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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Apothekenpersonal umfasst in Deutschland gemass der Apothekenbetriebsordnung ApBetrO das pharmazeutische und das nichtpharmazeutische Personal einer Apotheke Inhaltsverzeichnis 1 Pharmazeutisches Personal 2 Nichtpharmazeutisches Personal 3 Apothekenleitung 3 1 Anzeigepflicht 4 Weitere Regelungen 5 EinzelnachweisePharmazeutisches Personal Bearbeiten nbsp Hier uberwacht eine Apothekerin von der Apothekeninspektion rechts in der Schweriner Fritz Reuter Apotheke die Entnahme von Proben durch die Pharmazieingenieurin links nbsp Apothekenassistent uberpruft die Vorrate im Arzneikeller Markische Apotheke Konigs Wusterhausen nbsp Apothekenhelferin beim Abfullen einer Losung im Arzneikeller der Universitatsapotheke der Ernst Moritz Arndt Universitat in Greifswald 1966 Zum pharmazeutischen Personal gehoren folgende Berufsgruppen Apotheker Personen die sich in der universitaren Ausbildung zum Apotheker befinden also insbesondere Pharmaziepraktikanten auch Pharmazeuten im Praktikum genannt und andere Pharmaziestudenten Apothekerassistenten veraltetes Berufsbild daher nur noch vereinzelt anzutreffen Pharmazeutisch technische Assistenten PTAs Personen die sich in der Berufsausbildung zum PTA befindenPharmazeutische Berufe in der DDR Pharmazieingenieure Apothekenassistenten Pharmazeutische AssistentenPharmazeutische Aufgaben darf nur das pharmazeutische Personal durchfuhren Nach 3 ApBetrO sind dies ausschliesslich folgende Tatigkeiten Entwicklung Herstellung Prufung und Abgabe von Arzneimitteln Information und Beratung uber Arzneimittel bei krankenhausversorgenden Apotheken ggf uber die anderen Punkte hinaus Uberprufung bzw Uberwachung der Arzneimittelvorrate des angeschlossenen KrankenhausesDie Durchfuhrung pharmazeutischer Arbeiten bedarf grundsatzlich der Aufsicht eines Apothekers ausgenommen sind hierbei jedoch Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure die unter Verantwortung Zitat eines Apothekers weitgehend selbstandig arbeiten durfen Auch PTAs durfen unter Aufsicht eines Apothekers Arzneimittel abgeben im Gegensatz zu Pharmazeutisch kaufmannischen Angestellten PKAs s u Nichtpharmazeutisches Personal Bearbeiten nbsp Apothekenfacharbeiter stellen Medizin her 1973 Nichtpharmazeutisches Personal sind alle anderen in der Apotheke Beschaftigten also vor allem Pharmazeutisch kaufmannische Angestellte PKAs Apothekenhelfer PKA Vorgangerberuf bis 1993 und Apothekenfacharbeiter DDR Beruf Bei pharmazeutischen Aufgaben darf nichtpharmazeutisches Personal nur begrenzt hinzugezogen werden Zu diesen wenigen erlaubten Tatigkeiten zahlen unter anderem die Unterstutzung der pharmazeutischen Kollegen bei der Herstellung und Prufung von Arzneimitteln und die Kontrolle von Arzneimittelvorraten in Altenheimen Apothekenleitung BearbeitenDie ApBetrO regelt ebenfalls die Position des Apothekenleiters welcher ein approbierter Apotheker sein muss Dieser darf grundsatzlich bis zu vier Wochen im Jahr von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur 1 oder bis zu drei Monate von einem anderen Apotheker 2 vertreten werden Stellvertretung Deutschland Die Vertretung darf am Stuck oder auch in mehreren Zeitintervallen erfolgen 3 Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure durfen allerdings nur dann als Vertreter tatig werden wenn kein Apotheker zur Verfugung steht sie bei Antritt der Vertretung mindestens sechs Monate Berufserfahrung in einer offentlichen Apotheke vorweisen konnen sowie hinsichtlich ihrer Kenntnisse Fertigkeiten und Zuverlassigkeit geeignet sind 3 Die Berufserfahrung 2 gilt nur als erbracht wenn die Tatigkeit wahrend dieser Zeit hauptberuflich ausgeubt wurde meint hier mit einem zeitlichen Umfang von mehr als der Halfte der tariflich vorgegebenen Wochenarbeitszeit innerhalb der letzten zwolf Monate vor Antritt der Vertretung 3 Um zeitweilige Vertretungsbedarfe abdecken zu konnen arbeiten Apotheker PTAs oder PKAs ohne Leitungsfunktion oft auf freiberuflicher Basis Solche Vertretungsdienstleistungen werden durch verschiedene Anbieter vermittelt Ausnahmen vom Vertretungsrecht der Apothekerassistenten und PharmaingenieureApothekenleiter a einer Hauptapotheke von einer oder mehreren Filialapotheken Erlaubnistrager oder b von einer krankenhausversorgenden Apotheke durfen sich dagegen ausschliesslich von einem anderen approbierten Apotheker vertreten lassen 3 1 Anzeigepflicht Bearbeiten Eine Vertretung in der Apothekenleitung durch Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure ist ausser bei lediglich stundenweiser Vertretung der zustandigen Aufsichtsbehorde anzuzeigen Diese kann Nachweise daruber verlangen dass es sich um einen Ausnahmefall handelt 3 Weitere Regelungen BearbeitenNeben der Qualifikation bezuglich der Berufsausbildung regelt die ApBetrO auch andere grundsatzliche Anforderungen an das in der Apotheke beschaftigte Personal So darf ein Mitarbeiter beispielsweise nur so eingesetzt werden wie es seinen jeweiligen Fertigkeiten und Kenntnissen entspricht Des Weiteren muss er uber Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften verfugen und alle Mitarbeiter mussen der deutschen Sprache machtig sein Im Ubrigen muss in jeder Apotheke egal ob es sich um eine offentliche oder um eine Krankenhausapotheke handelt so viel Personal beschaftigt werden wie erforderlich Einzelnachweise Bearbeiten a b 2 Abs 6 ApBetrO 2 Abs 5 ApBetrO a b c d e Landesapothekerkammer Baden Wurttemberg Vertretung des Apothekeninhabers Apothekerassistenten oder Pharmaingenieure in Ausnahmefallen Normdaten Sachbegriff GND 4142809 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Apothekenpersonal amp oldid 225792859