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Der 249 StGB der DDR stellte Gefahrdung der offentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten unter Strafe Inhaltsverzeichnis 1 Rechtshistorischer Kontext 2 Verurteilungen nach 249 3 Ursprungliche Fassung des 249 im Strafgesetzbuch DDR von 1968 3 1 Anderungen vom 7 April 1977 4 Neufassung vom 28 Juni 1979 4 1 Anderungen 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksRechtshistorischer Kontext BearbeitenGemass 361 RStGB der seinerseits die 117 119 des preussischen Strafgesetzbuchs von 1851 zum Vorbild hatte wurde mit Haft bestraft 3 wer als Landstreicher umherzieht 4 wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt oder Personen welche seiner Gewalt und Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgenossenschaft gehoren vom Betteln abzuhalten unterlasst 7 wer wenn er aus offentlichen Armenmitteln eine Unterstutzung empfangt sich aus Arbeitsscheu weigert die ihm von der Behorde angewiesene seinen Kraften angemessene Arbeit zu verrichten Schlimmer als die Haftstrafe die hochstens sechs Wochen dauerte 18 RStGB wog jedoch die Moglichkeit der anschliessenden Unterbringung in einem Arbeitshaus Die Nationalsozialisten nutzten diese Rechtstradition als Grundlage fur die Verschleppung und Ermordung von so genannten Asozialen Die Asozialenpolitik der NS Diktatur hatte nach 1945 zu keinem radikalen Bruch mit sozialen Vorurteilen und politischen Konzepten gefuhrt 1 In der Bundesrepublik wurden 1969 die Arbeitshauser und 1974 die o g Strafvorschriften abgeschafft In der DDR sollten Arbeitslager und ahnliche Einrichtungen zur Unterdruckung von Arbeitsbummelei und Arbeitsverweigerung eine abschreckende Wirkung zeigen Verurteilungen nach 249 BearbeitenDer Spitzenwert an Verurteilungen von Asozialen lag im Jahr 1973 mit 14 000 Fallen Unter den DDR Haftlingen stellten zu Arbeitserziehung Verurteilte die grosste Gruppe 1975 waren es uber 11 300 27 2 Durch standige Uberfullung der entsprechenden Einrichtungen war sozialpadagogische Arbeit erheblich erschwert Es herrschte die Auffassung Arbeitserziehung sollte durch schwerste korperliche Arbeit geleistet werden Ursprungliche Fassung des 249 im Strafgesetzbuch DDR von 1968 Bearbeiten 249 Gefahrdung der offentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten 1 Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Burger oder die offentliche Ordnung dadurch gefahrdet dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnackig entzieht obwohl er arbeitsfahig ist oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft wird mit Verurteilung auf Bewahrung oder mit Haftstrafe Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft Zusatzlich kann auf Aufenthaltsbeschrankung und auf staatliche Kontroll und Erziehungsaufsicht erkannt werden 2 In leichten Fallen kann von Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll und Erziehungsaufsicht erkannt werden 3 Ist der Tater nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen die Personlichkeit Jugend und Familie das sozialistische personliche oder private Eigentum die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung bereits bestraft kann auf Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren erkannt werden Anderungen vom 7 April 1977 Bearbeiten Per Gesetz vom 7 April 1977 wurden in Absatz 1 das Wort Arbeitserziehung und im Absatz 3 die Worte Arbeitserziehung oder gestrichen Neufassung vom 28 Juni 1979 BearbeitenPer Gesetz vom 28 Juni 1979 erhielt der 249 folgende Neufassung 249 Beeintrachtigung der offentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten 1 Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Burger oder die offentliche Ordnung und Sicherheit beeintrachtigt indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht obwohl er arbeitsfahig ist wird mit Verurteilung auf Bewahrung Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft 2 Ebenso wird bestraft wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die offentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeintrachtigt 3 In leichten Fallen kann von Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll und Erziehungsaufsicht erkannt werden 4 Ist der Tater nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft kann auf Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren erkannt werden 5 Zusatzlich kann auf Aufenthaltsbeschrankung und auf staatliche Kontroll und Erziehungsaufsicht erkannt werden Anderungen Bearbeiten Per Gesetz vom 14 Dezember 1988 wurde der 249 Abs 4 aufgehoben Infolge des Vertrags vom 18 Mai 1990 wurde durch Gesetz vom 29 Juni 1990 249 zum 1 Juli 1990 aufgehoben Literatur BearbeitenSven Korzilius Asoziale und Parasiten im Recht der SBZ DDR Randgruppen im Sozialismus zwischen Repression und Ausgrenzung Arbeiten zur Geschichte des Rechts der DDR Bd 4 Koln Weimar Wien Bohlau 2005 ISBN 978 3 412 06604 8Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Korzilius 2005 1 Vgl Korzilius 2005 619 Weblinks BearbeitenGesetzestext auf www verfassungen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 249 StGB der DDR amp oldid 237768004