www.wikidata.de-de.nina.az
Der Amtsverzicht ist der freiwillige geordnete Rucktritt von einer hohen Funktion Eine besondere Form des Amtsverzichtes kennt die katholische Kirche bei alteren oder kranken Bischofen Das Kirchenrecht CIC 1983 empfiehlt im can 401 1 Ein Diozesanbischof der das funfundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat wird gebeten seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten der nach Abwagung aller Umstande entscheiden wird 2 Ein Diozesanbischof der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr in der Lage ist seine Amtsgeschafte wahrzunehmen wird nachdrucklich gebeten den Amtsverzicht anzubieten Auch die evangelische Kirche kennt die Praxis des Amtsverzichts doch ist keine bestimmte Altersgrenze ublich Auch hangt die Vorgangsweise vom jeweiligen Kirchenbereich ab Unter speziellen politischen Verhaltnissen kommen ahnlich spate Rucktritte wie bei den Katholiken vor so hat der bayerische Kirchenprasident Friedrich Veit 1861 1948 seinen Verzicht erst zum funfzigsten Amtsjubilaum 1933 erklart Wenn ein erzwungener Amtsverzicht widerrufen wird kann es zu Streitigkeiten oder Doppelfunktionen kommen Beispielsweise wurde Gottfried von Hohenlohe der 14 Hochmeister des Deutschen Ordens nach seinem Widerruf 1303 von vielen Ordensrittern weiterhin als Hochmeister betrachtet Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsverzicht amp oldid 142211377