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Zwischenzinsen konnen sich ergeben wenn ein Schuldner eine Verbindlichkeit vor dem Tag der Falligkeit begleicht Da der Glaubiger in diesem Falle vorzeitig die Nutzung des Kapitals erlangt kann er fur den Zwischenzeitraum Zinsen erwirtschaften weswegen der vorzeitig leistende Schuldner berechtigt sein kann diese Zwischenzinsen von dem Forderungsbetrag in Abzug zu bringen Das deutsche Recht regelt das Problem der Zwischenzinsen zunachst in 272 BGB daruber hinaus in mehreren spezialgesetzlichen Normen 272 BGB bestimmt lediglich dass der Schuldner einer unverzinslichen Forderung im Falle der Leistung vor Falligkeit nicht zum Abzug von Zwischenzinsen berechtigt ist Daraus folgt im Umkehrschluss dass im Falle einer verzinslichen Forderung der Abzug von Zwischenzinsen zulassig ist freilich nur dann wenn der Schuldner uberhaupt zu einer vorzeitigen Leistung berechtigt ist Von dem Grundsatz dass der Abzug von Zwischenzinsen unterbleibt kennt das Gesetz mehrere Ausnahmen beispielsweise dann wenn der Glaubiger ausnahmsweise eine vorzeitige Leistung verlangen kann oder diese zu vertreten hat so bei Gefahrdung der Sicherungswirkung einer Hypothek wegen einer Verschlechterung des Grundstucks 1133 BGB oder nach einer Pflichtverletzung durch den Pfandglaubiger 1217 Abs 2 BGB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwischenzins amp oldid 184895812