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Das Bayerische Ingenieurgesetz BayIngG ist der zentrale Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin in Bayern Es regelt welche Bedingungen erfullt sein mussen um die genannte Berufsbezeichnung fuhren zu durfen BasisdatenTitel Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und IngenieurKurztitel Bayerisches IngenieurgesetzAbkurzung BayIngGArt LandesgesetzGeltungsbereich Freistaat BayernRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis BayRS 702 2 WUrsprungliche Fassung vom 27 Juli 1970 GVBl S 336 Inkrafttreten am 1 August 1970Letzte Neufassung vom 12 Juli 2016 GVBl S 156 Inkrafttreten derNeufassung am 20 Juli 2016Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Laut dem Ingenieurgesetz darf sich Ingenieur oder Ingenieurin nennen wer ein mindestens dreijahriges technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Hochschule mit Promotionsrecht Fachhochschule oder rechtlich gleichgestellten privaten Ingenieurschule mit Erfolg abgeschlossen hat Auch der Betriebsfuhrerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule berechtigt zum Fuhren der Berufsbezeichnung Ingenieur Frauen denen das Fuhren der mannlichen Berufsbezeichnung erlaubt worden ist sind berechtigt die Berufsbezeichnung auch in der weiblichen Form zu fuhren Auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebung haben die deutschen Bundeslander jeweils ein eigenes Ingenieurgesetz erlassen Regelungen BearbeitenDas Gesetz enthalt unter anderem Regelungen zum Fuhren der Berufsbezeichnung Ingenieur Genehmigungsverfahren zum Fuhren der Berufsbezeichnung Ingenieur bei erteilten Abschlusszeugnissen auslandischer Hochschulen zum Umgang mit akademischen Graden die nicht die Bezeichnung Diplom tragen uber das zu erteilende Bussgeld gegen Personen die sich widerrechtlich als Ingenieur bezeichnen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bayerisches Ingenieurgesetz amp oldid 222279936