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Zuflurstuck ist ein Begriff aus dem deutschen Grundstucksrecht innerhalb des Sachenrechts und bezeichnet eine Teilflache die keinen eigenstandigen Eintrag im Grundbuch hat Dies ist nur moglich wenn die Flache von einem Flurstuck in der Fachsprache durch eine Flurstucks Zerlegung abgetrennt wurde um einem anderen Flurstuck zugeschrieben zu werden Flurstucks Verschmelzung Das Zuflurstuck wird in 2 Abs 3 Grundbuchordnung angesprochen in der Kommentarliteratur wird es definiert als Flache die im Vollzug einer Vermessung sogleich wieder mit anderen verschmolzen wird und daher nur eine vorubergehende Bedeutung hat 1 Es bekommt wegen der vorubergehenden Natur keine eigene Grundbuchnummer sondern wird mit der Nummer des Flurstucks bezeichnet dem es zugeschlagen wird in Form einer Zuflurstucksnummer Bei der anschliessenden Zuschreibung gilt das Zuflurstuck als Grundstuck im Sinne des 890 BGB die Vereinigung wird gemass 6 GBO vorgenommen Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zuflurstuck Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Hans Joachim Bauer Helmut Freiherr von Oefele Grundbuchordnung Munchen Verlag Franz Vahlen 3 Aufl 2013 2 Rn 26Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuflurstuck amp oldid 213844927