Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.
Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.
§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.
Weblinks Bearbeiten
- Tageszeitungen in Österreich: Was ist von welchem Blatt zu erwarten? asklubo digital services GmbH, 22. Oktober 2014
- Stefan Pröll: Blattlinien in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen 28. Oktober 2015
- Joachim Riedl: Kronen-Zeitung: Abschied von einem Mythos Die Zeit, 24. Juni 2010
Einzelnachweise Bearbeiten
- Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016.
- Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016.
- Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011
- (Memento des vom 25. Juni 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.