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Bewirtungskosten sind im Steuerrecht Aufwendungen fur die Bewirtung von Personen die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind 1 Dazu zahlen aus betrieblicher Veranlassung bezahlte Speisen Getranke und zum sofortigen Verzehr bestimmte Genussmittel sowie Nebenkosten die zwangslaufig im Zusammenhang mit der Bewirtung anfallen z B Garderobengebuhren Jedoch muss allgemein die Bekostigung im Vordergrund stehen Hierunter fallen beispielsweise keine Nachtclubbesuche da hier die Gesamtkosten in einem Missverhaltnis zu den Bewirtungsaufwendungen stehen Inhaltsverzeichnis 1 Bewirtungskosten als Betriebsausgaben Werbungskosten 1 1 Nicht abzugsfahige Kosten der allgemeinen Lebensfuhrung 1 2 Betrieblich beruflich veranlasste Kosten 2 Bewirtung von Geschaftsfreunden 3 Angemessenheit 4 Aufzeichnungspflichten 5 EinzelnachweiseBewirtungskosten als Betriebsausgaben Werbungskosten BearbeitenGenerell wird unterschieden in nicht abzugsfahige Kosten der allgemeinen Lebensfuhrung und betrieblich beruflich veranlasste Kosten nach 4 Abs 4 EStG die als Betriebsausgaben Werbungskosten abziehbar sind Nicht abzugsfahige Kosten der allgemeinen Lebensfuhrung Bearbeiten Kosten die einem uberwiegend privaten Anlass z B Geburtstag zuzuordnen sind werden als Kosten der allgemeinen Lebensfuhrung eingestuft und sind daher nicht als Betriebskosten abzugsfahig d h nicht abzugsfahige Kosten der allgemeinen Lebensfuhrung Betrieblich beruflich veranlasste Kosten Bearbeiten Sofern der Arbeitgeber Tag und Ort einer Mahlzeit bestimmt bzw die dafur anfallenden Aufwendungen dienst oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist handelt es sich um betrieblich beruflich veranlasste Bewirtungskosten Bewirtung von Geschaftsfreunden BearbeitenNach 4 Abs 5 Nr 2 Satz 1 EStG konnen bei betrieblich veranlasster Bewirtung von Geschaftsfreunden d h wenn die Bewirtung der Geschaftsbeziehung oder deren Aufbau dient die Aufwendungen teilweise als Betriebsausgaben geltend gemacht werden d h die Aufwendungen unterliegen einer Abzugsbeschrankung Nur 70 der Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfahig Als Geschaftsfreunde gelten potentielle Kunden Lieferanten Handelsvertreter Kollegen Pressemitglieder Vertreter der Offentlichkeit Steuerberater Rechtsbeistand sowie Besucher des Betriebes inklusive Begleitpersonen Angemessenheit BearbeitenEs ist auf die Angemessenheit der Bewirtungsaufwendungen zu achten Unangemessene Kosten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfahig Es wird unterschieden in nach Art unangemessene Kosten und nach Hohe unangemessene Kosten Nach Art unangemessene Kosten sind ganzlich nicht abzugsfahig Hier ist wieder der Nachtclubbesuch als Beispiel zu nennen Ob ein Bewirtungsaufwand bezuglich der Hohe der Kosten unangemessen ist hangt von den jeweiligen Umstanden sowie den in der Branche ublichen Verhaltnissen ab Ein der Hohe nach unangemessener Bewirtungsaufwand muss aufgeteilt werden in einen unangemessenen Teil der nicht abzugsfahig ist sowie in einen angemessenen Teil der von den Betriebskosten abgezogen werden darf Aufzeichnungspflichten BearbeitenNach 4 Abs 5 Nr 2 Satz 2 und 3 EStG mussen zum Nachweis der Hohe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen folgende Angaben durch den Steuerpflichtigen erfolgen Ort Tag Teilnehmer Anlass der Bewirtung sowie Hohe der Aufwendungen Handelt es sich um eine Bewirtung deren Betrag 150 ubersteigt so muss die Rechnung gemass 14 UstG weiterhin folgende Angaben enthalten Name und Anschrift des Bewirtenden Gastgeber Rechnungsbetrag aufgeschlusselt nach Steuersatzen sowie Mehrwertsteuersatz und Betrag Steuer oder Umsatzsteuer Identifikationsnummer der Gaststatte Hat die Bewirtung in einer Gaststatte stattgefunden so genugen Angaben zu Anlass und Teilnehmern sowie die Beifugung der Rechnung uber die Bewirtung die den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften genugen muss Die Rechnung muss maschinell erstellt und registriert sein R 4 10 Abs 8 EStR 2012 Rechnungen in anderer Form z B handschriftlich erstellte reichen nicht aus und sind somit nicht als Betriebsausgabe abzugsfahig Einzelnachweise Bearbeiten Gabler WirtschaftslexikonBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bewirtungskosten Deutschland amp oldid 232762013