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Zweck steht fur Zweck der Beweggrund einer zielgerichteten Tatigkeit oder eines Verhaltens offentlicher Zweck ein Rechtsbegriff des Kommunalrechts Zweckbindung die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Bestimmung des Verwendungszwecks von Geld oder SachleistungenZweck ist der Familienname folgender Personen Albert Zweck 1857 1934 deutscher Gymnasiallehrer Axel Zweck 1959 deutscher Chemiker und SoziologeSiehe auch ZweckelDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweck Begriffsklarung amp oldid 206341141