www.wikidata.de-de.nina.az
Die uble Nachrede ist eine Form der Beleidigung die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet Bei der ublen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt Wahrend im deutschen Strafrecht entscheidend ist dass die vorgeworfene Tatsache nicht erweislich wahr ist das heisst kein Wahrheitsbeweis vorliegt gilt fur das osterreichische und liechtensteinerische Strafrecht dass der andere durch die Tatsachenbehauptung nicht der Gefahr einer behordlichen Verfolgung aussetzt sein darf Gesetzestext Bearbeiten 111 Absatz 1 StGB AUT und LIE Wer einen anderen in einer fur einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verachtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstossenden Verhaltens beschuldigt das geeignet ist ihn in der offentlichen Meinung verachtlich zu machen oder herabzusetzen ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen zu bestrafen Die Tat ist straffrei wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird oder der Tater im guten Glauben gehandelt hat 111 Abs 3 Uber Tatsachen des Privat oder Familienlebens und uber Privatanklagedelikte sind der Wahrheitsbeweis und der Beweis des guten Glaubens nicht zuzulassen Wenn die uble Nachrede einer breiten Offentlichkeit zuganglich ist erhoht sich der Strafrahmen auf ein Jahr 111 2 und es entfallt der gute Glaube als Rechtfertigungsgrund Die Sechs Wochen Frist wie sie in Liechtenstein noch gilt fur Privatanklagedelikte nach 46 StPOalt ist ab dem 1 Janner 2008 in der osterreichischen StPO aufgehoben worden Grundsatzlich ist nunmehr die spezielle Verjahrungsfrist nach den 57 f StGB zu beachten Die Privatanklage ist nun in 71 StPOneu geregelt Von der Verleumdung grenzt sich die uble Nachrede in Osterreich dadurch ab dass jene auf Vorwurfe beschrankt ist die strafrechtlich verfolgt werden Offizialdelikte Nach 31 StPO Liechtenstein muss eine zur Privatanklage berechtigte Person bei sonstigem Verlust ihres Anklagerechtes binnen sechs Wochen von dem Tag an dem ihr die strafbare Handlung und der der Tat hinlanglich Verdachtige bekannt geworden sind einen Verfolgungsantrag gegen diesen stellen Dieser Antrag kann auch auf die Einleitung der Untersuchung oder auf die Bestrafung des Taters gerichtet sein und muss beim Strafgericht mundlich oder schriftlich gestellt werden Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uble Nachrede Osterreich und Liechtenstein amp oldid 214908726