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Die Allonge aˈloːʒe aus dem franz Anhang ist ein fest und dauerhaft mit einem Wechsel verbundenes Blatt Auf die Allonge konnen Indossamente Burgschaftserklarungen oder Wechselproteste nicht jedoch Annahmeerklarungen gesetzt werden wenn das Wechselpapier selbst hierfur nicht mehr ausreicht Art 13 Abs 1 Satz 1 WG Art 81 Abs 1 und 3 WG Die Allonge muss so mit dem Hauptdokument verbunden sein dass eine Trennung auffallen wurde Dies geschieht zum Beispiel durch gemeinsame Siegelung oder Stempelung Literatur BearbeitenBernhard Senning Hrsg Enzyklopadisches Lexikon fur das Geld Bank und Borsenwesen Band 1 A K Knapp Verlag Frankfurt M 1967 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allonge Wechsel amp oldid 205507630