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Der Vertrag von Alfred und Guthrum ist eine Ubereinkunft zwischen Alfred dem Grossen Konig von Wessex und Guthrum dem Herrscher von East Anglia Das Datum des Vertrages ist nicht bekannt jedoch lasst er sich auf den Zeitraum zwischen 878 und 890 eingrenzen Der Vertrag von Alfred und Guthrum ist eines der wenigen erhaltenen Dokumente aus der Regierungszeit Alfreds des Grossen Er ist in einer altenglischen Version im Corpus Christi College in Cambridge Manuskript 383 und in einer lateinischen Zusammenstellung von Gesetzestexten Quadripartitus aus der Zeit Heinrichs I erhalten Das Original wurde wahrscheinlich in Altenglisch angefertigt Vertragsinhalt Bearbeiten nbsp Statue Alfred des Grossen in WinchesterIm Prolog der dem Vertragstext vorangestellt ist heisst es dass der Vertrag zwischen Alfred und Guthrum und dem Witan der Angelsachsen sowie allen Leuten in East Anglia geschlossen wurde Der erste Punkt ist der bekannteste Zuerst betreffend unsere Grenzen Die Themse hinauf und sodann den Lea hinauf und den Lea entlang bis zu seiner Quelle dann in einer geraden Linie nach Bedford dann die Ouse hinauf bis nach Watling Street Vertrag von Alfred und Guthrum Dieser Absatz des Vertrages wird in Ermangelung anderer Quellen allgemein als Darstellung der Grenzziehung des Danelags angesehen jedoch behandelt er tatsachlich lediglich die Abgrenzung zwischen Alfreds und Guthrums Einflussbereichen Im zweiten Absatz wird die Hohe des Wergeldes festgelegt das in verschiedenen Fallen zu entrichten ist Dann dieses Wenn ein Mann erschlagen ist veranschlagen wir alle als gleich Englander und Danen auf acht halbe Mark Gold ausgenommen die ceorl die gepachtetes Land bewohnen und ihre danischen freedman sie sind ebenfalls gleich beide 200 Shilling Vertrag von Alfred und Guthrum Der dritte Abschnitt enthalt Festlegungen uber die Zahl der Eide die ein Thane benotigt um sich im Falle einer Anklage wegen Mordes zu verteidigen Im vierten Abschnitt wird gefordert dass ein Kaufer von Sklaven Pferden oder Ochsen einen Burgen kennen muss Der funfte und letzte Absatz befasst sich mit dem Bevolkerungsaustausch uber die Grenze hinweg Es wird festgelegt dass weder Sklave noch Freier aus Wessex in das Heer der Danen aufgenommen werden soll Gleiches soll umgekehrt fur Danen gelten Falls es jedoch trotzdem zum Umgang der beiden Bevolkerungen kommt sollen Geiseln gestellt werden um die guten Absichten zu garantieren Literatur BearbeitenFelix Liebermann Die Gesetze der Angelsachsen 3 Bande Niemeyer Halle 1903 1916 F Donald Logan Die Wikinger in der Geschichte Philipp Reclam jun Stuttgart 1987 ISBN 3 15 010342 8 Christian Uebach Die Landnahmen der Angelsachsen der Wikinger und der Normannen in England Eine vergleichende Analyse Tectum Verlag Marburg 2003 ISBN 3 8288 8559 4 Weblinks BearbeitenMedieval Sourcebook Alfred and Guthrum s Peace Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Alfred und Guthrum amp oldid 237054277