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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1979 bis 1990 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik DDR wie sie sich nach dem im Kraft treten der TGL 12096 01 am 1 Mai 1979 bis zur Wende darstellten Mit dem Einigungsvertrag vom 31 August 1990 wurde die DDR als Staatsgebilde aufgelost Wie im Vertrag festgelegt wurden unverzuglich und weitestgehend die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland BRD gultig Dies galt auch fur die Strassenverkehrs Ordnung StVO der DDR Einige fur die DDR StVO wichtige Festlegungen wie die TGL 12096 05 fur Leitpfosten waren bereits am 1 Februar 1990 aufgehoben worden Nur wenige StVO Paragraphen der Deutschen Demokratischen Republik blieben vorubergehend rechtskraftig Es verloren zunachst alle Verkehrszeichen bis auf folgende Ausnahmen ihre Gultigkeit Bild 215 Wendeverbot Bild 419 nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart Bild 421 nicht gultig fur Schwerst Gehbehinderte mit Ausnahmegenehmigung sowie Bild 422 gultig bei Nasse 1 Bis zum 31 Dezember 1990 wurden auch diese Zeichen ungultig Ortstafel Ruckseite aus der 1979 verbindlich gewordenen uberarbeiteten TGL 12096 01 Foto von 1988 Bis zur Wende blieb die mit der StVO Novelle von 1971 gultig gewordene Beschilderung an Autobahnen weitgehend erhalten und wurde ab 1979 nur vergleichsweise langsam ausgewechselt Foto von 1990 Das Foto zeigt das 1988 mit der uberarbeiteten TGL 12096 01 veroffentlichte leicht modifizierte Parkplatzzeichen Bild 250 V 3 ein nicht den TGL Vorgaben von 1988 entsprechendes P R Zusatzzeichen Bild 423 Zusatzzeichen Bild 419 sowie Bild 332 Foto von 1988 Die in der DDR unter der griffigen Bezeichnung StVO 77 eingefuhrte neue Strassenverkehrs Ordnung StVO hatte einige Startschwierigkeiten da die Normierung der Verkehrszeichen fur die Industrie erst im November 1978 veroffentlicht und am 1 Mai 1979 verbindlich wurde 2 Der Gesetzestext der seit 1 Januar 1978 gultigen StVO loste die seit 1964 3 in der DDR gultige Strassenverkehrs Ordnung ab 4 Aufgrund der verzogerten Ausgabe der TGL 12096 01 konnten fruhestens Ende 1978 Schilder nach der neuen StVO gefertigt werden Zusatzlich werden in dieser Bildtafel strassenverkehrsrelevante Zeichen beziehungsweise Signale der Verordnungen uber den Bau und Betrieb der Strassenbahnen BOStrab wiedergegeben Inhaltsverzeichnis 1 Farbe 1 1 TGL Vorgaben 1 2 Praxis 2 Typographie 3 Behordlicher Umgang mit der neuen Beschilderung 4 I Warnzeichen 5 II Vorschriftszeichen 6 III Hinweiszeichen 7 Zusatzzeichen 8 Leiteinrichtungen fur den Strassenverkehr 9 Verkehrsregelung durch Farbzeichen 10 Haltestellenzeichen fur Strassenbahnen 11 Nachtragliche Anderungen und Erganzungen zu den Verkehrszeichen 11 1 1981 11 2 1986 11 3 1988 11 4 1990 12 Militarverkehrszeichen Auswahl 13 Aufnahme von Verkehrszeichen in die gesamtdeutsche StVO ab 1990 14 Siehe auch 15 Weblinks 16 Literatur 17 AnmerkungenFarbe BearbeitenTGL Vorgaben Bearbeiten Seit den spaten 1920er Jahren hatte sich die gelb schwarze Beschilderung fur Ortschaften und Landstrassen in vielen Teilen Deutschlands manifestiert und erhielt erstmals mit der Strassenverkehrs Ordnung von 1934 eine reichsweite Normierung und Gultigkeit Durch den damals ebenfalls bereits im Aufbau befindlichen Autobahnausbau wurde uber technische Vorschriften von Anfang an eine blau weisse Beschilderung festgelegt Dieses Farbsystem blieb bis zur Wende auch in der DDR gultig Folgende Anforderungen an die Oberflachenbeschaffenheit der mit Folien beklebten Verkehrszeichen waren nach der TGL 12096 01 vom November 1978 einzuhalten weiss reflektierend rot fluoreszierend reflektierend fur Bild 224 und 225 gelb reflektierend fluoreszierend fur Bild 301 und 302 grun fluoreszierendLediglich die Farbgestaltungen mit Blau Schwarz und Orange sollten von den Schildermalern mit Farbauftragen erzielt werden Doch auch hier bestand falls vorhanden die Moglichkeit eine entsprechende Folie einzusetzen Pfeile Sinnbilder und Beschriftung waren mit retroreflektierendem Material konturengerecht zu unterlegen Auch die Verkehrszeichenpfosten waren in der DDR angestrichen Hierbei sollten nach der TGL 12146 fur gelb und rot fluoreszierende Tageslichtleuchtfarben zum Einsatz kommen Die Pfosten fur die Zeichen an Autobahnen waren grau zu streichen oder feuerverzinkt auszufuhren Nach Tabelle 12 der TGL 12096 01 vom November 1978 galt folgende Regelung Die Pfosten der vorfahrtsregelnden Hinweiszeichen Bild 130 226 bis 229 waren auf ihrer gesamten Lange im Abstand von 0 3 Metern abwechselnd rot und weiss zu streichen Die Pfosten der Hinweiszeichen Bild 301 bis 304 314 315 waren in gelber Farbe aufzustellen Bei allen restlichen Verkehrszeichen erfolgte der Anstrich in Grau Am 1 Januar 1987 war mit der uberarbeiteten Vorschrift TGL 21196 ein neues Farbregister gultig worden das im Juni 1987 erneut uberarbeitet wurde Auf die dort aufgefuhrten Farbpaletten konnten auch die Schildermaler zuruckgreifen Praxis Bearbeiten Die Praxis wich vielfach von den TGL Vorgaben ab Meist konnte aus den Zwangen der Mangelwirtschaft heraus bei der Herstellung der Verkehrsschilder Pfosten und Maste nur minderwertigeres und kostengunstigeres Material eingesetzt werden Insbesondere die Folien waren nicht sehr haltbar krauselten sich oftmals und blichen schnell aus Um die anhaltende Korrosion der in der Regel nicht feuerverzinkten Stahlrohrpfosten zu verhindern mussten diese theoretisch regelmassig neu gestrichen werden Haltbarer und preiswerter waren da die ebenfalls moglichen Pfosten aus Beton Auch die rostenden Schrauben und Unterlegscheiben die sich an der Vorderseite der meisten Schilder befanden machten diese unansehnlich Nicht selten wurden die Bleche der Schilder wie in der Vergangenheit auch weiterhin vollstandig von Hand bemalt wenn kein Folienmaterial zur Hand war Typographie BearbeitenMit dem in Kraft treten der TGL 12096 01 am 1 Mai 1979 wurde auch eine neue Hausschrift fur die Beschriftungen der Verkehrszeichen eingefuhrt Bis zu diesem Zeitpunkt war mit der am 1 Januar 1963 verbindlich gewordenen TGL 0 1451 eine Variante der bereits seit den 1930er Jahren verordneten DIN 1451 im Einsatz gewesen Wie in vielen anderen Lebens und Arbeitsbereichen der DDR sollte mit dem fortschreitenden Loslosen von den bekannten Normen in Teilen der Bevolkerung ein staatstragender identitats und identifikationsstiftender Faktor wirksam werden Bereits 1962 war daher postuliert worden In Auseinandersetzung mit der Entwicklung des burgerlichen deutschen Strassenverkehrsrechts werden die ihm zugrunde liegenden kapitalistischen Verhaltnisse aufgedeckt und wird die Uberlegenheit des sozialistischen Strassenverkehrsrechts der DDR bewiesen Neuerscheinungen Erlauterung und Sammlung der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Strassenverkehrsrecht In Staat und Recht Autorenregister und Sachregister 1962 S 191 Die Verantwortlichen hatten sich bei der Suche nach einer vollkommen neuen Schriftart fur den Strassenverkehrsraum auf den fetten Schnitt der von dem Briten Eric Gill zwischen 1928 und 1930 entworfenen Gill Sans geeinigt Bemerkenswerterweise wurde kein Schriftentwurf aus der DDR selbst oder einem befreundeten sozialistischen Bruderland gewahlt Die fette Gill war jedoch in einzelnen Auspragungen fur den verkehrszeichengerechten Einsatz als Akzidenzschrift ungeeignet Daher musste sie in etlichen Bereichen uberarbeitet werden um fur den gebotenen Gebrauch tauglich zu werden Behordlicher Umgang mit der neuen Beschilderung BearbeitenDie 1970 neu in die Strassenverkehrs Ordnung aufgenommene Autobahnbeschilderung blieb weitgehend bis zur Wende 1990 im Einsatz auch wenn 1979 neue Zeichen eingefuhrt wurden Doch da der Autobahnausbau in der DDR keinen Vorrang hatte wurden zumeist lediglich auf Neubaustrecken die neuen Zeichen angebracht beziehungsweise beschadigte Zeichen auf bestehenden Strecken durch die neu eingefuhrten ersetzt Somit dokumentieren bis 1990 Foto und Filmaufnahmen oftmals noch die der 1971 gultig gewordenen StVO Novelle zugehorenden Sinnbilder der Autobahnbeschilderung Diese Entwicklung entsprach nicht dem sonstigen Verhalten der DDR Behorden So wurde die bisherige Beschilderung in den Stadten und auf dem Land teils ohne Rucksicht auf ihren guten Zustand in vielen Bereichen recht zugig abgebaut und durch die neuen Zeichen ersetzt Dabei kamen bei diesem Umbau normalerweise die Stadte zuerst zum Zuge gefolgt je nach Gewichtung von den landlichen Orte und Regionen Der Abbau aller alten Schilder war 1990 noch nicht abgeschlossen I Warnzeichen Bearbeiten nbsp Bild 101Gefahrenstelle nbsp Bild 102unebene Fahrbahn nbsp Bild 103Kreuzung mit untergeordneter Strasse nbsp Bild 104Kreuzung nbsp Bild 105Lichtsignalanlage nbsp Bild 106gefahrliche Kurve nbsp Bild 106 Vgefahrliche Kurve nbsp Bild 107gefahrliche Doppelkurve nbsp Bild 107 Vgefahrliche Doppelkurve nbsp Bild 108starkes Gefalle nbsp Bild 108 Vstarkes Gefalle nbsp Bild 109starke Steigung nbsp Bild 109 Vstarke Steigung nbsp Bild 110Seitenwind nbsp Bild 111Schleudergefahr nbsp Bild 112Einengung der Fahrbahn beidseitig nbsp Bild 113Einengung der Fahrbahn einseitig nbsp Bild 113 VEinengung der Fahrbahn einseitig nbsp Bild 114Gegenverkehr nbsp Bild 115Baustelle nbsp Bild 116Splitt Schotter nbsp Bild 117Steinschlag nbsp Bild 118Fussgangeruberweg nbsp Bild 119Kinder nbsp Bild 120Wild nbsp Bild 121Tiere nbsp Bild 122Flugbetrieb nbsp Bild 123Radfahrer nbsp Bild 124Strassenbahn nbsp Bild 125unbeschranker Bahnubergang nbsp Bild 126beschranker Bahnubergang nbsp Bild 127dreistreifige Bake rechts 240 m nbsp Bild 127 V 1dreistreifige Bake links 240 m nbsp Bild 127 V 2dreistreifige Bake links 180 m nbsp Bild 128zweistreifige Bake links 160 m nbsp Bild 128 V 1zweistreifige Bake rechts 160 m nbsp Bild 128 V 2zweistreifige Bake rechts 110 m nbsp Bild 129einstreifige Bake rechts 80 m nbsp Bild 129 V 1einstreifige Bake links 80 m nbsp Bild 129 V 2einstreifige Bake rechts 50 m nbsp Bild 130Warnkreuz am Bahnubergang nbsp Bild 130 V 1Warnkreuz am Bahnubergang nbsp Bild 130 V 2Warnkreuz am BahnubergangII Vorschriftszeichen Bearbeiten nbsp Bild 201Verkehrsverbot fur alle Fahrzeuge nbsp Bild 202Einfahrt verboten nbsp Bild 203Fahrverbot fur mehrspurige Kraftfahrzeuge nbsp Bild 204Fahrverbot fur einspurige Kraftfahrzeuge nbsp Bild 205Fahrverbot fur alle Kraftfahrzeuge nbsp Bild 206Fahrverbot fur Lastkraftwagen nbsp Bild 207Fahrverbot fur Traktoren nbsp Bild 208Fahrverbot fur Kraftfahrzeuge mit mehrachsigen Anhangefahrzeugen nbsp Bild 209Fahrverbot fur Radfahrer nbsp Bild 210Fahrverbot fur Gespannfahrzeuge nbsp Bild 211Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Breite nbsp Bild 211 VFahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Breite nbsp Bild 212Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Hohe nbsp Bild 212 VFahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Hohe nbsp Bild 213Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Gesamtmasse nbsp Bild 213 V 1Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Gesamtmasse nbsp Bild 213 V 2Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Gesamtmasse nbsp Bild 213 V 3Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Gesamtmasse nbsp Bild 214Fahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Achslast nbsp Bild 214 VFahrverbot fur Fahrzeuge uber eine bestimmte Achslast nbsp Bild 215Wendeverbot nbsp Bild 216Hupverbot nbsp Bild 217vorgeschriebener Mindestabstand fur Kraftfahrzeuge nbsp Bild 217 Vvorgeschriebener Mindestabstand fur Kraftfahrzeuge nbsp Bild 218zulassige Hochstgeschwindigkeit nbsp Bild 219Verbot mehrspurige Kraftfahrzeuge zu uberholen nbsp Bild 220Verbot mit Fahrzeugen uber 3 5 t zulassige Gesamtmasse mehrspurige Kraftfahrzeuge zu uberholen nbsp Bild 221Ende aller durch Verkehrszeichen angezeigten Verbote fur fahrende Fahrzeuge nbsp Bild 222Ende der angezeigten zulassigen Hochstgeschwindigkeit nbsp Bild 223Ende des Uberholverbotes nbsp Bild 224Halteverbot nbsp Bild 225Parkverbot nbsp Bild 226Halt Vorfahrt gewahren nbsp Bild 227Vorfahrt gewahren nbsp Bild 228Halt Weiterfahrt nach Aufforderung nbsp Bild 229Wartepflicht bei Gegenverkehr nbsp Bild 230vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nbsp Bild 231Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit nbsp Bild 232Schneeketten vorgeschrieben nbsp Bild 233vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 233 V 1vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 233 V 2vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 234vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 234 V 1vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 234 V 2vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 234 V 3vorgeschriebene Fahrtrichtung nbsp Bild 235vorgeschriebene Fahrtrichtung fur abbiegende Fahrzeuge nbsp Bild 235 V 1vorgeschriebene Fahrtrichtung fur abbiegende Fahrzeuge nbsp Bild 235 V 2vorgeschriebene Fahrtrichtung fur abbiegende Fahrzeuge nbsp Bild 236vorgeschriebene Seite fur das Vorbeifahren nbsp Bild 237Einbahnstrasse nbsp Bild 238Einbahnstrasse nbsp Bild 239Einordnen nbsp Bild 239 V 1Einordnen nbsp Bild 239 V 2Einordnen nbsp Bild 239 V 3Einordnen nbsp Bild 239 V 4Einordnen nbsp Bild 239 V 5Einordnen nbsp Bild 239 V 6Einordnen nbsp Bild 239 V 7Einordnen nbsp Bild 239 V 8Einordnen nbsp Bild 239 V 9Einordnen nbsp Bild 239 V 10Einordnen nbsp Bild 239 V 11Einordnen nbsp Bild 239 V 12Einordnen nbsp Bild 239 V 13Einordnen nbsp Bild 240Verringerung der Zahl der Fahrspuren nbsp Bild 240 V 1Verringerung der Zahl der Fahrspuren nbsp Bild 240 V 2Verringerung der Zahl der Fahrspuren nbsp Bild 241Vergrosserung der Zahl der Fahrspuren nbsp Bild 241 VVergrosserung der Zahl der Fahrspuren nbsp Bild 242Beginn einer Fahrspur fur langsamfahrende Fahrzeuge nbsp Bild 243Haltestelle von Omnibussen nbsp Bild 244Haltestelle von Schienenfahrzeugen nbsp Bild 245Fussgangeruberweg nbsp Bild 246Fussgangerbrucke oder tunnel nbsp Bild 246 VFussgangerbrucke oder tunnel nbsp Bild 247fur Fussganger Gegenuberliegende Strassenseite benutzen nbsp Bild 247 Vfur Fussganger Gegenuberliegende Strassenseite benutzen nbsp Bild 248Gehweg nbsp Bild 249Radweg nbsp Bild 250Parkplatz nbsp Bild 250 V 1Parkplatz nbsp Bild 250 V 2Parkplatz nbsp Bild 250 V 3Parkplatz nbsp Bild 250 V 4Parkplatz unbewacht nbsp Bild 250 V 5Parkplatz bewacht nbsp Bild 250 V 6Parkplatz bewacht nbsp Bild 250 V 7Parkplatz nbsp Bild 251reservierte Parkflache nbsp Bild 252Parkplatz nur fur Taxi nbsp Bild 252 VParkplatz nur fur Taxi nbsp Bild 253Parkplatz mit begrenzter Parkdauer Benutzung nur mit Parkscheibe nbsp Bild 253 VParkplatz mit begrenzter Parkdauer Benutzung nur mit Parkscheibe nbsp Bild 254Parkordnung quer zur Fahrtrichtung nbsp Bild 255Parkordnung schrag zur Fahrtrichtung nbsp Bild 256Parkordnung auf dem Gehweg nbsp Bild 257Parkordnung halb auf dem Gehweg nbsp Bild 258Parkordnung auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung nbsp Bild 259Parkordnung halb auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung nbsp Bild 260Parkordnung auf der Fahrbahn parallel zur Fahrtrichtung nbsp Bild 261Anfang eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung nbsp Bild 261 V 1Anfang eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung nbsp Bild 261 V 2Anfang eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung nbsp Bild 262Ende eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung nbsp Bild 262 V 1Ende eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung nbsp Bild 262 V 2Ende eines Gebietes mit VerkehrsbeschrankungIII Hinweiszeichen Bearbeiten nbsp Bild 301Hauptstrasse nbsp Bild 302Ende der Hauptstrasse nbsp Bild 303Europastrasse nbsp Bild 304Fernverkehrsstrasse nbsp Bild 304 V 1Fernverkehrsstrasse nbsp Bild 304 V 2Fernverkehrsstrasse nbsp Bild 304 V 3Fernverkehrsstrasse nbsp Bild 305Anfang der Autobahn nbsp Bild 306Ende der Autobahn nbsp Bild 307Wegweiser zur Autobahn nbsp Bild 308Ankundigung einer Autobahnanschlussstelle nbsp Bild 308 V 1Ankundigung einer Autobahnanschlussstelle nbsp Bild 308 V 2Ankundigung einer Autobahnanschlussstelle nbsp Bild 309Vorwegweiser auf Autobahnen nbsp Bild 309 VVorwegweiser auf Autobahnen nbsp Bild 310dreistreifige Bake nbsp Bild 311zweistreifige Bake nbsp Bild 312einstreifige Bake nbsp Bild 313Wegweiser auf Autobahnen nbsp Bild 313 VWegweiser auf Autobahnen nbsp Bild 314Anfang der Ortschaft nbsp Bild 314 V 1Anfang der Ortschaft zweisprachig nbsp Bild 314 V 2Anfang der Ortschaft nbsp Bild 314 V 3Anfang der Ortschaft nbsp Bild 315Ende der Ortschaft nbsp Bild 316Vorwegweiser nbsp Bild 317Vorwegweiser nbsp Bild 317Vorwegweiser zweisprachig nbsp Bild 318Wegweiser fur Fernverkehrsstrassen nbsp Bild 319Wegweiser fur sonstige befestigte Strassen nbsp Bild 319 VWegweiser fur sonstige befestigte Strassen zweisprachig nbsp Bild 320Wegweiser fur unbefestigte Strassen nbsp Bild 321Wegweiser fur Transitstrassen nbsp Bild 322Gegenverkehr hat Wartepflicht nbsp Bild 323Sackgasse nbsp Bild 324Krankenhaus nbsp Bild 325Medizinische Hilfe nbsp Bild 326Fernsprechstelle nbsp Bild 327Pannenhilfe nbsp Bild 327 V 1Pannenhilfe nbsp Bild 327 V 2Pannenhilfe nbsp Bild 327 V 3Pannenhilfe und Tankstelle nbsp Bild 328Tankstelle nbsp Bild 328 V 1Tankstelle nbsp Bild 328 V 2Tankstelle nbsp Bild 328 V 3Tankstelle nbsp Bild 328 V 4Tankstelle und Raststatte nbsp Bild 328 V 5Tankstelle und Raststatte nbsp Bild 329Campingplatz nbsp Bild 329 VCampingplatz nbsp Bild 330Rast oder Gaststatte nbsp Bild 330Rast oder Gaststatte nbsp Bild 330 VKiosk nbsp Bild 330 V 3Raststatte und Kiosk nbsp Bild 331Hotel oder Motel nbsp Bild 332Toilette nbsp Bild 333Informationsstelle nbsp Bild 334Kinderbeforderung wird nur an Kraftfahrzeugen angebracht kein Zeichen der TGL aber der StVO nbsp Bild 336allgemeine Hochstgeschwindigkeiten in der DDR nbsp Bild 337 V 1Vorwegweiser fur Umleitungen nbsp Bild 338Wegweiser fur Umleitungen nbsp Bild 338 V 1Wegweiser fur Umleitungen nbsp Bild 338 V 2Wegweiser fur Umleitungen nbsp Bild 339Wegweiser fur Umleitungen des Autobahnverkehrs nbsp Bild 339 VWegweiser fur Umleitungen des Autobahnverkehrs nbsp Bild 340Ankundigung des Fahrbahnwechsels nbsp Bild 340 VAnkundigung des FahrbahnwechselsZusatzzeichen Bearbeiten nbsp Bild 401abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 401 V 1abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 401 V 2abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 402abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 402 V 1abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 402 V 2abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 402 V 3abbiegende Hauptstrasse nbsp Bild 403Anfang nbsp Bild 404vor und hinter nbsp Bild 405Ende nbsp Bild 406links nbsp Bild 406 Vlinks mit Langenangabe nbsp Bild 407links und rechts nbsp Bild 407 Vlinks und rechts nbsp Bild 408rechts nbsp Bild 408 V 1rechts mit Langenangabe nbsp Bild 408 V 3schrag rechts nbsp Bild 408 V 2rechts nbsp Bild 409Entfernung in Meter nbsp Bild 409 V 1Entfernung in Meter nbsp Bild 409 V 2Entfernung in Meter nbsp Bild 409 V 3Entfernung in Meter nbsp Bild 409 V 4Entfernung in Meter nbsp Bild 409 V 5Entfernung in Meter nbsp Bild 410Lange des Geltungsbereichs nbsp Bild 410 V 1Lange des Geltungsbereichs nbsp Bild 410 V 2Lange des Geltungsbereichs nbsp Bild 411Anzahl nbsp Bild 412Zeitbegrenzung nbsp Bild 412 V 1Zeitbegrenzung nbsp Bild 412 V 3Zeitbegrenzung nbsp Bild 413Gefahr von Schnee und Eisglatte nbsp Bild 414Gefahr plotzlicher Nebelbildung nbsp Bild 415Gefahr am Fahrbahnrand nbsp Bild 416Spielstrassefur Anlieger frei mit Verkehrszeichen Bild 201 nbsp Bild 417Zugbetrieb mit Verkehrszeichen Bild 101 nbsp Bild 418nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 1nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 2nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 3nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 4nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 5nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 6nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 7nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 8nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 9nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 10nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 11nur gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 418 V 12nur gultig fur abgebildete Fahrzeugarten nbsp Bild 418 V 13nur gultig fur abgebildete Fahrzeugarten nbsp Bild 418 V 15nur gultig fur abgebildete Fahrzeugarten nbsp Bild 418 V 16nur gultig fur abgebildete Fahrzeugarten nbsp Bild 418 V 17nur gultig fur abgebildete Fahrzeugarten nbsp Bild 419nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 1nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 2nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 3nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 4nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 5nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 6nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 419 V 7nicht gultig fur abgebildete Fahrzeugart nbsp Bild 420Rollstuhlfahrer nbsp Bild 421nicht gultig fur Rollstuhlfahrer nbsp Bild 422gultig bei Nasse nbsp Bild 451Flughafen nbsp Bild 452Telefonnummer nbsp Bild 453Sportstatte nbsp Bild 454Leipziger Messe nbsp Bild 455AGRA nbsp Bild 457Hochspannung nbsp Bild 471ausser Volkspolizei Fahrzeuge nbsp Bild 472ausser Kraftfahrzeuge der Feuerwehr nbsp Bild 473ausser Fahrzeuge Kraftverkehr nbsp Bild 474ausser Taxi nbsp Bild 475ausser Baufahrzeuge nbsp Bild 476ausser Krankenwagen nbsp Bild 477ausser Dienstfahrzeuge nbsp Bild 478ausser Versorgungsfahrzeuge nbsp Bild 478 Vausser Versorgungsfahrzeuge mit Uhrzeit nbsp Bild 479ausser Anlieger nbsp Bild 480ausser Fahrzeuge des Corps Diplomatique nbsp Bild 481ausser Fahrzeuge mit SondergenehmigungLeiteinrichtungen fur den Strassenverkehr Bearbeiten nbsp Bild 4Leitschraffur an standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp zu Bild 4Leitschraffur an standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp Bild 5Leitschraffur an standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp Bild 6Leitschraffur an standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp Bild 4Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp zu Bild 4Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp Bild 5Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp Bild 6Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen TGL 12096 nbsp Bild 1Leitpfosten TGL 12096 05 nbsp Leitsteine keine TGL Regelung Verkehrsregelung durch Farbzeichen BearbeitenDiese Regelung richtet sich nach der uberarbeiteten TGL 12096 04 vom November 1978 die ab 1 Mai 1979 verbindlich wurde Die schematisierten Zeichnungen sind den Darstellungen aus der StVO 77 entnommen und mit den Bemassungen der TGL 12096 04 kombiniert worden Neu eingefuhrt wurde mit dieser TGL der Grunpfeil nbsp Bild 1GrunVerkehrsrichtung freigegeben nbsp Bild 2Grun GelbVerkehrsrichtung noch freigegeben Wechsel auf Gelb steht bevor nbsp Bild 3GelbAchtung anhalten nbsp Bild 4RotHalt nbsp Bild 5Rot Gelbnach Halt Wechsel auf Grun steht bevor nbsp Bild 11fur Fussganger Verkehrsrichtung freigegeben nbsp Bild 12fur Fussganger Halt bzw Fahrbahn verlassen nbsp Bild 23Moglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot nbsp Beispiel fur die Anordnung von Verkehrszeichen an Signalgebermasten nach TGL 12096 04Haltestellenzeichen fur Strassenbahnen BearbeitenMit Einfuhrung der StVO 77 wurde das Haltestellenzeichen fur Omnibusse uber die Strassenverkehrs Ordnung selbst mit Bild 243 geregelt Das entsprechende Bild 244 fur Schienenfahrzeuge galt auf den Strassenverkehrsflachen Unmittelbar an Haltestellen blieben die Signale der Verordnung uber den Bau und Betrieb der Strassenbahnen BOStrab gultig nbsp Signal St 29Haltestellenzeichen nbsp Signal St 29aZeichen fur Doppelhaltestelle nbsp Signal St 29aZeichen fur Doppelhaltestelle nbsp Signal St 29bZeichen fur SonderhaltestellenNachtragliche Anderungen und Erganzungen zu den Verkehrszeichen Bearbeiten1981 Bearbeiten Am 1 Juli 1981 wurde eine neue TGL fur vertikale Leiteinrichtungen im Strassenverkehr gultig In ihr war die StVO 77 eingearbeitet Die neue TGL 12096 03 loste die Vorgangerin TGL 12096 von 1966 ab Bereits am 1 Mai 1986 wurde die Verbindlichkeit der neuen TGL 12096 03 wieder aufgehoben Gelb schwarze Leitschraffuren waren an standigen Hindernissen wie Brucken mit verengter Durchfahrtshohe und oder breite Brustungsmauern vorstehende Ecken von Gebauden Felsen und Stutzmauern anzubringen wenn sich diese innerhalb des Lichtraumprofils befanden Rot weisse Leitschraffuren waren auf Absperrgeraten anzubringen die sich nicht standig auf Strassenflachen befanden Ausserdem waren sie an Hindernissen sowie Arbeitsgeraten anzubringen die zeitweilig innerhalb des Lichtraumprofils aufgestellt waren Dazu zahlten Baugeruste Bauzaune sowie Fahrzeuge und Arbeitsgerate fur den Bau und die Erhaltung von Strassen und Versorgungseinrichtungen nbsp Bild 602Leitschraffur an standigen Hindernissen nbsp Bild 603Leitschraffur an standigen Hindernissen nbsp Bild 604Leitschraffur an standigen Hindernissen nbsp zu Bild 604Leitschraffur an standigen Hindernissen nbsp Bild 605Leitschraffur an standigen Hindernissen nbsp Bild 602Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen nbsp Bild 603Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen nbsp Bild 604Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen nbsp zu Bild 604Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen nbsp Bild 605Leitschraffur an nicht standigen Hindernissen1986 a