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Die Spolka akcyjna kurz S A ist die polnische Form der Aktiengesellschaft Grundung BearbeitenFur die Grundung benotigt man ein Stammkapital von 100 000 Zloty Eine Aktie muss einen Nominalwert von mindestens 1 Grosz haben Die Haftung dieser Gesellschaftsform ist in Polen auf die Hohe des Grundkapitals begrenzt Die Firma der Aktiengesellschaft kann frei gewahlt werden muss aber mindestens die Abkurzung S A bzw SA enthalten In der Grundungsphase haften die handelnden Personen und die Gesellschaft gesamtschuldnerisch fur die eingegangenen Verpflichtungen Die Eintragung ins staatliche Register bewirkt eine Aktiengesellschaft als juristische Person Organe BearbeitenDie Aktiengesellschaft muss uber die Organe Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat verfugen Ersteres ist das Hauptorgan und muss innerhalb von sechs Monaten nach dem beendeten Geschaftsjahr einberufen werden Veranlasst wird dies wenn es die Satzung so regelt oder der Vorstand bzw der Aufsichtsrat die Hauptversammlung fur erforderlich halt Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft und fuhrt deren Geschafte aus Der Aufsichtsrat uberwacht die Tatigkeiten des Vorstands und besteht aus mindestens drei bei borsennotierten Aktiengesellschaften mindestens aus funf Aufsichtsraten Weblinks BearbeitenGesellschaftsrecht in Europa Polen Teil 2 Die polnische Aktiengesellschaft S A In brennecke pro abgerufen am 1 September 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aktiengesellschaft Polen amp oldid 221646229