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Das Assoziierungsabkommen EWG Turkei vom 12 September 1963 auch genannt Ankara Abkommen turkisch Ankara Anlasmasi ist ein zwischen der Turkei und der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG geschlossenes Assoziierungsabkommen Dieser volkerrechtliche Vertrag wurde am 12 September 1963 in Ankara unterzeichnet trat am 1 Dezember 1964 in Kraft und wurde in nachfolgenden Jahren durch Protokolle und Beschlusse erganzt Die aus dem Abkommen und den nachfolgenden Erganzungen bzw Beschlussen folgenden unmittelbaren Rechte werden auch kurz als Assoziationsrecht bezeichnet 1 Zu den bevollmachtigten Unterzeichnern des Assoziierungsabkommens gehorten unter anderen der deutsche Aussenminister Gerhard Schroder rechts und der turkische Aussenminister Feridun Cemal Erkin links hier bei einem Empfang auf dem Bonner Venusberg am 20 Januar 1964 Inhaltsverzeichnis 1 Abschluss des Abkommens 2 Erganzende Protokolle und Beschlusse 3 Zollunion 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAbschluss des Abkommens BearbeitenDas Abkommen eroffnete der Turkei die Moglichkeit eines spateren Beitritts zur Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft ebenso wie 1961 das Assoziierungsabkommen EWG Griechenland aber anders als die Abkommen mit Marokko und Tunesien 1969 Das Abkommen wurde zusammen mit vorlaufigem Protokoll und Finanzprotokoll unterzeichnet und befugte einen gemeinsamen Assoziationsrat einstimmig begleitende Beschlusse zu fassen Das Finanzprotokoll regelte Darlehen an die Turkei in Hohe von insgesamt 175 Millionen ECU Europaische Wahrungseinheit 2 Erganzende Protokolle und Beschlusse BearbeitenMit dem Beschluss Nr 2 69 des Assoziationsrats wurde 1969 ein Ausschuss fur Zusammenarbeit im Zollwesen EG Turkei eingesetzt Im November 1970 wurden ein zusatzliches Protokoll und ein zweites finanzielles Protokoll in Brussel unterzeichnet die im Januar 1973 in Kraft traten Das Zusatzprotokoll regelte einen Zeitplan und Einzelheiten zur Etablierung der Zollunion Das zweite Finanzprotokoll sah weitere Darlehen an die Turkei in Hohe von insgesamt 195 Millionen ECU vor 3 Der Assoziationsrat fasste am 20 Dezember 1976 zunachst den Beschluss Nr 2 76 der eine erste Stufe bei der Herstellung der Freizugigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Gemeinschaft und der Turkei bildete 4 Der Beschluss 1 80 des Assoziationsrates EWG Turkei uber die Entwicklung der Assoziation vom 19 September 1980 betraf einerseits ebenfalls die Beschaftigung und die Freizugigkeit der bereits in einem Mitgliedstaat der Europaischen Union ansassigen turkischen Arbeitnehmer und ihrer Angehorigen andererseits die Aufhebung von Einfuhrzollen auf fast samtliche Landwirtschaftsprodukte ab 1987 5 Zollunion Bearbeiten nbsp Die Europaische Zollunion besteht aus der EU blau und den Partnerlandern Turkei Andorra San Marino und Monaco hellblau Mit Beschluss 1 95 des Assoziationsrates EG Turkei vom Dezember 1995 wurde auf der Grundlage des Assoziationsabkommens mit der Turkei eine Zollunion begrundet 6 und mit Beschluss Nr 1 98 des Assoziationsrats EG Turkei vom 25 Februar 1998 die gegenseitigen Praferenzregelungen fur den Agrarhandel zwischen der Turkei und der Gemeinschaft schrittweise verbessert 7 Die Zollunion mit der Turkei gilt auch als ein von den Vereinigten Staaten unter der Clinton Regierung aktiv vorangetriebenes Projekt So beschreibt der Autor Armagan Emre Cakir dass die USA dazu eine Initiative starteten und etwa Einfluss auf Griechenland ausubten das dem Abkommen kritisch gegenuberstand Ebenso intervenierte der israelische Aussenminister Schimon Peres fur das Abkommen mit der Turkei direkt bei europaischen Politikern wie Rudolf Scharping Felipe Gonzalez und Tony Blair 8 Die Turkei wurde zum Jahr 1996 Teil der Europaischen Zollunion Fast alle Waren ausser Kohle Stahl und Agrarprodukte die in der EU oder in der Turkei in den freien Verkehr uberfuhrt wurden gleich welchen Ursprungs konnen mit der Warenverkehrsbescheinigung A TR zollfrei in die EU Turkei importiert werden 9 Fur landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Bereich Kohle und Stahl gibt es Praferenzabkommen 10 Nachdem die damalige Europaische Gemeinschaft 1989 einen Antrag der Turkei auf Vollmitgliedschaft noch einstimmig abgelehnt hatte wurde auf dem EU Gipfel in Luxemburg im Dezember 1997 entschieden dass sie fur einen Beitritt in Frage kame Das Assoziationsabkommen war die politische Grundlage zur Erlangung des der Republik Turkei 1999 zuerteilten offiziellen Status eines Beitrittskandidaten der Europaischen Union Fur die 2005 aufgenommenen Beitrittsverhandlungen der Turkei mit der Europaischen Union stellte die EU zur Bedingung dass die Turkei ein zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen unterzeichnet das sogenannte Ankara Protokoll von 2005 11 Es regelt die Ausdehnung der seit 1996 bestehenden Zollunion der EU mit der Turkei auf die zehn neuen Mitglieder die der EU im Mai 2004 beigetreten sind darunter auch die von der Turkei nicht anerkannte Republik Zypern Da die Turkei bei der Unterzeichnung des Protokolls 2005 einen einseitigen Vorbehalt erklarte wonach die Unterzeichnung keine volkerrechtliche Anerkennung der Republik Zypern bedeute wurde das Protokoll nicht ratifiziert Weblinks BearbeitenAssoziierungsabkommen EWG Turkei 64 733 EWG deutsche Fassung turkische Fassung Einzelnachweise Bearbeiten vgl beispielhaft Hofmann Hoffmann Handkommentar zum Auslanderrecht Vorbemerkungen zum Assoziationsrecht EU Turkei Abkommen zur Grundung einer Assoziation zwischen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Turkei mit Vorlaufigem Protokoll 1 und Finanzprotokoll 2 Ankara 12 September 1963 Zusatzprotokoll und Finanzprotokoll vom 23 November 1970 Allgemeine Anwendungshinweise des BMI zum Beschluss Nr 1 80 des Assoziationsrats EWG Turkei AAH ARB 1 80 Memento des Originals vom 14 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www migration online de Fassung 2002 Vollstandige deutsche Textfassung des Beschlusses Nr 1 80 des Assoziationsrats EWG Turkei uber die Entwicklung der Assoziation Memento des Originals vom 11 Juni 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www migrationsrecht net PDF Dok 246 kB von migrationsrecht net Beschluss Nr 1 95 des Assoziationsrates EG Turkei vom 22 Dezember 1995 uber die Durchfuhrung der Endphase der Zollunion ABl L 35 vom 13 Februar 1996 S 1 47 Beschluss Nr 1 98 des Assoziationsrats EG Turkei vom 25 Februar 1998 uber die Handelsregelung fur Agrarerzeugnisse mit 3 Protokollen Amtsblatt Nr L 86 vom 20 Marz 1998 S 1 38 Armagan Emre Cakir The United States and Turkey s Path to Europe Hands Across the Table Routledge 2015 ISBN 978 1 138 18685 9 S 111 ff S 141 Beschluss Nr 1 2001 des Ausschusses fur Zusammenarbeit im Zollwesen EG Turkei vom 28 Marz 2001 zur Anderung des Beschlusses Nr 1 96 zur Festlegung der Durchfuhrungsvorschriften zu dem Beschluss Nr 1 95 des Assoziationsrates EG Turkei Europaische Kommission Turkei Zollunion und Praferenzregelungen Memento vom 27 August 2011 im Internet Archive Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Grundung einer Assoziation zwischen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Turkei aufgrund der Erweiterung der Europaischen Union PDF Amtsblatt der Europaischen Union L 254 59 30 September 2005 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Assoziierungsabkommen EWG Turkei amp oldid 231663562