung bei Dienststellen der Bundespolizei sowie den zur Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzuberschreitenden Verkehrs beauftragten Behorden zur Erfullung der obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr Daten fur die Datei BAN liefern neben den Behorden der Bundespolizei auch die Stellen der Bundeslander Bayern Bremen und Hamburg die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzuberschreitenden Verkehrs betraut sind mittels Datenubertragung in eigener Verantwortung an Diese Stellen sind zugleich auch zum Datenabruf berechtigt dieses Recht steht auch denjenigen Zolldienststellen zu die Aufgaben gemass 68 BPolG wahrnehmen Rechtsgrundlage sind 1 bis 7 12 und 29 BPolG sowie 483 Abs 3 und 484 Abs 4 StPO Die gespeicherten Daten werden regelmassig geloscht Bei Straftaten und nach Erledigung bundespolizeilicher Fahndungen nach 5 Jahren und in allen anderen Fallen insbesondere bei Fahndungsersuchen anderer offentlicher Stellen nach 2 Jahren Siehe auch BearbeitenKriminalaktennachweis KAN Weblinks BearbeitenAntwort der Bundesregierung Drucksache 16 7255 PDF Datei 194 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundespolizeiaktennachweis amp oldid 232533494