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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die offentlichen Empfehlungen fur Schutzimpfungen sind Empfehlungen der offentlichen Hand fur Schutzimpfungen Inhaltsverzeichnis 1 Situation in Deutschland 1 1 Empfehlungen einzelner Bundeslander 1 2 Rechtliche Bedeutung 1 3 Meldepflicht 2 Situation in Osterreich 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSituation in Deutschland BearbeitenEmpfehlungen fur Impfungen und andere Schutzanwendungen werden nach 20 Abs 3 IfSG von den obersten Landesgesundheitsbehorden ausgesprochen Durch die Bundeslander erfolgt die foderale Umsetzung auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Standigen Impfkommission STIKO Dies kann als direkte Ubernahme der in den STIKO Empfehlungen aufgefuhrten und empfohlenen Impfungen geschehen Es ist auch moglich dass vom Bundesland eine eigene Liste der offentlichen Empfehlungen fur Impfungen veroffentlicht wird Diese kann von den STIKO Empfehlungen abweichen und zum Beispiel zusatzliche Impfungen enthalten Auch kann die Gruppe der Personen fur die eine Impfempfehlung ausgesprochen wird von den durch die STIKO veroffentlichten Indikationsgruppen abweichen In einigen Bundeslandern wird zum Beispiel die Influenzaimpfung fur alle empfohlen Fur den Freistaat Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sachsischen Impfkommission ausgesprochen Empfehlungen einzelner Bundeslander Bearbeiten Baden Wurttemberg 1 2 Das baden wurttembergische Sozialministerium empfiehlt zusatzlich zu den STIKO Empfehlungen landesweit eine FSME Influenza und Hepatitis B Impfung Bayern 3 Nordrhein Westfalen 4 empfiehlt die Impfungen welche von der STIKO empfohlen werden Daruber hinaus Impfungen gegen Influenza und SARS CoV 2 Rheinland Pfalz 5 Rechtliche Bedeutung Bearbeiten Die wesentliche Bedeutung der offentlichen Empfehlung von Schutzimpfungen durch die einzelnen Bundeslander liegt in der rechtlichen Absicherung des impfenden Arztes und der Versorgung des Geimpften im Falle des Auftretens eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfung Impfschaden wie es durch die 60 ff des IfSG geregelt ist Das Bestehen einer offentlichen Impfempfehlung fur das Bundesland in dem eine Impfung durchgefuhrt wurde ist eine der Voraussetzungen fur die Anerkennung eines Impfschadens Weitere Voraussetzungen sind unter anderem Die Impfung muss korrekt und nach den aktuell gultigen Empfehlungen der STIKO durchgefuhrt werden Es muss ein zugelassener Impfstoff verwendet worden sein ein Bundesland kann hier fur besondere Falle Regelungen treffen dass auch fur nicht in Deutschland zugelassene Impfstoffe eine offentliche Impfempfehlung ausgesprochen wird Bei Kombinationsimpfstoffen muss fur alle Einzelkomponenten eine offentliche Empfehlung vorliegen Das Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens wird nach der Meldung beim jeweiligen Versorgungsamt durchgefuhrt Meldepflicht Bearbeiten Eine Impfreaktion die uber das ubliche Mass hinausgeht ist nach dem Infektionsschutzgesetz IFSG meldepflichtig wenn die nach einer Impfung auftretenden Symptome in einem ursachlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen konnten Die Meldung erfolgt in der Regel durch den behandelnden oder impfenden Arzt an das zustandige Gesundheitsamt und oder das Paul Ehrlich Institut Der behandelnde oder impfende Arzt ist zur Meldung verpflichtet Neben dieser Meldepflicht besteht auch nach dem Gesetz uber den Verkehr mit Arzneimitteln Arzneimittelgesetz AMG eine Meldepflicht Situation in Osterreich BearbeitenDas Nationale Impfgremium berat das Bundesministerium fur Soziales Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz in Osterreich hinsichtlich Impfempfehlungen insbesondere aber auch beim osterreichischen Impfplan 6 Siehe auch BearbeitenImpfkalender Europaische ImpfwocheWeblinks BearbeitenDeutschlandBekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach 63b Abs 1 bis 8 AMG vom 29 April 2005 Paul Ehrlich Institut Gesetz uber den Verkehr mit Arzneimitteln Arzneimittelgesetz AMG Empfehlungen der Standigen Impfkommission Osterreichischer Impfplan Sachsische Impfkommission SIKO Impfkommission im Land Sachsen spricht die Impfempfehlungen fur Sachsen aus Einzelnachweise Bearbeiten Offentlich empfohlene Schutzimpfungen In Gemeinsames Amtsblatt Baden Wurttemberg 2015 S 277 baden wuerttemberg de PDF Wichtiger Schutz vor ansteckenden Krankheiten Ministerium fur Soziales und Integration Baden Wurttemberg abgerufen am 28 April 2021 Offentlich empfohlene Schutzimpfungen In Bayerisches Arzteblatt Nr 5 2007 S 245 blaek de PDF Offentliche Empfehlung fur Schutzimpfungen Runderlass des Ministeriums fur Arbeit Gesundheit und Soziales vom 11 Dezember 2020 MBl NRW 2020 S 881 recht nrw de rlp buergerinfo de Rheinland Pfalz Impfplan Osterreich 2020Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentliche Impfempfehlung amp oldid 211423178