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Dieser Artikel erlautert den Waiver als Begriff aus dem Borsenhandel zum Begriff aus den nordamerikanischen Sportligen siehe Waiver NHL und Waiver NFL Als Waiver bezeichnet man in der EU am Borsenhandel zugelassene Tochterunternehmen deren Mutterkonzern in einem anderen Mitgliedstaat beheimatet ist Fur diese gruppenangehorige Gesellschaften konnen die Mitgliedstaaten beschliessen unter bestimmten Bedingungen von der Erfullung gesetzlicher Kontroll und Meldepflichten abzusehen Gesetzliche Grundlage fur in Deutschland ansassige Unternehmen ist 2a KWG Nach dieser eng definierten Ausnahme fur inlandische Institutsgruppen Waiver Regelung kann auf der Ebene des Tochterinstituts auf die Einrichtung von internen Kontrollverfahren nach 10 KWG Anforderungen an die Eigenmittelausstattung 13 und 13a KWG Grosskreditregelungen und 25a Abs 1 KWG Monatsausweise verzichtet werden Ebenfalls sind die Institute nicht im Rahmen des Meldewesens nach 9 WpHG der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht meldepflichtig die BaFin erhalt also keine Mitteilung uber getatigte Borsengeschafte An die Anwendung der Waiver Regelung sind jedoch umfangreiche Voraussetzungen geknupft so z B die Einrichtung von gruppenweiten Prozessen zur Identifizierung Beurteilung Steuerung Uberwachung und Kommunikation der Risiken und die Abgabe einer Patronatserklarung gegenuber der Aufsichtsbehorde Ausserdem unterliegen die Waiver in dem Land wo sie zum Borsenhandel zugelassen sind einer vergleichbaren Kontroll und Meldepflicht Weblinks Bearbeiten 2a KWG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Waiver amp oldid 181900230