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Der Verwaltungsgerichtshof Wurttemberg Hohenzollern war das einzige Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit das im Land Wurttemberg Hohenzollern bestand Sein Sitz war Bebenhausen Er wurde im Jahr 1946 errichtet und bestand nach der Zusammenlegung des Landes mit Baden und Wurttemberg Baden zum neuen Land Baden Wurttemberg noch bis zur Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 1958 weiter Nach der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg hatten die deutschen Gerichte zunachst auch auf Anordnung der Besatzungsmachte ihre Tatigkeit eingestellt In Wurttemberg Hohenzollern wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit am 19 August 1946 wieder eingerichtet Anders als in fast allen anderen Landern wurde aber kein zweistufiger Aufbau gewahlt sondern nur ein einziges Gericht gegrundet Ein Grund dafur durfte die geringe Grosse des Landes gewesen sein daneben entsprach diese Losung der in Wurttemberg seit 1924 bestehenden Lage 1 Der erste Prasident des Gerichts war Alfred Neuschler der zum 1 September 1951 durch Robert Barth abgelost wurde 2 Mit nur drei hauptamtlichen Mitgliedern war der Verwaltungsgerichtshof Wurttemberg Hohenzollern im Jahr 1951 zusammen mit dem Oberverwaltungsgericht Bremen der kleinste Verwaltungsgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland 3 Die Zustandigkeit des Verwaltungsgerichtshofs bestimmte sich zunachst nach den bestehenden wurttembergischen und preussischen Vorschriften wobei er von Anfang an zudem fur Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zustandig war fur die bisher ein Verwaltungsgericht des Reichs zustandig gewesen war Da weder das wurttembergische noch das preussische Recht einen umfassenden Verwaltungsrechtsschutz vorsah war ein solcher auch in Wurttemberg Hohenzollern zunachst nicht gegeben Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und damit der allgemeinen Rechtsweggarantie seines Artikels 19 IV war diese Rechtslage nicht mehr verfassungsgemass so dass durch das Gesetz zur Anderung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof und vor den Verwaltungsbehorden vom 17 Oktober 1950 Regierungsblatt fur das Land Wurttemberg Hohenzollern S 301 ruckwirkend zum 24 Mai 1949 eine Generalklausel geschaffen wurde nach der der Rechtsweg zum Verwaltungsgerichtshof auch in den bisher ausgeschlossenen Fallen zulassig war 4 Literatur BearbeitenKlaus Schule Der Staatsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof von Wurttemberg Hohenzollern Reihe Rechtswissenschaft Bd 144 Pfaffenweiler 1993 S 76 105 Einzelnachweise Bearbeiten Schule S 81 83 Schule S 91 Schule S 76 Schule S 84 87 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsgerichtshof Wurttemberg Hohenzollern amp oldid 174555299