www.wikidata.de-de.nina.az
Uberliegefrist bezeichnet die nachwirkende Speicherung von Eintragen bei der Tilgung von Punkten im Punktesystem des bundesdeutschen Fahreignungsregisters FAER nach 29 Abs 6 Strassenverkehrsgesetz StVG von Vorstrafen im bundesdeutschen Strafrecht siehe Straftilgung nach 34 und 46 Bundeszentralregistergesetz BZRG Sie dient dazu bei Vergehen die sich noch im Bestandszeitraum der bestehenden Punkte bzw Vorstrafen ereignen aber erst nach Ablauf der regularen Tilgungsfrist im jeweiligen Register verzeichnet werden noch die alten moglicherweise fur die Strafhohe relevanten Eintrage verfugbar zu halten Wahrend der Uberliegefrist werden die Eintragungen nur der Person selber oder ihrem Anwalt mitgeteilt sind also fur Behorden oder nachfragende Stellen nicht mehr sichtbar und damit auch nicht fur Entscheidungen relevant Sollten aber zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der regularen Tilgung Taten die vor Ablauf der Tilgung begangen wurden nachgetragen werden so leben die Eintrage aus der Uberliegefrist wieder auf Eintragungen werden deshalb fruhestens nach Ablauf der regularen Tilgungsfrist plus Uberliegefrist unwiederbringlich aus dem jeweiligen Register entfernt Literatur BearbeitenPeter Hentschel Strassenverkehrsrecht Kommentar 40 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58082 6 als Beispiel fur eine ganze Reihe von Kommentaren zum Strassenverkehrsrecht mit Kommentierungen des Strassenverkehrsgesetzes StVG der Strassenverkehrsordnung StVO der Fahrerlaubnisverordnung FeV der Fahrzeug Zulassungsverordnung FZV der Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO u a Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberliegefrist amp oldid 226879492