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Die Wertopfertheorie ist ein Begriff aus dem deutschen und osterreichischen Steuerrecht der in mehreren Entscheidungen des Reichsfinanzhofs bzw des Verwaltungsgerichtshofs VwGH in den 1930er Jahren entwickelt wurde Die Wertopfertheorie greift in den Fallen in denen ein Grundstuck mit aufstehendem Gebaude erworben und in der Folgezeit das Altgebaude abgerissen und ein neues Gebaude errichtet wird In diesen Fallen kann es erforderlich sein bei der Ermittlung der Herstellungskosten des neuen Gebaudes auch die Abbruchkosten und den bisherigen Buchwert des Abbruchhaus einzubeziehen Der geopferte Wert des Altgebaudes kann sich aber auch in einer Erhohung des Wertes des Grundstuckes auswirken Lasst der Erwerber eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebaudes dieses nach dem Erwerb abreissen so konnen sowohl der geopferte Wert im Wege der aussergewohnlichen Abnutzung als auch die Abbruchkosten als Betriebsausgabe bzw Werbungskosten abgesetzt werden wenn das Gebaude ohne Abbruchabsicht erworben wurde Ein Abbruch innerhalb von drei Jahren nach Erwerb gilt als Beweis des ersten Anscheins dafur dass der Erwerber das Gebaude in der Abbruchabsicht erworben hat Ist daher ein solches Gebaude in Abbruchabsicht angeschafft worden so gehoren der Buch Wert und die Abbruchkosten wenn der Abbruch der Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes dient zu dessen Herstellungskosten und ansonsten zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens 1 Einzelnachweise Bearbeiten BFH Beschluss vom 12 Juni 1978 GrS 1 77 BStBl II 1978 620 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wertopfertheorie amp oldid 129990034