Das Wildfangrecht ist ein Begriff aus der deutschen Geschichte. Es bestand im 17. Jahrhundert hauptsächlich in der Pfalz unter Kurfürst Karl Ludwig. Dieser glaubte ein Anrecht darauf zu haben, jeden sein Land passierenden Mann, der sich nicht über seine Angehörigkeit zu einem Landesherrn ausweisen konnte, als „Wildling“ zu seinem Untertanen machen zu können. Dieses Recht wurde von Kaiser Maximilian I. im Jahr 1518 zwar der Kurpfalz bestätigt, führte aber in den Jahren 1664 bis 1666 zu kriegerischen Verwicklungen mit dem Kurfürsten von Mainz und dem Herzog von Lothringen. Eine neuerliche Bestätigung dieses Rechtes beendigte schließlich den sogenannten Wildfangstreit.
Die Tatsache, dass in dem heute zu Ludwigshafen am Rhein gehörenden Ort Mundenheim im Jahr 1667 von 122 Bewohnern ganze 115 Personen so genannte „Wildfänge“ waren, lässt darauf schließen, dass dieses „Recht“ vom Landesherren ausgiebig wahrgenommen wurde.
Zitat Bearbeiten
Siehe auch Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
- Luca Scholz: Leibeigenschaft rechtfertigen. Kontroversen um Ursprung und Legitimität der Leibeigenschaft im Wildfangstreit. In: Zeitschrift für Historische Forschung 45 (2018), S. 41–81.