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Das Abkommen von Cartagena vom 26 Mai 1969 ist die juristische Grundlage der Andenrechtsordnung einer supranationalen Rechtsordnung deren Vorbild das europaische Gemeinschaftsrecht ist Inhaltsverzeichnis 1 Andenrechtsordnung 1 1 Das primare Gemeinschaftsrecht 1 2 Das sekundare Gemeinschaftsrecht 2 Die Reform des Integrationsprozesses 2 1 Das Anderungsprotokoll von Quito 2 2 Das Anderungsprotokoll von Trujillo 2 3 Das Anderungsprotokoll von Cochabamba 2 4 Das Anderungsprotokoll von Sucre 3 LiteraturAndenrechtsordnung BearbeitenKennzeichnend fur die Andenrechtsordnung ist die Zersplitterung ihrer grundlegendsten Normen in eine Vielzahl von Abkommen Ursachlich fur diese Unubersichtlichkeit sind die vielfaltigen Modifizierungen welchen das Recht der Andengemeinschaft in den letzten Jahrzehnten unterworfen worden ist Hinzu kommt dass die Modifizierungen zum Abkommen von Cartagena AC nicht nur durch entsprechende als solche bezeichnete Anderungsprotokolle wie etwa das Protokoll von Trujillo sondern auch durch andere volkerrechtliche Vertrage vorgenommen wurden Ein Beispiel dafur ist der Vertrag uber die Grundung des Andengerichtshofs AGHV der in seinen Rechtswirkungen teilweise auch einem Zusatzprotokoll zum AC gleicht So lasst sich auch begrunden warum nicht das AC selbst sondern der AGHV Aufschluss uber die Rechtsquellen des Andengemeinschaftsrechts gibt Nach seinem Art 1 gehoren zur Andenrechtsordnung a Das Abkommen von Cartagena seine Protokolle und erganzende Instrumente b Der AGHV c Die Decisiones dt Entscheidungen des Aussenministerrates und der Comision dt Kommission d Die Resoluciones dt Entschlusse des Generalsekretariats und e Die Abkommen zur Complementacion Industrial dt Industrielle Erganzung und sonstige zwischen den Mitgliedstaatenund im Rahmen des Andenintegrationsprozesses abgeschlossene Abkommen Mit seinen ersten vier Artikeln wesentlicher Merkmale der Andenrechtsordnung betreffend raumte der AGHV zehn Jahre nach Beginn des Andenintegrationsprozesses mit der Rechtsverwirrung auf die sich aus der unvollstandigen bzw ungenauen hauptsachlich von Okonomen entworfenen ersten Fassung des AC ergeben hatte Sein grosstes Verdienst liegt in der Beseitigung der letzten Zweifeln an der noch naher zu erorternden supranationalen Natur des Andengemeinschaftsrechts und in der Klarung seines Verhaltnisses zu den nationalen Rechtsordnungen Dabei war der oben aufgefuhrte Katalog von nicht geringerer Bedeutung So beseitigte die genaue Aufzahlung der Rechtsquellen mehrere Ungereimtheiten im AC wie etwa die Frage der Zugehorigkeit der Decisiones der Comision zur Andenrechtsordnung was wegen des fehlenden Hinweises in Art 21 AC im Gegensatz zur ausdrucklichen Aussage von Art 17 AC hinsichtlich der Decisiones des Aussenministerrates bislang ungeklart geblieben war Gleichzeitig trug der Rechtsquellenkatalog mit seinem Verzicht auf jegliche Verweisung auf das ALALC System ALALC sollte ursprunglich die erste lateinamerikanische Freihandelszone werden dazu bei das Andenrecht als eine neue in sich geschlossene allen Andenstaaten gemeinsame Rechtsordnung darzustellen Wie sein europaisches Vorbild die Europaische Gemeinschaft unterscheidet das Andengemeinschaftsrecht zwischen einer originaren Rechtsquelle in Form der unter lit a und lit b aufgefuhrten volkerrechtlichen Vertrage genannt Primarrecht und einer aus ihr abgeleiteten Rechtsquelle in Gestalt der durch die Gemeinschaftsorgane erlassenen Rechtsakte die als Sekundarrecht bekannt ist Mit Ausnahme dieser typischen Klassifizierung zwischen Primar und Sekundarrecht die der Rechtsquellenkatalog gem der Rechtsprechung des Andengerichtshofs AGH zumindest in Ansatzen wiederzugeben versucht bleiben allerdings einige Fragen hinsichtlich des Verhaltnisses der Rechtsquellen zueinander offen Wahrend sich im Hinblick auf AC und AGHV auf die Gleichrangigkeit volkerrechtlicher Vertrage verweisen lasst bleibt unklar ob von einem Hierarchieverhaltnis zwischen den Decisiones und den Resoluciones als dem Sekundarrecht zugehorige Rechtsakte auszugehen ist Problematisch erweist sich ferner die rechtliche Einordnung der in lit e erwahnten Abkommen Kritisch anzumerken ist schliesslich das Fehlen jeglicher Aussage im Katalog uber andere anerkannte Rechtsquellen wie das Gewohnheitsrecht die Rechtsprechung die allgemeinen Rechtsgrundsatze die Rechtslehre und vor allem das Volkerrecht Dies bedeutet aber keinesfalls dass diese Rechtsquellen nicht bei der Auslegung und der Anwendung des Andengemeinschaftsrechts berucksichtigt werden konnten denn wie auch in der EG haben diese in Art 249 EGV ebenso wenig aufgefuhrten Rechtsquellen nicht zuletzt dank der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs Eingang in das europaische Gemeinschaftsrecht gefunden Das primare Gemeinschaftsrecht Bearbeiten Hinsichtlich des Primarrechts ist auf die oben vorgenommene Untersuchung der Ziele und Mechanismen des AC sowie auf die Entwicklung seiner institutionellen Struktur seit Beginn des Integrationsprozesses zu verweisen Das sekundare Gemeinschaftsrecht Bearbeiten Zum Sekundarrecht der CAN gehoren die Decisiones und die Resoluciones Die Reform des Integrationsprozesses BearbeitenDas Wiedererwachen des Integrationsgedanken in Lateinamerika im Zuge des Neuen Regionalismus hat zu neuen Formen der Integration sowohl bilateraler wie multilateraler Art gefuhrt aber auch bereits bestehende Integrationssysteme reaktiviert Zu den neuentstandenen Integrationssystemen konnen Mercosur und die Gruppe der Drei gezahlt werden Integrationssysteme die einen Neubeginn erfahren haben sind der Mittelamerikanische Gemeinsame Markt Caricom und die CAN Den bereits erorterten neoliberalen wirtschaftspolitischen Kurs einschlagend leitete die Andengruppe radikale Reformen der Mechanismen und Organe des Integrationssystems ein um das langfristige Ziel der Errichtung eines andinen Binnenmarktes zu erreichen Das Anderungsprotokoll von Quito Bearbeiten Das Protokoll von Quito vom 12 Mai 1987 und die Entscheidungen der Prasidentenrate in den Jahren 1989 bis 1991 nahmen tiefgreifende Anderungen am AC vor Die neuverfasste Praambel zum AC mit ihrer Selbstverpflichtung zu den Prinzipien des Friedens Gerechtigkeit Solidaritat und Demokratie und dem Ziel einen gemeinsamen subregionalen und einen lateinamerikanischen Markt zu errichten spiegelt diesen Richtungswechsel am besten wider War die Andengruppe vor ihrer Unterzeichnung das Paradebeispiel eines protektionistischen planwirtschaftliche Elemente enthaltenden Integrationsprozesses so wandelte dieses Protokoll die Andengruppe in ein starker marktwirtschaftlich orientiertes Integrationssystem um das die Industrialisierung mit Hilfe der Exportwirtschaft und auslandischer Investitionen zu seinem Ziel erklarte Die neuen Mechanismen zur Erreichung dieses Ziels waren die Liberalisierungsprogramme der gemeinsame Aussenzoll und die Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken Nicht ubersehen wurde dabei die soziale Dimension der Integration die seit Entstehung der Andengruppe im Mittelpunkt des Andenintegrationsprozesses stand Angestrebt wurde gemass Praambel und Art 1 namlich eine ausgeglichene und harmonische Entwicklung der Mitgliedstaaten was fur einen Andenintegrationsprozess mit einem neuen sozialen Inhalt spricht Die Errichtung eines gemeinsamen Marktes sollte ferner die Freizugigkeit von Arbeitskraften ermoglichen und somit neue Arbeitschancen fur alle Burger offnen Mitgetragen wurden die Reformen vom zunehmenden Engagement der Prasidenten der Mitgliedstaaten die in einem zu dieser Zeit noch nicht als Organ konstituierten Rat versammelt die politische Lenkung des Integrationsprozesses ubernahmen und damit die Comision als bis dahin hochstes Organ in seinen politischen Funktionen faktisch verdrangte Die ursprunglich informellen Treffen der andinen Regierungschefs hauften sich ab 1988 und wurden gemass einer Vereinbarung vom Februar 1989 zweimal im Jahr abgehalten Sie erzielten binnen weniger Jahre bemerkenswerte Erfolge wie den Beschluss eines Strategischen Entwurfs Diseno Estrategico auf den Galapagos Inseln am 17 Dezember 1989 der die Entwicklung der Andengruppe in den neunziger Jahren festlegen sollte Der Entwurf legt zwei Hauptziele fest die Konsolidierung des Andenwirtschaftsraumes und die externe Artikulierung der Andengruppe mit der Welt und insbesondere mit dem restlichen Lateinamerika In den folgenden Prasidentenraten wurden die Fristen fur die Errichtung der Freihandelszone und die Annahme eines gemeinsamen Zolltarifs verkurzt So wurde am 5 Dezember 1991 anlasslich des VI Andenprasidentenrates die Akte von Barahona beschlossen wonach die Freihandelszone noch 1992 in Kraft treten sollte wahrend der spater anzunehmende gemeinsame Zolltarif festgelegt wurde Behandelt wurden in dieser Zeit ausser wirtschaftlichen Fragen auch Aspekte institutioneller Art Das Protokoll von Quito erhob zunachst AGH und Andenparlament in den Status von Hauptorganen und schuf neue Hilfsorgane wie die Beratenden Arbeitgeber und Arbeitnehmerrate neben anderen die von der Comision eingerichtet werden mussten Das Anderungsprotokoll von Trujillo Bearbeiten Am 10 Marz 1996 unterzeichneten die Regierungschefs der Andenstaaten in der peruanischen Stadt Trujillo ein Protokoll zum AC das hauptsachlich mehrere Anderungen an dessen die Organstruktur der Andengruppe regelnde Kapitel II vornahm Das Protokoll von Trujillo schuf dabei die Gemeinschaft Andiner Nationen Comunidad Andina de Naciones oder kurz Andengemeinschaft die nunmehr gemass Art 48 AC mit Volkerrechtssubjektivitat ausgestattet ist Die neue Bezeichnung wurde in Anlehnung an das europaische Vorbild gewahlt und sollte die Absicht der Mitgliedstaaten hervorheben eine Gemeinschaft von Nationen zu grunden die in der Lage ware den Andenintegrationsprozess uber den Bereich der blossen wirtschaftlichen Zusammenarbeit hinauszufuhren Die Erreichung der wirtschaftsrechtlichen Integrationsformen der Freihandelszone und der Zollunion sollten keine Ziele fur sich selbst sein sondern Mitteln zur Erreichung einer hoheren Stufe der Integration sein Dies beweist zunachst eine systematische Auslegung des AC das hinter den Integrationszielen in Art 1 AC die als Integrationsmechanismen bezeichnete Instrumente der Handelsliberalisierung und des gemeinsamen Aussenzolls auffuhrt Zeugnis dieser Absicht legt aber auch die bereits erwahnte soziale Dimension der Andenintegration ab Mit der Behandlung sozialer Themen sollte nach den Vorstellungen der Unterzeichnerstaaten auf eine starkere Beteiligung der Gesellschaft am Integrationsprozess hingewirkt werden die ihm die notige demokratische Legitimation verschaffen wurde um das langfristige hohere Ziel einer politischen Integration zu erreichen Dieser Wesenszug des Andenintegrationsprozesses ermoglicht es ihn dem europaischen Integrationsmodell zuzuordnen das auf eine Restrukturierung der Gesellschaft gerichtet ist und sich zu diesem Zweck der wirtschaftlichen Zusammenarbeit bedient In institutioneller Hinsicht wurde das noch naher zu untersuchende Andenintegrationssystem AIS eingerichtet das sich aus den Integrationsprozess steuernden Organen und Institutionen zusammensetzt Die Aufgabe des AIS besteht gemass Art 7 AC darin fur eine effektive Koordinierung der Arbeit der Organe zu sorgen um den Andenintegrationsprozess voranzutreiben und seine externe Artikulierung zu ermoglichen Politisch gesteuert wird das AIS vom Andenprasidentenrat der sich seit Ende der achtziger Jahre zur massgebenden politischen Lenkungskraft herangewachsen war Konsequenterweise wurde diesem Umstand durch seine Eingliederung als hochstes Organ durch das Anderungsprotokoll Rechnung getragen womit die Tatigkeit des Andenprasidentenrates eine Rechtsgrundlage erhielt An Einfluss somit verloren hat die aus den Ministern fur Wirtschaft Handel und Integration zusammengesetzte Comision da sie nicht nur rechtlich von ihrer bisherigen Stellung als hochstes Organ verdrangt wurde sondern weil sie nunmehr die Rechtsetzungskompetenz mit dem Aussenministerrat teilt Ebenfalls verliert die Comision zugunsten des anderen Organs die Aussenvertretungsbefugnis und das Recht den Generalsekretar zu wahlen und Anweisungen an ihn zu erteilen Des Weiteren vollzieht sich die Umwandlung der Junta von einem technischen zu einem Exekutivorgan hin dass die Bezeichnung Generalsekretariat tragen wird Um die Aufgaben eines Exekutivorgans zu erfullen wozu das Generalsekretariat berufen sein wird werden Anderungen an dessen inneren Struktur vorgenommen etwa durch die Ersetzung der drei Mitglieder der Junta durch die Figur des Generalsekretars und der ihm unterstehenden Direktoren Trotz seiner begrenzten rechtlichen Befugnisse werden an die Figur des Generalsekretars welche der des Prasidenten der Europaischen Kommission nachempfunden ist und gemass Art 32 II AC eine Personlichkeit mit hoher Reprasentanz und anerkannt hervorragendem Ansehen sein soll hohe Erwartungen gesetzt Ihm soll nach den Vorstellungen der Regierungen der Mitgliedstaaten vor allem eine vereinende reprasentative Funktion innerhalb des Integrationssystems zukommen Eine Vertretungsbefugnis fur die CAN als Ganzes gegenuber Drittstaaten oder anderen internationalen Organisationen besitzt der Generalsekretar jedoch nicht Das Protokoll von Trujillo trat am 3 Juni 1997 in Kraft nachdem alle Ratifikationsurkunden beim Generalsekretariat hinterlegt worden waren und wurde durch Decision 406 der Comision zwecks Veroffentlichung im Gesetzblatt der CAN kodifiziert Das Anderungsprotokoll von Cochabamba Bearbeiten Kurze Zeit nach der Unterzeichnung des Protokolls von Trujillo wurde in der bolivianischen Stadt Cochabamba am 18 Mai 1996 der AGHV durch ein Anderungsprotokoll modifiziert Dabei wurden dem AGH zusatzliche Rechtsprechungskompetenzen durch eine Erweiterung des Klagesystems ubertragen Seitdem sind Streitverfahren zwischen Organen und Privatpersonen moglich Auch neue Klagearten wie die Untatigkeits und Beamtenklage kamen hinzu wie auch andere noch naher zu erorternde Verbesserungen bereits bestehender Verfahrensarten wie Nichtigkeitsklage Vertragsverletzungs und Vorabentscheidungsverfahren Beabsichtigt mit dieser Reform wurde sowohl eine Starkung dieses Rechtsprechungsorgans im institutionellen Gefuge der Gemeinschaft wie auch eine Erleichterung des Zugangs fur naturliche Personen Das Anderungsprotokoll von Sucre Bearbeiten Noch vor Veroffentlichung der Decision 406 wurde auf dem I Erweiterten Aussenministerrat der CAN in Quito am 25 Juni 1997 das Anderungsprotokoll von Sucre unterzeichnet Entgegen der Bedenken einiger Autoren uber die Rechtmassigkeit dieses Verfahrens verstiess diese Vorgehensweise jedoch nicht gegen das Anderungsverfahren des AC das als Voraussetzung fur sein Inkrafttreten neben der Zustimmung der Mitgliedstaaten gemass ihren verfassungsrechtlichen Bestimmungen nur die bereits als Rudiment zu betrachtende Kompatibilitatserklarung des AC mit den Grundsatzen und Zielen des ALALC und Resolucion 203 nicht aber die Veroffentlichung im Gesetzblatt vorsieht Die ebenso wenig von Art 152 AC geforderte aber haufig vorgenommene Kodifikation der Protokolle durch Decisiones zwecks Veroffentlichung wurde unter diesen Umstanden lediglich deklarativen Charakter besitzen was auch mit der Natur dieser Organakte zu erklaren ist Decisiones als Organakte mussen namlich nicht immer auf die Herbeifuhrung von Rechtsfolgen gerichtet sein sondern konnen wie noch zu untersuchen sein wird auch andere Funktionen erfullen Hatte das Protokoll von Quito neue Ziele und Mechanismen fur den Andenintegrationsprozess etabliert und das Protokoll von Trujillo die notigen institutionellen Reformen vorgenommen um die Herausforderungen des Regionalismus in der heutigen Zeit zu bewaltigen so erganzt das Protokoll von Sucre diese Entwicklung indem es neue Fristen fur die Errichtung der Zollunion setzt und die Integration auf den Bereich der Dienstleistungen ausdehnt Im Hinblick auf die Errichtung eines Andinen Binnenmarktes wird namlich ein neues Kapitel ins AC aufgenommen das die Comision zum Erlass von Normen zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors berechtigt Das Protokoll von Sucre erweiterte die Kompetenzen dieses Organs indem es ihr ebenfalls Rechtsetzungsbefugnisse im Bereich der sozialen Entwicklung etwa bei der Schaffung von Bildungsprogrammen oder der Anerkennung von Hochschulabschlussen zum Zwecke der Forderung des Dienstleistungsverkehrs ubertrug Beseitigt werden zudem Normen die auf das bereits verwirklichte Liberalisierungsprogramm fur den Warenverkehr hinwiesen Von besonderer Bedeutung fur die externe Artikulation der CAN als weiteres wichtiges Ziel des Integrationsprozesses ist die Ubertragung von Kompetenzen an den Aussenministerrat und die Comision im Bereich der Aussenbeziehungen womit sich eine Umwandlung der CAN von einem nach innen zu einem nach aussen gewandten Integrationssystem ahnlich der EU vollzieht Die neuen Kompetenzen umfassen Materien die von gemeinschaftlichem Interesse sind wie etwa die Entwicklung einer Strategie fur die politische soziale und wirtschaftliche Integration mit anderen regionalen Wirtschaftsblocken die Koordinierung gemeinsamer Positionen auf internationalen Foren wie der WTO oder bei den Verhandlungen zur FTAA Festzustellen ist jedoch die teilweise Uberschneidung der zu regelnden Materien die eine klare Abgrenzung der Zustandigkeiten beider Organe erschweren konnte Als problematisch konnte sich in Zukunft der Bereich der gemeinsamen Handelspolitik erweisen denn wahrend dem Aussenministerrat gemass Art 16 AC eine allgemeine Kompetenz fur die Aussenbeziehungen zuzustehen scheint besitzt die Comision gemass Art 22 a eine spezielle Kompetenz fur den Bereich des Handels und der Investitionen Angesichts der Tatsache dass der Aussenhandel fur einen nach aussen gewandten Wirtschaftsblock einen umfassenden und wichtigen Sektor darstellt besteht die Gefahr einer Konkurrenz zwischen beiden Organen die zusatzlich dadurch verstarkt werden konnte dass Art 16 d AC ausschliesslich dem Aussenministerrat eine Vertragsabschlusskompetenz zuweist Diese alleinige Kompetenz gibt dem Aussenministerrat somit das letzte Wort im Aussenvertragsrecht der CAN so dass die Comision zwangslaufig auf eine Zusammenarbeit mit ihm angewiesen ist wenn sie ihre eigenen handelspolitischen Vorhaben verwirklichen will Trotz der Bezeichnung der Organisation als Andengemeinschaft was ein geographisch geschlossenes System vermuten lasst war ihr Grundungsvertrag gemass Art 151 AC vom Anfang an fur den Beitritt weiterer lateinamerikanischer Staaten offen Vor dem Protokoll von Sucre nicht vorgesehen war dagegen die Assoziierung von Drittstaaten Dem Antrag Panamas auf eine Assoziierung wurde durch die Aufnahme eines neuen Kapitels uber die Behandlung assoziierter Staaten Rechnung getragen Danach wird dieser Status auf Vorschlag der Comision nach Anhorung des Generalsekretariats und der anderen Organe und Institutionen vom Aussenministerrat durch Decision solchen Staaten gewahrt die ein Freihandelsabkommen vereinbaren und einen entsprechenden Antrag stellen Die vom Aussenministerrat erlassene Decision legt die Teilnahme des assoziierten Staates an den Organen und Institutionen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen diesem und den Mitgliedstaaten der CAN fest Literatur BearbeitenKuhn Werner Miguel Die Andengemeinschaft juristische Aspekte der internationalen Beziehungen zwischen der Europaischen Union und lateinamerikanischen Integrationssystemen im Zeitalter des neuen Regionalismus Aachen Shaker Verlag 2003 XLII 292 S Berichte aus der Rechtswissenschaft Zugl Kiel Univ Diss 2003 ISBN 3 8322 2102 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abkommen von Cartagena 1969 amp oldid 225135548