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Das Insolvenzrecht Osterreichs ist in der Insolvenzordnung 1 in der Anfechtungsordnung 2 und im Insolvenzrechtseinfuhrungsgesetz 3 geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Osterreichische Insolvenzgeschichte 2 Insolvenzverfahren 2 1 Allgemeines 2 2 Verfahrensarten nach IRAG2010 2 2 1 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 2 2 2 Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2 2 3 Konkursverfahren 2 2 4 Schuldenregulierungsverfahren 2 3 Anderungen durch das IRAG 2017 2 4 Eroffnung des Verfahrens 2 4 1 Voraussetzungen 2 4 2 Wirkungen 2 5 Ablauf des Verfahrens 2 5 1 Forderungsanmeldung 2 5 2 Glaubigerversammlungen 2 5 3 Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse 2 5 4 Verteilung an die Glaubiger 2 5 5 Steuerliche Behandlung von Insolvenzverlusten 3 Daten 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseOsterreichische Insolvenzgeschichte BearbeitenDie Entwicklung des Osterreichischen Insolvenzerechtes erstreckt sich zuruck bis ins 18 Jahrhundert Es entwickelte sich unter dem Einfluss des spanischen Rechtes Labyrinthus creditorum des Franciscus Salgado de Somoza aus 1651 und stellte statt der Eigenmacht der Glaubiger die Gerichtsgewalt in den Vordergrund Damals war der Konkurs in zahlreiche Prozesse aufgelost jeder Glaubiger musste seine Forderungen mittels Klage geltend machen Ein einziger solcher Rechtsstreit konnte den Konkurs jahrelang aufhalten Diesem System folgten in Osterreich 1781 die Josephinische und 1786 die Westgalizische Gerichtsordnung Das franzosische Konkursrecht welches die Grundsatze der Glaubigergemeinschaft betonte gilt als Vorbild der osterreichischen Concursordnung von 1868 Da dieses System aber unbefriedigende materielle Ergebnisse erbrachte wurde 1912 bis 1914 eine tiefgreifende Reform vorgenommen welche zu einer weiteren Starkung der Gerichtsherrschaft fuhrte Das heutige osterreichische Insolvenzrecht basiert nach wie vor auf den Insolvenzgesetzen vom Dezember 1914 RGBl 337 1914 die mit 1 Janner 1915 in Kraft traten Seither gab es uber 50 Novellen dieser Gesetze deren wichtigste die Novellen 1981 Abschaffung der Konkursklassen 1993 Einfuhrung des Schuldenregulierungsverfahrens ab 1 Janner 1995 und 2010 Aufhebung der Ausgleichsordnung und Schaffung eines einheitlichen Verfahrensgebaudes im Rahmen der Insolvenzordnung IO waren Insolvenzverfahren BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Das Insolvenzverfahren hat ursprunglich die Liquidation des insolventen Rechtstragers zum Ziel Samtliches Vermogen des Schuldners soll zu Geld gemacht und dieses unter allen Glaubigern gleichmassig aufgeteilt werden Neben dieser Verwertungsfunktion des Insolvenzverfahrens trat im ausgehenden 19 Jahrhundert die Sanierungsfunktion mit dem Ziel Unternehmen durch teilweise Entschuldung zu sanieren und in den Wettbewerb wieder zu integrieren Diese Form der Sanierung erfolgt durch Ausgleich oder Zwangsausgleich und seit 1 Juli 2010 durch einen Sanierungsplan der an deren Stelle getreten ist Als drittes und jungstes Ziel ist die Entschuldung naturlicher Personen im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens seit 1995 zu nennen Es sind sowohl der Schuldner selbst als auch jeder Glaubiger legitimiert einen Antrag auf Eroffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen Die Eroffnung eines Insolvenzverfahrens bewirkt auch eine Prozess und Exekutionssperre samtliche Glaubiger mussen sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen am Insolvenzverfahren beteiligen Der Schuldner verliert mit Eroffnung eines Insolvenzverfahrens in Form des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung oder des Konkurses seine Verwaltungs und Verfugungsbefugnis uber sein Vermogen Rechtshandlungen des Schuldners uber sein Vermogen sind dadurch unwirksam Verfahrensarten nach IRAG2010 Bearbeiten Das neue am 1 Juli 2010 in Kraft getretene Insolvenzrecht das in der Insolvenzordnung IO geregelt ist kennt folgende Verfahrensarten Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 169 ff IO Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 166 ff IO Konkursverfahren 180 f IO Schuldenregulierungsverfahren 181 ff IOSanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Bearbeiten Das Sanierungsverfahren kann nur vom Schuldner selbst beantragt werden Auf Grund der Eigenverwaltung ist es dem Unternehmer moglich weiterhin Rechtshandlungen zu tatigen welche jedoch unter der Aufsicht eines durch das Gericht bestellten Sanierungsverwalter steht Damit es uberhaupt zu einem Sanierungsplan mit Eigenverwaltung kommen kann muss dieser schon vor Eroffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden Dabei hat der Schuldner anzubieten mindestens 30 seiner Verbindlichkeiten innerhalb von 2 Jahren zuruckzuzahlen Weiters muss die Mehrheit der Glaubiger dem Sanierungsplan zustimmen wobei es sich um eine Kopf und Summenmehrheit der anwesenden Glaubiger handelt Die dafur zustandige Institution ist das Landesgericht bzw in Wien das Handelsgericht Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bearbeiten Liegen die Voraussetzungen fur die Eigenverwaltung nicht vor so kann dennoch ein Sanierungsverfahren vom Schuldner beantragt und vom Gericht eroffnet werden Es handelt sich hier inhaltlich um ein Konkursverfahren bei dem jedoch schon von Anfang an feststeht dass der Schuldner einen Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 20 zahlbar innerhalb von 2 Jahren anbietet In diesem Verfahren wird vom Gericht ein Masseverwalter bestellt der die Kontrolle uber das Sanierungsverfahren innehat Wie beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ist die Zustimmung der Mehrheit aller bei der Tagsatzung anwesenden Glaubiger Kopf und Summenmehrheit erforderlich Konkursverfahren Bearbeiten Wird kein Sanierungsplan durch den Schuldner vor Eroffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt dann eroffnet das Insolvenzgericht einen Konkurs mit Insolvenzverwalter Dieser ist grundsatzlich zur Fortfuhrung des Unternehmens verpflichtet Die Zahlungsunfahigkeit bzw Uberschuldung ist Voraussetzung fur das Konkursverfahren genauso wie das Vorliegen von kostendeckendem Vermogen Der Antrag kann sowohl vom Schuldner selbst als auch vom Glaubiger eingebracht werden Auch in einem solchen Fall gilt eine Verwertungssperre bis zur Abhaltung der sog Berichtstagsatzung bei der uber die Sanierung des Unternehmens beraten wird und bei der dem Schuldner die Moglichkeit eingeraumt wird binnen 14 Tagen einen Sanierungsplan den Glaubigern vorzulegen dessen Mindestquote 20 betragen muss Erst wenn der Schuldner dann keinen Sanierungsplan vorlegt hat der Masseverwalter die Verwertung des Unternehmens in Angriff zu nehmen das moglichst als Ganzes oder zumindest teilweise als funktionierendes Unternehmen verkauft wird da ein lebendes Unternehmen bessere Verwertungserlose erzielt Findet sich kein Kaufer dann hat der Masseverwalter das Unternehmen zu liquidieren Er verwertet dann alle korperlichen und unkorperlichen Gegenstande und bezahlt daraus vorrangig die Masseforderungen die zur Ganze zu befriedigen sind Masseforderungen sind gem 46 IO die nach Insolvenzeroffnung entstandenen Verbindlichkeiten z B Strom Gas Dienstnehmer etc Erst wenn alle Masseforderungen zur Ganze bezahlt sind kann der Insolvenzverwalter Quoten an die Insolvenzglaubiger ausschutten Schuldenregulierungsverfahren Bearbeiten Das Schuldenregulierungsverfahren ermoglicht dem privaten Schuldner eine Entschuldung von seinen Verbindlichkeiten mittels Zahlungsplan und bei dessen Scheitern mittels Abschopfungsverfahren Handelt es sich beim Schuldner um eine naturliche Person die kein Unternehmer ist dann kann den Glaubigern ein Zahlungsplan angeboten werden Im Zahlungsplan unterliegt der Schuldner zwar keiner Mindestquote wie beispielsweise beim Sanierungsplan jedoch muss die angebotene Quote hinsichtlich der Einkommenssituation der nachsten funf Jahre angemessen sein 194 Abs 1 IO Fur den Abschluss eines Zahlungsplans ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Glaubiger notig wobei es sich wieder sowohl um eine Kopf als auch um eine Summenmehrheit handeln muss Die Zahlungsfrist hat eine maximale Dauer von 7 Jahren eine kurzere Frist kann jedoch vereinbart werden wobei die entsprechenden Teilquoten ublicherweise monatlich fallig werden Dem Schuldner steht mindestens eine Nachfrist von 14 Tagen zu Das gesamte Vermogen des Schuldners muss verwertet worden sein Scheitert der angebotene Zahlungsplan an der mangelnden Mehrheit der Zustimmung der anwesenden Glaubiger kommt es zum Abschopfungsverfahren Im Abschopfungsverfahren werden alle pfandbaren Teile des Einkommens an einen vom Gericht bestellten Treuhander abgetreten Mit Inkrafttreten des Insolvenzrechtsanderungsgesetzes IRAG 2017 wurde die Frist des Abschopfungsverfahrens von sieben auf funf Jahre verkurzt Weiters muss der Schuldner keine Mindestquote mehr an die Glaubiger erbringen Das Gericht hat gem 213 Abs 1 IO mit Ende der Laufzeit der Abtretungserklarung die Restschuldbefreiung des Schuldners auszusprechen Anderungen durch das IRAG 2017 Bearbeiten Das Insolvenzrechtsanderungsgesetz IRAG 2017 das mit 1 November 2017 in Kraft trat sieht eine tiefgreifende Anderung des Abschopfungsverfahrens vor wonach die Dauer des Abschopfungsverfahrens von sieben auf funf Jahre gekurzt und die seit 1995 geltende Mindestquote von 10 abgeschafft wird Im Gegenzug werden hierbei den Schuldnern neue Pflichten und Obliegenheiten auferlegt 4 Darunter fallt die Verpflichtung Vermogen welches der Schuldner als Gewinn in einem Glucksspiel erwirbt abzutreten 210 Abs 1 Z 2 IO sowie die Verpflichtung dem Gericht mind einmal im Jahr Auskunft uber seine Bemuhungen um eine Erwerbstatigkeit zu erteilen 210 Abs 1 Z 5 a IO Ziel der Auferlegung von Obliegenheiten ist es nur dem redlichen Schuldner die Restschuldbefreiung zu gewahren 5 Eroffnung des Verfahrens Bearbeiten Voraussetzungen Bearbeiten Die Zahlungsunfahigkeit des Schuldners wobei fur die Sanierungsverfahren schon die drohende Zahlungsunfahigkeit und bei juristischen Personen uberhaupt schon die Uberschuldung ausreicht Die Eroffnung des Verfahrens hat auf Antrag des Schuldners oder eines Glaubigers zu erfolgen Der Schuldner muss uber kostendeckendes Vermogen verfugen oder wenn dies nicht der Fall ist ist ein Betrag zur Deckung der Verfahrenskosten der durch den Antragsteller vorschussweise zur Verfugung gestellt wird zu leisten Dieser Kostenvorschuss hat jedenfalls das Mindesthonorar des Insolvenzverwalters und Barauslagen abzudecken Wirkungen Bearbeiten Die Rechtswirkungen der Eroffnung eines Insolvenzverfahrens beginnen mit dem Tag der der offentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Insolvenzedikts folgt Die Veroffentlichung geschieht durch die Aufnahme in die Insolvenzdatei 6 die als ausschliessliches Bekanntmachungsorgan im Insolvenzverfahren dient und daher neben Verfahrenseroffnungen auch Informationen und Daten zum Verfahren selbst beinhaltet Das ganze Vermogen des Schuldners das der Exekution unterworfen ist wird seiner freien Verfugung entzogen Nur im Sanierungsverfahren mit Eigenverantwortung wird dem Schuldner gewahrt auch wahrend des Verfahrens weiterhin Rechtshandlungen selbst zu tatigen wobei er jedoch unter der Aufsicht eines Sanierungsverwalters steht Im Konkursverfahren und im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wird ein Masseverwalter vom Gericht bestellt der die Verwaltungstatigkeit wahrnimmt Durch den Beschluss uber die Verfahrenseroffnung werden anhangige Verfahren ex lege unterbrochen und konnen erst wieder nach Ablehnung der Forderungsanerkennung durch den Insolvenzverwalter fortgesetzt werden Neben der Prozesssperre wird auch eine Exekutionssperre bewirkt wodurch sich samtliche Glaubiger zur Durchsetzung ihrer Forderungen am Verfahren beteiligen mussen In Fallen in denen ein Masseverwalter bestellt wird wird der Schuldner mit einer Postsperre belegt sodass die gesamte Post an den Masseverwalter geht Ablauf des Verfahrens Bearbeiten Forderungsanmeldung Bearbeiten Samtliche Glaubiger haben ihre Forderungen innerhalb der Anmeldefrist bei Gericht anzumelden Im Insolvenzverfahren besteht kein Anwaltszwang weshalb es in der Praxis auf Glaubigerseite haufig zu einer Vertretung durch die bevorrechteten Glaubigerschutzverbande KSV AKV OVC Osterreichischer Verband Creditreform und ISA Insolvenzschutzverband fur Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer kommt Eine Anmeldung hat den Betrag der Forderung den Rechtsgrund der Forderung sowie die Benennung der jeweiligen Beweismittel zu enthalten In der Prufungstagsatzung hat der Insolvenzverwalter die Moglichkeit die angemeldeten Forderungen entweder anzuerkennen oder zu bestreiten Im Falle einer Bestreitung kann der Glaubiger der bestrittenen Forderung die Feststellung als Insolvenzforderung mittels Feststellungsurteil geltend machen Wurde die Anmeldefrist verpasst und daher die Forderung nicht rechtzeitig angemeldet kann diese aber trotzdem nachtraglich angemeldet werden Jedoch ist eine nachtragliche Prufungstagsatzung notig deren Kosten von diesem Glaubiger zu tragen sind sofern keine Umstande vorliegen die eine fruhere Anmeldung verhinderten 107 IO Kommt es zur rechtskraftigen Bestatigung eines Sanierungsplanes haben samtliche Glaubiger Anspruch auf die Sanierungsplanquote auch derjenige der seine Forderung nicht angemeldet hat Glaubigerversammlungen Bearbeiten Die starke Einbindung der Glaubiger in das Insolvenzverfahren zeigt sich unter anderem darin dass in der IO eine Vielzahl von Glaubigerversammlungen vorgesehen sind Die Glaubigerversammlung wird vom Gericht einberufen und geleitet Sie ist insbesondere einzuberufen wenn es vom Insolvenzverwalter vom Glaubigerausschuss oder von wenigstens zwei Insolvenzglaubigern deren Forderungen nach Schatzung des Gerichts ein Viertel der Insolvenzforderungen erreichen unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt wird Folgende Glaubigerversammlungen werden von der IO angeordnet Erste Glaubigerversammlung Sie hat grundsatzlich innerhalb der ersten 14 Tage ab Eroffnung des Verfahrens stattzufinden Dabei hat der Insolvenzverwalter einen ersten Bericht abzugeben beispielsweise uber die wirtschaftliche Lage oder ob der Sanierungsplan erfullbar ist Berichtstagsatzung Sie ist spatestens nach 90 Tagen ab Eroffnung abzuhalten und kann auch anstatt die ersten Glaubigerversammlung treten Es ist uber die weitere Vorgangsweise zu entscheiden Prufungstagsatzung Der Insolvenzverwalter gibt Erklarungen uber die Richtigkeit der Forderungen ab indem er sie zur Ganze oder nur teilweise anerkennt bzw bestreitet Sanierungsplantagsatzung Dabei wird uber den angebotenen Sanierungsplan abgestimmt Zahlungsplantagsatzung Es wird uber den Zahlungsplan einer naturlichen Person im privaten Schuldenregulierungsverfahren abgestimmt Abschopfungstagsatzung Scheitert der angebotene Zahlungsplan dann wird das Abschopfungsverfahren bei rechtzeitiger Antragstellung eingeleitet woruber in einer eigenen Tagsatzung zu entscheiden ist Rechnungslegungstagsatzung Der Insolvenzverwalter hat Rechnung zu legen und diese auch zu erlautern Sowohl Schuldner als auch Glaubiger sowie die Mitglieder des Glaubigerausschusses sind berechtigt diese Rechnungslegung zu bemangeln Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse Bearbeiten Der Insolvenzverwalter hat alle fur die Entscheidung der Glaubiger massgeblichen Umstande wie u a die wirtschaftliche Lage die bisherige Geschaftsfuhrung die Ursache des Vermogensverfalls zu prufen Zu seinen weiteren Aufgaben gehort es den Massestand zu ermitteln und die Aktiva sicherzustellen Jedenfalls zu einer Verwertung der Insolvenzmasse kommt es bei einem Schuldenregulierungsverfahren da in diesem Verfahren der Schuldner uber kein Vermogen mehr verfugen darf Verteilung an die Glaubiger Bearbeiten Die Hohe und der Zeitpunkt der Ausschuttung der Quote hangen vom Verfahrensablauf ab Die Quote entspricht dem rechtskraftig bestatigtem Sanierungs oder Zahlungsplan Ohne einen solchen Sanierungs oder Zahlungsplan richtet sich die Quote nach dem Bericht des Insolvenzverwalters Steuerliche Behandlung von Insolvenzverlusten Bearbeiten Im Marz 2017 musste sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinandersetzen wann Vermogensverluste aus einem Insolvenzverfahren genau geltend gemacht werden durfen Dabei wurde grundsatzlich festgestellt dass Verluste erst nach ihrem endgultigen Eintreten absetzbar sind und somit erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden durfen 7 Daten Bearbeiten Quelle KSV at 8 Insolvenzstatistik 2012 9 2013 10 11 2014 12 2015 13 14 2016 15 16 2017 17 18 2018 19 20 2019 21 22 2012 2013 2014 Anderung von2013 auf 2014 2015 Anderung von 2014 auf 2015 2016 Anderung von 2015 auf 2016 2017 Anderung von 2016 auf 2017 2018 Anderung von 2017 auf 2018 2019 Anderung von 2018 auf 2019UnternehmensinsolvenzenEroffnete Insolvenzen 3 505 3 266 3 275 0 3 3 115 4 9 3 163 1 5 3 025 4 4 2 985 1 3 3 044 2 0 mangels kostendeckenden Vermogens nicht eroffnete Insolvenzverfahren 2 536 2 193 2 148 2 1 2 035 5 3 2 063 1 4 2 054 0 4 1 995 2 9 1 974 1 1 Gesamtinsolvenzen 6 041 5 459 5 423 0 7 5 150 5 0 5 226 1 5 5 079 2 8 4 980 1 9 5 018 0 8 Geschatzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 3 2 Mrd 6 3 Mrd 2 9 Mrd 54 0 2 4 Mrd 17 2 2 9 Mrd 20 8 1 9 Mrd 35 0 2 1 Mrd 11 2 1 7 Mrd 18 1 Betroffene Dienstnehmer 23 300 31 800 20 900 34 3 21 800 4 3 19 200 11 9 16 300 15 1 19 000 16 6 17 200 9 5 Betroffene Glaubiger 78 500 85 700 76 000 11 3 64 700 14 9 58 800 9 1 75 100 27 7 60 800 19 0 60 000 1 3 aussergerichtliche Ausgleiche 6 11 3 72 7 1 66 7 k A k A k A k A k A k A k A k A PrivatkonkurseEroffnete Schuldenregulierungsverfahren 9 523 9 022 8 414 6 7 8 829 4 9 8 011 9 3 6 921 13 6 10 054 45 3 9 456 5 9 Geschatzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 1 229 Mio 1 137 Mio 1 098 Mio 3 4 1 141 Mio 3 7 1 030 Mio 9 7 980 Mio 4 9 1 892 Mio 93 1 1 399 Mio 26 1 Top Ten Grossinsolvenzen in Osterreich 23 24 25 Unternehmen Bundesland Verfahrensart EroffnungsJahr Passiva inMio EURALPINE Bau GmbH Wien OO Konkurs 2013 3 500KONSUM Firmengruppe Wien Ausgleich 1995 1 889A Tec Industries Gruppe Wien Graz Sanierungsverfahren u Konkurs 2010 980Maculan Konzern Osterreich Wien Ausgleich u Konkurs 1996 799ACTIV Solar GmbH Wien Konkurs 2016 500LIBRO AG NO Ausgleich u Konkurs 2001 02 349Steiner Gruppe OO Konkurs 2001 342CBA Spielapparate und Restaurantbetriebs GmbH bis 2004 Concord Card Casino Wien Konkurs 2016 322AvW Gruppe AG AvW Invest AG Karnten Konkurs 2010 291Zielpunkt GmbH Wien Konkurs 2015 237Haufigste Insolvenzursachen 26 27 28 29 30 Insolvenzursachen 2000 2005 2011 2012 2013 2014 20151 innerbetriebliche Ursachen 33 38 53 50 47 51 51 2 Fahrlassigkeit 27 22 11 14 17 15 11 3 externe Ausloser 11 13 16 14 16 15 15 4 Kapitalmangel 19 13 11 13 10 9 9 5 personliches Verschulden 7 10 6 6 7 7 9 6 Sonstige 3 4 3 3 3 3 5 Insolvenzursachen 2019 31 1 Operative Ursachen 42 6 2 Grundungsfehler 20 9 3 Personliches Verschulden Fahrlassigkeit 16 6 4 Strategische Ursachen 10 3 5 Unbeherrschbare Umstande 6 8 6 Externe Vorkommnisse 2 8 Literatur BearbeitenAxel Reckenzaun IRAG 2010 Insolvenzordnung Linde Verlag Wien 2010 ISBN 978 3 7073 1750 3 Andreas Konecny Hrsg ZIK Spezial IRAG 2010 LexisNexis ARD ORAC 2010 ISBN 978 3 7007 4664 5 Walter Buchegger Osterreichisches Insolvenzrecht Springer Wien 2010 ISBN 978 3 211 09435 8 Kurt Lichtkoppler Ulla Reisch Hrsg Handbuch Unternehmenssanierung MANZ sche Wien 2010 ISBN 978 3 214 04171 7 Andreas Konecny Gunter Schubert Hrsg Kommentar zu den Insolvenzgesetzen MANZ sche Wien 2009 ISBN 978 3 214 12086 3 Peter Angst Werner Jakusch Franz Mohr Exekutionsordnung EO f Osterreich Manz sche Verlags u Universitatsbuchhandlung 2004 ISBN 3 214 01076 X Walter H Rechberger Mario Thurner Insolvenzrecht Einfuhrung und Grundriss Facultas Universitatsverlag 2004 ISBN 3 85114 672 7 Weblinks BearbeitenInsolvenzordnung IO Osterreich Konkurs HELP gv at Osterreich Insolvenzdatei des Bundesministeriums fur Justiz Samtliche Insolvenzverfahren Private und Unternehmen werden online veroffentlicht Kreditschutzverband 1870 ASB Schuldnerberatung GmbH ASB Schuldnerberatungen Einzelnachweise Bearbeiten ris bka gv at ris bka gv at ris bka gv at Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Insolvenzordnung auf Basis des IRAG 2017 Hrsg KSV 1 Auflage 2017 Rechberger Seeber Thurner Insolvenzrecht Hrsg facultas 3 Auflage 2018 Randziffer 477 Insolvenzdatei Einfache Suche In edikte justiz gv at Abgerufen am 11 September 2017 Entscheidung des VwGH Ro 2014 13 0042 vom 31 Marz 2017 Downloads Insolvenzstatistiken KSV1870 Holding AG abgerufen am 13 Mai 2019 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Insolvenzstatistik Unternehmer und Private 2012 PDF KSV 3 Januar 2013 archiviert vom Original am 12 August 2014 abgerufen am 6 August 2014 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Unternehmensinsolvenzen 2013 PDF 616kB KSV 3 Januar 2014 archiviert vom Original am 12 August 2014 abgerufen am 6 August 2014 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Privatinsolvenzen 2013 PDF 125kB KSV 3 Januar 2013 archiviert vom Original am 12 August 2014 abgerufen am 6 August 2014 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Unternehmensinsolvenzen 2014 PDF 319kB KSV 7 Januar 2015 archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 13 Dezember 2015 Dr Hans Georg Kantner Insolvenzstatistik 2015 KSV 1870 8 Januar 2016 abgerufen am 3 August 2016 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Privatinsolvenzen 2014 PDF 93kB KSV 7 Januar 2015 abgerufen am 13 Dezember 2015 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Ruhe vor dem Sturm Insolvenzstatistik Unternehmen 2016 PDF KSV 3 Januar 2017 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Privatkonkurse Ruckgang von 9 3 Statistik Schuldenregulierungsverfahren 2016 PDF KSV 3 Januar 2017 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz All time low bei Unternehmensinsolvenzen Im Durchschnitt nur 12 Verfahren pro Gerichtstag PDF KSV 5 Januar 2018 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Privatinsolvenzen Ruckgang an Verfahren jedoch Anstieg der Schulden pro Fall PDF KSV 5 Januar 2018 abgerufen am 10 August 2020 Sandra Kienesberger Leiterin KSV1870 Unternehmenskommunikation Unternehmenspleiten 2018 Entwicklung deutlich abgeflacht PDF KSV 4 Januar 2019 abgerufen am 10 August 2020 Sandra Kienesberger Leiterin KSV1870 Unternehmenskommunikation Privatkonkurs das Jahr der Superlative PDF KSV 4 Januar 2019 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Trotz mehr Firmeninsolvenzen deutlicher Ruckgang der Passiva PDF KSV 3 Januar 2020 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Substantielle Zunahme der Privatkonkurse PDF KSV 3 Januar 2020 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Ein Muhlstein namens Alpine PDF KSV 3 Januar 2014 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Unternehmensinsolvenzen weiter auf dem Ruckzug Insolvenzstatistik Unternehmen 2015 PDF KSV 7 Januar 2016 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Ruhe vor dem Sturm Insolvenzstatistik Unternehmen 2016 PDF KSV 3 Januar 2017 abgerufen am 10 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Insolvenzursachen 2012 Ohne Pleiten kein Wohlstand PDF 131 kB KSV 21 Mai 2013 archiviert vom Original am 12 August 2014 abgerufen am 6 August 2014 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Insolvenzursachen 2013 Der Chef ist Schuld PDF 80 kB KSV 5 Mai 2014 archiviert vom Original am 12 August 2014 abgerufen am 6 August 2014 Der Standard Chefversagen Hauptgrund fur Pleiten 18 Mai 2012 abgerufen am 6 August 2014 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Nichts geht ohne Eigenkapital PDF KSV 16 Juli 2015 abgerufen am 7 August 2020 Hans Georg Kantner Leiter KSV Insolvenz Jedes zweite Unternehmen scheitert an der Chefetage PDF KSV 16 August 2016 abgerufen am 7 August 2020 Karin Schonhofer KSV1870 Unternehmenskommunikation KSV1870 analysiert Ursachen von Firmenpleiten Hauptgrund ist das Management KSV 10 Marz 2020 abgerufen am 7 August 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Insolvenzrecht Osterreich amp oldid 226323717 Insolvenzverfahren