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Ein Uberprufungsantrag auch Antrag auf Neufeststellung oder Zugunstenverfahren gemass 44 SGB X bietet im deutschen Sozialrecht die Moglichkeit nicht begunstigende Verwaltungsakte auch noch nach Eintritt der Bestandskraft in einem neuen Verwaltungsverfahren uberprufen zu lassen Die Vorschrift bezweckt dem Grundsatz der Rechtmassigkeit des Verwaltungshandelns Geltung zu verschaffen und der Verwaltungsbehorde zur Herstellung materieller Gerechtigkeit die Moglichkeit zu eroffnen Fehler die im Zusammenhang mit dem Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind zu berichtigen 1 Der Antrag muss konkret den oder die Verwaltungsakte bezeichnen die uberpruft werden sollen sowie die nach Ansicht des Antragstellers dafur massgeblichen Grunde Rechtsfehler und oder falsche Sachverhaltsgrundlage 2 Eine Frist gibt es nicht jedoch werden Sozialleistungen langstens fur vier Jahre ruckwirkend erbracht Der ruckwirkende Uberprufungszeitraum fur Verwaltungsakte nach dem SGB II Arbeitslosengeld II und dem SGB XII Sozialhilfe wurde seit dem 1 April 2011 auf ein Jahr verkurzt 40 SGB II 116a SGB XII Diese Frist beginnt mit dem Beginn des Jahres in dem der Antrag gestellt wurde 44 Abs 4 Satz 3 SGB X Auch Aufhebungs und Erstattungsbescheide gem 50 SGB X sind nach 44 Abs 1 SGB X uberprufbar 44 Abs 4 SGB X gilt jedoch insoweit nicht als der zur Uberprufung gestellte Bescheid mehr als vier Jahre zuvor bestandskraftig geworden ist 3 Es ist daher eine Uberprufung auch langer zuruckliegender Erstattungsbescheide moglich Im Erfolgsfalle fuhrt ein Uberprufungsantrag zur Rucknahme des zur Uberprufung gestellten Verwaltungsakts und zur Nachzahlung von zu Unrecht nicht erbrachten Sozialleistungen bzw zur Erstattung zu Unrecht erhobener Beitrage Eine Ablehnung des Uberprufungsantrages stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar der mit Widerspruch und Klage angegriffen werden kann Insoweit eroffnet ein Uberprufungsantrag auch die Moglichkeit die zugrunde liegende Entscheidung trotz Bestandskraft gerichtlich uberprufen zu lassen Einzelnachweise Bearbeiten BSG SozR 1300 44 Nr 38 mwN BSG Urteil 13 Februar 2014 AZ B 4 AS 22 13 R BSG Beschluss 12 Dezember 1996 AZ 11 RAr 31 96 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberprufungsantrag Sozialrecht amp oldid 218145802