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Der Begriff Abwerbung bezeichnet allgemein das Bemuhen Arbeitnehmer oder Kunden eines anderen Unternehmens fur das eigene zu gewinnen Die Thematik ist dementsprechend vor allem im Arbeits sowie im Lauterkeitsrecht relevant Inhaltsverzeichnis 1 Lauterkeitsrechtliche Bewertung 1 1 Abwerben von Arbeitnehmern 1 2 Abwerben von Kunden 1 2 1 Kundenfang 2 Arbeitsrechtliche Bewertung 3 EinzelnachweiseLauterkeitsrechtliche Bewertung BearbeitenUnter Umstanden kann das Abwerben von Arbeitnehmern oder Kunden wettbewerbswidrig und damit durch 4 Nr 10 i V m 3 UWG verboten sein Abwerben von Arbeitnehmern Bearbeiten Die ganz herrschende Meinung hat gegenuber der Abwerbung von Arbeitnehmern die normalerweise durch den Einsatz von Headhuntern durchgefuhrt wird grundsatzlich keine Bedenken Schliesslich kann das Streiten um die besten Mitarbeiter geradezu als Ausdruck eines freien und gesunden Wettbewerbs gesehen werden Auch darf das Recht der Arbeitnehmer auf Mobilitat Art 12 Abs 1 GG nicht ausser Acht gelassen werden Jedoch muss es umgekehrt auch kein Arbeitgeber dulden dass durch andere in seine Betriebsablaufe ubermassig eingegriffen wird Eine Unlauterkeit der Abwerbung kann sich durch deren Zweck oder durch das eingesetzte Mittel ergeben Ein verwerflicher Zweck ist dann anzunehmen wenn die Abwerbung vorrangig der gezielten Behinderung des Mitbewerbers dient Hiervon ist auszugehen wenn der Unternehmer selbst z B gar keine Einsatzmoglichkeit fur den Abgeworbenen hat oder durch diesen bloss an Geschaftsgeheimnisse des Mitbewerbers gelangen mochte 1 Unlautere Mittel der Abwerbung sind insbesondere die Verleitung zum Vertragsbruch etwa durch Ubernahme von Vertragsstrafen nicht jedoch das blosse Ausnutzen eines Vertragsbruchs oder das direkte Ansprechen am Arbeitsplatz das uber eine erste Kontaktaufnahme hinausgeht 2 Abwerben von Kunden Bearbeiten Auch Kunden konnen dem Wettbewerber abspenstig gemacht werden Auch hier ist zu betonen dass dies grundsatzlich unbedenklich ist da es im Wettbewerb letztlich immer darum geht Kunden zu gewinnen dies naturlich zwangslaufig zulasten anderer Die Grenze bildet auch hier die Verleitung zum Vertragsbruch Kundigungshilfen sind jedoch erlaubt 3 Kundenfang Bearbeiten Der Kundenfang ist eine Sonderform des Abwerbens von bestehenden Kunden bei denen sich der Unternehmer bildlich oder tatsachlich zwischen die Kunden und den Mitbewerber stellt und sie gezielt in das eigene Geschaft lenkt Ein Beispiel ist etwa das Uberkleben fremder Plakate Der BGH sieht jedoch das Verwenden fremder Marken als AdWord nicht als unlauter an 4 Ebenfalls grundsatzlich lauter ist das Abfangen potentieller Kunden Denn ein Recht auf potentielle Kunden und damit auf wirtschaftliche Einnahmen gibt es nicht Nur ausnahmsweise soll diese Fallgruppe des 4 Nr 4 UWG gezielte Behinderung noch zum Zuge kommen und die Unlauterkeit begrunden Voraussetzung hierfur sind die Zurechnung der potentiellen Kunden zu einem bestimmten individuellen Unternehmer und sodann die Anderung ebendieser Zuordnung und Zurechnung durch den Mitbewerber Gewohnlich jedoch fehlt bereits die Zurechenbarkeit weil der blosse Interessent weder bereits dem einen noch bereits dem anderen Mitbewerber zugeneigt ist im Sinne eines z B Vertragsanbahnungsentschlusses zu diesem statt jenem Mitbewerber Anbieter 5 Arbeitsrechtliche Bewertung BearbeitenDas Abwerben von Kollegen durch einen Arbeitnehmer kann einen wichtigen Grund i S d 626 BGB darstellen und den Arbeitgeber berechtigen dem Arbeitnehmer fristlos zu kundigen Die Abwerbung muss dabei nicht verwerflich oder mit unlauteren Mitteln durchgefuhrt worden sein es genugt dass sie mit einer gewissen Ernsthaftigkeit und Beharrlichkeit betrieben wird 6 Einzelnachweise Bearbeiten Piper Ohly Sosnitza Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 5 Aufl 4 Rn 10 22 ff BGH Urteil vom 4 Marz 2004 Az I ZR 221 01 Volltext BGHZ 158 174 GRUR 04 696 Direktansprache am Arbeitsplatz I BGH Urteil vom 7 April 2005 Az I ZR 140 02 Volltext GRUR 2005 603 Kundigungshilfe Kohler Bornkamm UWG 30 Aufl 4 UWG Rn 10 39 BGH Urteil vom 13 Januar 2011 Az I ZR 125 07 Volltext NJW 2011 3032 Bananabay II Wustenberg Der Wettbewerb der Personenbeforderer um die potentiellen Kunden an der Haltestelle Unlauteres Ausnutzen einer fremden Einrichtung Hrsg Recht der Transportwirtschaft 2016 S 292 299 ErfK Muller Gloge 13 Aufl 626 BGB Rn 62 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abwerbung amp oldid 221975046