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Belegungsregime bezeichnet im Medienrecht die behordliche oder gesetzliche Festlegung welche Programme der Betreiber eines Kabelfernsehnetzes in jedem Fall verbreiten muss Die Landesmedienanstalten stellen durch das von ihnen ausgeubte Belegungsregime sicher dass jedem Kabelnutzer ein Mindestangebot der wichtigsten Fernsehprogramme zur Verfugung steht Auswahlkriterien und Zahl der Must Carry Programme unterscheiden sich beim analogen Fernsehen je nach Bundesland In der Regel sind mindestens die fur dieses Bundesland bestimmten offentlich rechtlichen Programme zu fuhren ausserdem die wichtigsten Privatsender und jene Programme die uber analoges Antennenfernsehen zu empfangen waren Von den 30 bis 35 zur Verfugung stehenden analogen Programmplatzen wird im Durchschnitt der Bundeslander rund die Halfte durch das Belegungsregime vorgegeben Die ubrigen Kanale konnen vom Kabelnetzbetreiber nach eigenem Ermessen vergeben werden Bei der digitalen Fernsehverbreitung ist das Belegungsregime in Deutschland durch 52b des Rundfunkstaatsvertrags bundesweit einheitlich geregelt Durch die hohere Zahl der technisch verfugbaren Programmplatze sind die staatlichen Vorgaben hier aber von geringerer Bedeutung Literatur BearbeitenMarcel Machill Markus Beiler Wer beeinflusst die Auswahl der TV Programme PDF 326 kB Friedrich Ebert Stiftung Berlin 2008 ISBN 978 3 89892 859 5 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Belegungsregime amp oldid 174406049