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Abrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts das heisst des Kirchenrechts der lateinischen Kirche und der katholischen Ostkirchen Abrogation bezeichnet die vollstandige Aufhebung einer Rechtsnorm durch den zustandigen Gesetzgeber entweder durch Widerruf oder durch umfassende Neuregelung der Materie Im Gegensatz zur Abrogation handelt es sich bei Derogation oder Obrogation lediglich um eine teilweise Aufhebung einer Regelung Der CIC regelt zur Abrogation in can 20 Ein spateres Gesetz hebt ein fruheres ganz oder teilweise auf wenn es dies ausdrucklich sagt oder ihm unmittelbar entgegengesetzt ist oder die ganze Materie des fruheren Gesetzes umfassend ordnet ein allgemeines Gesetz hebt aber nicht im geringsten partikulares oder besonderes Recht auf wenn nicht etwas anderes im Recht ausdrucklich vorgesehen ist Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abrogation Kanonisches Recht amp oldid 171332458