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Als Arztbewertungsportale werden Websites bezeichnet die Benutzern die Moglichkeit geben Arzte und andere Angehorige von Heilberufen zu bewerten Wegen der in der Regel fehlenden fachlichen Kompetenz der Patienten geht es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischer Leistungen und fachlicher Qualitat sondern um die subjektive Bewertung bestimmter Praxis und Personenmerkmale wie Freundlichkeit Erreichbarkeit Ausstattung Organisation Kommunikation Tatigkeitsschwerpunkte und viele weitere Kriterien Der Umfang der Berufsgruppen die bewertet werden konnen kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem von Note 1 sehr gut bis Note 6 ungenugend oder vergeben Sterne von null Sterne ungenugend bis funf Sterne sehr gut Nutzer eines Portals konnen nach einem Praxisbesuch ihren jeweiligen Arzt Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten bewerten so er sich im Datenbestand des Portals befindet Dazu ist in der Regel jedoch nicht bei allen Portalen die Anmeldung unter einem registrierten Benutzernamen notwendig was eine anonyme Bewertung erschwert Gleichwohl gilt das Recht auf freie Meinungsausserung Art 5 Abs 1 GG auch innerhalb von Arztbewertungsportalen Danach mussen sich Arzte eine Bewertung durch Patienten gefallen lassen solange diese weder ehrenruhrig noch falsch ist und keine unbewiesene Tatsachenbehauptung darstellt Trotz hoher Besucherzahlen stehen Arztbewertungsportale wegen mangelnder Relevanz durch die bislang zu geringe Anzahl von Bewertungen ungenugendem Schutz vor Manipulation und Missbrauch sowie einer teils schwierigen Unterscheidung zwischen Patientenmeinungen und kostenpflichtigen Werbeeintragen allgemein in der Kritik 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Portale 1 1 1 Bewertungs Pools und Zusammenfassung der Bewertungen mehrerer Portale 1 1 2 Osterreich 1 1 3 Schweiz 1 2 Krankenkassen und Arztbewertungsportale 1 3 Akzeptanz 2 Inhalte der Portale 2 1 Bewertungen 2 2 Daten 2 3 Gesundheitsportale 2 4 Sicherheit 2 5 Sonstiges 3 Qualitat der Bewertungsportale 4 Rechtslage 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenPortale Bearbeiten Das Portal checkthedoc de mit Sitz in Munchen ging im Jahr 2001 als vermutlich erstes deutsches Arztbewertungsportal online ist jedoch inzwischen ausser Betrieb Im Jahr 2005 folgte helpster de 2007 gingen etliche weitere Portale online Im Jahr 2008 startete zum ersten Mal eine Krankenversicherung Securvita ein Arztbewertungsportal mit healthpool de das allerdings nie uber die Testphase hinaus online ging Im Mai 2011 startete der AOK Bundesverband ein eigenes Portal den Arztnavigator der sich noch in der Aufbauphase befindet Bewertungen von Arzten sind zunachst nur durch alle Versicherte der AOK BARMER GEK und der Techniker Krankenkasse moglich Das 2016 von Doctena ubernommene Doxter ist primar fur Online Buchungen von Arztterminen und lasst Bewertungen nur nach bestatigten Terminen zu um deren Seriositat zu erhohen 2 Bewertungs Pools und Zusammenfassung der Bewertungen mehrerer Portale Bearbeiten Des Weiteren gibt es Angebote die Arztbewertungen mehrerer Portale zusammenfassen Basierend auf einer Studie lud die Stiftung Gesundheit im Jahr 2008 alle Portale zur Zusammenarbeit ein die von ihr festgelegte Qualitatsstandards aufwiesen Derzeit neun Arztbewertungsportale fuhren seitdem ihre jeweiligen Inhalte zur Arzt Empfehlung zusammen 3 Aus diesen Daten erstellt die Stiftung uberdies den Indikator Patientenzufriedenheit in dem von ihr selbst betriebenen Arztbewertungsportal Eine Suchmaschine die die Suchergebnisse einiger Portale zusammenfasst und auf einer Seite darstellt aber auf die jeweiligen Portale verlinkt wird unter aerztebewertungen com angeboten 4 Osterreich Bearbeiten In Osterreich ist docfinder at 2009 von Gerald Timmel gegrundet Marktfuhrer daneben deutlich abgeschlagen ist arztsuche24 at prasent Schweiz Bearbeiten In der Schweiz ging im Jahr 2008 Medicosearch online Neu an Medicosearch ist dass in Zusammenarbeit mit Arzten Qualitatskreise definiert wurden die sicherstellen sollen dass publizierte Arztebewertungen den geforderten Qualitatsmerkmalen entsprechen Seit 2015 gibt es ein weiteres Portal namens DocApp Online Doctor Appointment Krankenkassen und Arztbewertungsportale Bearbeiten Krankenkassen als offentlich rechtliche Einrichtungen durfen selbst nicht in Eigenregie ein Arztbewertungsportal betreiben Das Recht auf freie Meinungsausserung gilt nur fur naturliche Personen Krankenkassen brauchen dazu einen Partner 5 Die Deutsche BKK bietet seit November 2009 als erste Krankenkasse in Deutschland eine Arztsuche mit Bewertungen auf ihrer Homepage Sie hat dazu die Arzt Auskunft der Stiftung Gesundheit eingebunden Der AOK Bundesverband realisiert den Arztnavigator in Kooperation mit der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK Der Arztnavigator war ursprunglich fur den Herbst 2010 geplant Nach einer Pilotphase in Berlin Hamburg und Thuringen ging das Portal im Mai 2011 an den Start Seit dem 24 Februar 2012 beteiligt sich auch die Techniker Krankenkasse an dem Projekt Zudem ist die Beurteilung von Zahnarzten mittels eines eigens entwickelten Fragebogens seit diesem Zeitpunkt moglich 6 Akzeptanz Bearbeiten 2011 ergab eine reprasentative Umfrage der Gesellschaft fur Konsumforschung GfK im Auftrag des Arztbewertungsportals Jameda unter 1130 privaten Internetnutzern im Alter ab 14 Jahren dass 22 6 Prozent der deutschen Internetnutzer bei der Auswahl des richtigen Mediziners auf Arztempfehlungsportale zuruckgreifen Rund 66 Prozent aller Befragten stutzen sich bei der Arztwahl vor allem auf Empfehlungen aus dem Freundes und Bekanntenkreis 7 Inhalte der Portale BearbeitenBewertungen Bearbeiten Die Anzahl der Bewertungen variieren stark je nach Anbieter In einer Stichprobe der Stiftung Gesundheit von 2008 stimmten die offiziellen Angaben der Anbieter nicht mit der vorgefundenen Menge uberein Auch laut den offiziellen Angaben kommen bislang mehrere Arzte auf eine Bewertung Ein direkter Nutzen fur Patienten stellt sich jedoch erst ein wenn sich fur einzelne Arzte mehrere Bewertungen wieder finden Dies ist bislang nur vereinzelt der Fall Die verschiedenen Portale unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der Bewertungen die von umstrittenen One Click Votes bis zu ausfuhrlichen Fragebogen reichen Die Portale yourFirstmedicus de und die Arzt Auskunft der Stiftung Gesundheit bieten neben Patienten Bewertungen auch Arzt Arzt Empfehlungen Arzte konnen also andere Arzte empfehlen Fur das Portal bessereaerzte de konnen Bewertungen ausschliesslich in der Praxis selbst abgegeben werden Die Qualitat vieler Arztbewertungsportale Nutzlichkeit fur den Verbraucher Transparenz des Bewertungsverfahrens Unabhangigkeit von finanziellem Interesse wird zunehmend kritisch hinterfragt Bundesarztekammer und Kassenarztliche Bundesvereinigung haben zur Orientierung von Nutzern Portalbetreibern und Arzten eine Checkliste zur Qualitatsbewertung solcher Portale veroffentlicht und lassen durch das Arztliche Zentrum fur Qualitat in der Medizin existierende Portale bewerten 8 Daten Bearbeiten Die meisten Bewertungsportale haben umfangreiche Datensatze in denen die Namen und Anschriften der Arzte in Deutschland aufgelistet sind Einige wenige bieten den Arzten an auf deren Wunsch hin ihre Eintrage aus den Listen zu loschen beispielsweise topmedic de Das heisst wenn ein Arzt nicht bewertet werden mochte wird er das auch nicht Andere Portale geben Usern die Moglichkeit Eintrage fur Arztpraxen anzulegen Das birgt allerdings die Gefahr doppelter oder falscher Eintrage etwa durch Tippfehler Gesundheitsportale Bearbeiten Einige Portale bieten nicht nur die Moglichkeit Arzte bzw Kliniken zu bewerten sondern auch redaktionelle Inhalte zu Gesundheitsthemen Sie sind daher im engeren Sinne nicht als Arztbewertungsportale sondern als Gesundheitsportale zu verstehen Beispielsweise sind das netdoktor de imedo de medfuehrer de qimeda de sanego de oder yourFirstmedicus de Sicherheit Bearbeiten Die meisten Arztbewertungsportale haben technische Sicherheitskontrollen wie Wortfilter und Plausibilitatsprufungen die vor Missbrauch schutzen und Beleidigungen sofort aussortieren sollen Einige wenige Portale lassen auch Freitexte die eine Bewertung begrunden vor deren Freischaltung redaktionell uberprufen Andere bieten eine Freitexteingabe erst gar nicht an Wieder andere Portale veroffentlichen Freitexteingaben nicht im Internet sondern schicken diese lediglich per E Mail an den Arzt zur personlichen Kenntnisnahme Zudem konnen Arzte ihre Befragungsergebnisse kommentieren 9 Sonstiges Bearbeiten Einige allgemeine Bewertungsportale bieten ihren Nutzern zusatzlich die Moglichkeit der Bewertung von Arzten und anderen medizinischen Dienstleistern an Ein Beispiel hierfur ist Yelp vormals Qype Qualitat der Bewertungsportale BearbeitenDas Arztliche Zentrum fur Qualitat in der Medizin AZQ hat ihren Anforderungskatalog an Arztbewertungsportale uberarbeitet und 2012 ein zweites Clearingverfahren durchgefuhrt Grundlage der aktuellen Bewertung ist der Kriterienkatalog Gute Praxis Bewertungsportale der in zweiter Auflage 2011 erschienen ist Ein Expertenkreis hat hier unter Moderation des AZQ 42 Qualitatskriterien fur Arztbewertungsportale formuliert Dabei berucksichtigen die Experten rechtliche Vorgaben Datenschutzfragen Transparenz den Schutz vor Missbrauch und auch die Nutzerfreundlichkeit Die Begutachtungen sind teilweise offentlich zuganglich 10 An anderer Stelle wird daran Kritik geubt dass das Interesse an einer aktiven Bewertung von Leistungen durch die Patienten denkbar gering und somit eine entsprechende Relevanz nicht gegeben sei Zudem seien haufig Werbung und Inhalt nicht klar zu trennen und die Moglichkeiten zur Manipulation von Informationen nicht genugend ausgeraumt 11 Die Geschaftsmodelle insbesondere privater Portalbetreiber beinhalten nicht selten eine Bereitstellung von kostenpflichtigen Werbeflachen fur Praxisinhaber zur Eigenvermarktung und Selbstdarstellung mit dem Hinweis auf die Steigerungsmoglichkeiten der Privatpatientenquoten sowie fur Banner und Anzeigenwerbung fur industrielle Kunden Somit waren sie in erster Linie ein Werbeportal Rechtslage BearbeitenDie Bewertungsportale waren anfangs sehr umstritten Arzte wollten nicht von Patienten bewertet werden Ausserdem stand die Gefahr der Manipulation dieser Portale im Mittelpunkt der Diskussionen Arzte furchteten dass nicht Patienten sondern andere Arzte sich unter falschen Namen anmelden und sich selbst Bestnoten ungeliebten bzw konkurrierenden Kollegen hingegen schlechte Noten geben konnten Auch die Arztekammern sind den Portalen gegenuber skeptisch bis ablehnend eingestellt Da das Recht auf freie Meinungsausserung durch das Grundgesetz gesichert ist Art 5 Abs 1 GG sind auch Arztbewertungsportale hinsichtlich der Meinungsausserung uber Heilberufsangehorige geschutzt So auch das OLG Frankfurt 12 Das Gericht betont jedoch dass sich eine Meinungsausserung durch Subjektivitat und Elemente der Stellungnahme auszeichne Nutzern einer Bewertungsplattform sei es daher bewusst dass die Bewertungen keine wissenschaftlichen Standards erfullen Eintrage hingegen sind rechtswidrig wenn diese ehrverletzend Schmahkritik oder unwahr sind Tatsachenbehauptungen mussen ggf einer rechtlichen Prufung standhalten die ggf eine Unterlassungserklarung nach sich ziehen konnen die zu einer Zwangsloschung des Eintrags fuhrt Bewertungsportale vermeiden dieses Prozessrisiko indem sie selbst umgehend Eintrage entfernen die Tatsachenbehauptungen beinhalten oder sie unterbinden von vornherein die Moglichkeit einer freien Texteingabe In letzterem Fall hat der Bewerter nur die Moglichkeit vorgegebene Meinungskriterien anzuklicken Die aktuelle Rechtsprechung orientiert sich am Urteil des Bundesgerichtshofs 13 Demnach hat ein Forumsbetreiber entsprechende Eintrage zu entfernen wenn er darauf aufmerksam gemacht wird Dabei ist es unerheblich ob die Person die die Beleidigungen ausgesprochen hat bekannt ist oder nicht Ein Rechtsanspruch wird nicht nur gegen die beleidigende oder tatsachenbehauptende Person sondern auch gegen den Forumsbetreiber gultig wenn dieser die Eintrage nicht entfernt Beispiel fur Meinungsausserung Ich fuhlte mich falsch behandelt Beispiel fur Tatsachenbehauptung Ich wurde falsch behandelt Beide Formulierungen haben aber letztlich keinen Aussagewert da der Patient nach wissenschaftlichen Kriterien auch tatsachlich richtig behandelt worden sein kann aber im ersten Fall nur nach Meinung des Patienten im zweiten Fall nach Uberzeugung des Patienten falsch behandelt wurde Ebenso kann aber eine Behandlung auch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen falsch gewesen sein aber der Patient hatte zum Zeitpunkt seiner Arztbewertung das Gefuhl richtig behandelt worden zu sein Wer eine ehrruhrige Tatsachenbehauptung aufstellt muss diese beweisen konnen Die Beweislast liegt nicht bei demjenigen der den Unterlassungsanspruch durchsetzen will sondern bei demjenigen der die Behauptung aufgestellt hat Wegen ubler Nachrede macht sich nach 186 StGB derjenige strafbar der eine ehrruhrige Tatsache verbreitet wenn diese nicht nachweislich wahr ist Es kann also sein dass die Tatsache tatsachlich wahr ist der Verbreiter sie jedoch nicht beweisen kann Da hilft es dem Tater auch nicht dass er von dem Wahrheitsgehalt uberzeugt ist Ahnliches gilt fur den Straftatbestand der Verleumdung nach 187 StGB Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 20 September 2010 entschieden dass Arzte auch gegen ihren Willen in einem Bewertungsportal gelistet werden durfen Voraussetzung ist dass die Adressdaten ohnehin schon offentlich zuganglich sind 14 In den Vereinigten Staaten ist das Unternehmen Medical Justice bestrebt Patienten durch Vertrage an Online Kritiken von Arzten zu hindern Literatur BearbeitenMario Martini Ein Patienten TUV fur Arzte Bewertungsportale als innovatives Steuerungsinstrument des Gesundheitsrechts DOV 2010 S 573 584 ferner ders Arzte auf dem Prufstand in Hill Schliesky Hrsg Innovationen im und durch Recht 2010 S 153 188 Weblinks BearbeitenNDR Arztbewertungen Wie serios sind Portale Beitrag vom 18 Oktober 2019 Ergebnisse des Clearingverfahrens fur Arztportale beim AZQ Der Stern Wo es Doktoren weh tun kann Spiegel Online Millionen Versicherte sollen ihren Zahnarzt bewertenEinzelnachweise Bearbeiten Artikel aus Die Zeit online Medizinportale taugen wenig Juli 2011 Pressemitteilung doxter befurwortet BGH Urteil zu verifizierten Arztbewertungen 3 3 2016 Infoseite der Stiftung Gesundheit zum Arzt Empfehlungspool Meta Suchmaschine Aerztebewertungen com Validitat und Datenschutz bei Arztbewertungsportalen PDF 812 kB Geeigneten Arzt im Internet finden 30 Millionen Versicherte konnen sich an Befragung beteiligen Bertelsmann Stiftung 3 Mai 2011 abgerufen am 4 Januar 2021 Pressemitteilung Jeder Funfte sucht seinen Arzt uber ein Bewertungsportal Qualitatsanforderungen fur Arztbewertungsportale Gute Praxis Das Arztbewertungsportal Weisse Liste Arzte AOK Arztnavigator aus Sicht des AZQ 1 2 Vorlage Toter Link www bundesaerztekammer de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 2 Clearingverfahren Arztbewertungsportale 2011 2012 des AZQ Artikel aus Die Zeit online Medizinportale taugen wenig Juli 2011 OLG Frankfurt Az 16 U 125 11 Revision zugelassen BGH Urteil vom 27 Marz 2007 Az VI ZR 101 06 PDF 86 kB Hamburger Landgericht Urteil vom 20 September 2010 Aktenzeichen 325 O 111 10 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arztbewertungsportal amp oldid 229671646