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Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung KultgSchG war ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland Es diente dem Schutz deutschen Kulturbesitzes vor einem wesentlichen Verlust z B durch Abwanderung Verbringung in das Ausland Es wurde am 6 August 2016 durch das Gesetz zum Schutz von Kulturgut abgelost BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen AbwanderungKurztitel Kulturgutschutzgesetz nicht amtl Kulturgut Abwanderungsschutzgesetz nicht amtl Abkurzung KultgSchG nicht amtl Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 224 2Ursprungliche Fassung vom 6 August 1955 BGBl I S 501 Inkrafttreten am 10 August 1955Neubekanntmachung vom 8 Juli 1999 BGBl I S 1754 Letzte Anderung durch Art 2 G 1 vom 18 Mai 2007 BGBl I S 757 761 Inkrafttreten derletzten Anderung 24 Mai 2007 Art 5 Abs 1 G vom 18 Mai 2007 Ausserkrafttreten 8 August 2016Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 2 Sonderregelung fur Kulturgut im Kirchenbesitz 3 Geschichte 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRegelungen BearbeitenDas Gesetz regelte unter anderem im ersten Abschnitt Kunstwerke und anderes Kulturgut ausser Archivgut im zweiten Abschnitt Archivgut im dritten Abschnitt Straf und Bussgeldvorschriften im vierten Abschnitt Erganzungs und SchlussvorschriftenKunstwerke und anderes Kulturgut einschliesslich Bibliotheksgut wurden in jedem Bundesland in einem Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes Archivmaterialien in einem Verzeichnis national wertvoller Archive erfasst 2 Uber die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entschied die oberste Landesbehorde Die Einleitung der Eintragung wie die anschliessende Eintragung wurden im Bundesanzeiger bekanntgemacht Aus den Verzeichnissen der einzelnen Lander erstellte der Beauftragte der Bundesregierung fur Angelegenheiten der Kultur und der Medien ein Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes und ein Gesamtverzeichnis national wertvoller Archive 3 Die Ausfuhr eingetragenen Kulturgutes bedurfte der amtlichen Genehmigung Die nicht genehmigte Ausfuhr war unter Strafe gestellt Sonderregelung fur Kulturgut im Kirchenbesitz BearbeitenAuf Kultur und Archivgut das im Eigentum der Kirchen oder einer anderen als Korperschaft des offentlichen Rechtes anerkannten Religionsgesellschaft sowie deren kirchlich beaufsichtigten Einrichtungen und Organisationen steht fand das Gesetz nur Anwendung wenn diese selbst es wunschten Geschichte BearbeitenNach dem Ersten Weltkrieg wurde aufgrund der Verordnung uber die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11 Dezember 1919 ein Verzeichnis fur national wertvolle Kunstwerke angelegt 4 Daneben bestanden aufgrund der Verordnung uber den Schutz von Denkmalen und Kunstwerken vom 8 Mai 1920 verzeichnisunabhangige Exportbeschrankungen 5 Als Begrundung wurde angefuhrt dass Panikverkaufe zur Linderung akuter Not verhindert werden sollten ausserdem war der Wert der deutschen Wahrung so gesunken dass angebotene Werke mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Ausland verkauft worden waren Als wahres Motiv dahinter wird ein durch die Niederlage verletzter Nationalstolz vermutet 6 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im sogenannten Kulturgutschutzgesetz von 1955 den Bundeslandern auferlegt eigene Kulturgutverzeichnisse zu fuhren Gleichzeitig wurden die Zustandigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Kulturhoheit der Lander neu geregelt Das Gesetz wurde 2016 durch das umfassendere Kulturgutschutzgesetz abgelost Literatur BearbeitenNorbert Bernsdorff Andreas Kleine Tebbe Kulturgutschutz in Deutschland Ein Kommentar Heymann Koln 1996 ISBN 3 452 22722 7 Ernst Rainer Hones Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 6 August 1955 In Bayerische Verwaltungsblatter BayVBl 35 1989 S 38 42 Diethardt von Preuschen Kulturgutsicherungsgesetz und EG Recht EuZW 1999 S 40 Das Kulturgutsicherungsgesetz halt was es verspricht EuR 2001 S 324 Antje Katrin Uhl Der Handel mit Kunsthandwerken im europaischen Binnenmarkt Freier Warenverkehr versus nationaler Kulturgutschutz Tubinger Schriften zum internationalen und europaischen Recht Band 29 Verlag Duncker amp Humblot Berlin 1993 ISBN 3 428 07921 3 ISSN 0720 7654Weblinks BearbeitenGesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach 6 Abs 2 und des national wertvollen Archivgutes nach 13 Abs 2 des Gesetzes Empfehlung der Kultusministerkonferenz fur Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und das Verzeichnis national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29 April 2010 PDF Datei 56 kB Empfehlungen der Kultusministerkonferenz fur Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive vom 29 April 2010 Volltext PDF Datei 56 kB Einzelnachweise Bearbeiten Das Gesetz wurde am 26 Oktober 2007 berichtigt BGBl I S 2547 jedoch nicht der hier genannte Artikel 2 kulturgutschutz deutschland de Fuhrung als gesondertes auch von Dritten einsehbares sei es als elektronische Datei verkorpertes in sich geschlossenes Verzeichnis so VG Berlin 29 November 2006 1 A 162 05 Verordnung uber die Ausfuhr von Kunstwerken In Reichsgesetzblatt Jahrgang 1919 Nr 236 11 Dezember 1919 S 1961 1963 ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte online abgerufen am 30 Dezember 2018 Verordnung uber den Schutz von Denkmalen und Kunstwerken In Reichsgesetzblatt Jahrgang 1920 Nr 7513 12 Mai 1920 S 913 914 ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte online abgerufen am 30 Dezember 2018 Sophie Lenski Import ohne Export In Suddeutsche Zeitung 2 Februar 2016 S 13 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung amp oldid 222063616