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Die Verordnung EU Nr 305 2011 auch EU Bauprodukteverordnung EU BauPVO englisch Construction Products Regulation CPR des Europaischen Parlaments und des Europaischen Rates vom 9 Marz 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen fur die Vermarktung von Bauprodukten dient der Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt Sie legt Bestimmungen fest fur die Sicherheit von Gebauden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung des Umweltschutzes sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des offentlichen Interesses Sie ersetzt die Richtlinie 89 106 EWG 1 und soll die bestehenden Rahmenbedingungen der Mitgliedsstaaten fur das Inverkehrbringen von Bauprodukten vereinheitlichen 2 3 Die Bestimmungen der neuen EU Verordnung beabsichtigen Erfullung der Kriterien der CE Kennzeichnung auf Bauprodukten Pflicht zur Benennung nationaler Produktinformationsstellen fur das Bauwesen Erstellung einer Leistungserklarung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Bauprodukts als Grundlage fur die CE Kennzeichnung Konkretisierung der Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller Handler und Importeure Festlegung der Rolle und Zustandigkeiten von Herstellern Vertriebshandlern Importeuren technischen Bewertungsstellen sowie der Marktuberwachung und Behorden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anwendung dieser EU Verordnung Einfuhrung vereinfachter Verfahren die eine Kostenreduktion fur Unternehmen insbesondere fur kleine und mittlere Unternehmen ermoglichen Festlegung eines klaren Rahmens fur die harmonisierten technischen SpezifikationenVerordnung EU Nr 305 2011Titel Verordnung EU Nr 305 2011 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen fur die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89 106 EWG des RatesGeltungsbereich EWRRechtsmaterie RechtsangleichungGrundlage AEUV insbesondere Artikel 114Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 1 Juli 2013Fundstelle ABl L 88 vom 4 April 2011 S 5 43Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Weblinks BearbeitenEuropaische Union Verordnung EU Nr 305 2011 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen fur die Vermarktung von Bauprodukten Construction Products Regulation CPR Europaische Union abgerufen am 23 Juni 2017 englisch Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 89 106 EWG des Rates vom 21 Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber Bauprodukte EU Bauprodukteverordnung EU BauPVO Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit 9 Marz 2011 abgerufen am 23 Juni 2017 Europaische Union Verordnung EU Nr 305 2011 abgerufen am 23 Juni 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU Nr 305 2011 amp oldid 234518722