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Die Untersuchungs und Sicherheitshaft sind zwei Zwangsmassnahmen im schweizerischen Strafprozessrecht welche von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Ermittlung respektive eines Prozesses beim Zwangsmassnahmengericht beantragt werden konnen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Voraussetzungen 3 Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht 4 Ende und Sicherheitshaft 5 Vollzug 6 QuellenRechtsgrundlage BearbeitenMit Inkrafttreten der eidgenossischen Strafprozessordnung StPO am 1 Januar 2011 ist die Untersuchungshaft gesamtschweizerisch einheitlich geregelt Zuvor gab es 26 unterschiedliche kantonale Regelungen sowie eine Bundesstrafprozessordnung fur bestimmte schwere Delikte welche in Bundeszustandigkeit fielen In der StPO ist die Untersuchungs und Sicherheitshaft in den Artikeln 212 ff geregelt Voraussetzungen BearbeitenGemass Art 221 StPO muss eine Person einer Tat dringend verdachtig sein damit die Untersuchungshaft zulassig ist Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfullt sein Es ist ernsthaft zu befurchten dass sich die verdachtige Person durch Flucht dem Strafverfahren oder den zu erwartenden Sanktionen entzieht Fluchtgefahr Es ist ernsthaft zu befurchten dass die verdachtige Person die Wahrheitsfindung beeintrachtigt beispielsweise durch Beeinflussung von Zeugen oder Einwirkung auf Beweismittel Verdunkelungsgefahr Es ist ernsthaft zu befurchten dass die verdachtige Person die Sicherheit anderer durch Verbrechen oder schwere Vergehen erheblich gefahrdet nachdem sie bereits fruher gleichartige Straftaten verubt hat Wiederholungsgefahr Es ist ernsthaft zu befurchten dass die verdachtige Person eine Drohung ein weiteres Verbrechen zu veruben wahr macht oder versuchen konnte eine misslungene Tat doch noch umzusetzen Ausfuhrungsgefahr Wurde die Person bereits von der Polizei vorlaufig festgenommen so muss die Staatsanwaltschaft binnen 48 Stunden die Untersuchungshaft beantragen oder die Freilassung veranlassen Untersuchungshaft kann auch angeordnet werden wenn die dringende Gefahr besteht dass eine Person eine angedrohte Straftat umsetzen wird Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht BearbeitenDem Zwangsmassnahmengericht stehen wiederum maximal 48 Stunden zur Beurteilung des Sachverhalts zu Die Verhandlung ist nicht offentlich und wird mundlich gefuhrt es sei denn die beschuldigte Person verzichtet ausdrucklich auf eine mundliche Verhandlung Das Zwangsmassnahmengericht nimmt dabei alle verfugbaren Beweise zur Kenntnis die geeignet sind den Tatverdacht und oder die Haftgrunde zu erharten oder zu entkraften Die beschuldigte Person hat auf Verlangen Anspruch auf vorgangige Einsicht in die Akten Art 225 und 226 StPO Anders gestaltet sich die Rechtslage bei der Sicherheitshaft wo das Verfahren ausschliesslich schriftlich erfolgt Art 229 StPO Ende und Sicherheitshaft BearbeitenDie Untersuchungshaft endet mit dem Eingang der Anklage beim erstinstanzlichen Gericht dem Antritt einer freiheitsentziehenden Sanktion oder mit der Entlassung der Person vor Ende der Untersuchung Art 220 StPO Sind die Voraussetzungen fur die Untersuchungshaft auch nach Eingang der Anklage beim Gericht erfullt so wird die Person in Sicherheitshaft uberfuhrt welche sich lediglich begrifflich von der Untersuchungshaft unterscheidet Sind die Voraussetzungen fur die Untersuchungs oder Sicherheitshaft vorzeitig nicht mehr gegeben so ist sie unverzuglich aufzuheben Art 212 Abs 2 StPO Der in Haft sitzenden Person ist es gemass Art 228 StPO grundsatzlich jederzeit gestattet bei der Staatsanwaltschaft einen Haftaufhebungsantrag zu stellen Das Zwangsmassnahmengericht kann nach Art 228 Abs 5 StPO allerdings eine maximal einmonatige Sperrfrist ansetzen innert welcher kein Entlassungsgesuch gestellt werden kann Eine absolute Begrenzung der Dauer stellt Art 212 Abs 3 StPO insofern auf als die Untersuchungs und Sicherheitshaft zusammen die Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe nicht uberschreiten darf Vollzug BearbeitenDer Vollzug der Untersuchungs und Sicherheitshaft erfolgt in der Regel in speziellen Haftanstalten bzw in Haftanstalten die nur dem Vollzug kurzer Freiheitsstrafen dienen Wenn bestimmte medizinische Grunde vorliegen kann die beschuldigte Person auch in ein Spital oder eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden Kontakte der inhaftierten Person zur Aussenwelt sind beschrankt und mussen durch die Verfahrensleitung Staatsanwaltschaft bei der Untersuchungshaft das Gericht bei der Sicherheitshaft bewilligt werden So wird beispielsweise die Post uberwacht ausser mit der Verteidigung und Aufsichts und Strafbehorden Besuche beim Inhaftierten sind nur begrenzt moglich Alle Beschrankungen mussen jedoch verhaltnismassig sein Das bedeutet die inhaftierte Person darf in ihrer personlichen Freiheit nicht starker eingeschrankt werden als es der Haftzweck sowie die Ordnung und Sicherheit in der Haftanstalt erfordern Die Einzelheiten des Vollzuges der Untersuchungs und Sicherheitshaft sind nicht in der StPO sondern in kantonalen Erlassen geregelt Quellen BearbeitenM Killias A Kuhn N Dongois M Aebi Grundriss des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs Stampfli Verlag Bern 2009 ISBN 978 3 7272 8644 5 3 Kapitel der eidg StPO auf admin chBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Untersuchungshaft Schweiz amp oldid 211823175