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Der Vertrag uber die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens kurz Patentzusammenarbeitsvertrag oder PCT nach dem engl Patent Cooperation Treaty ist ein internationaler Vertrag Durch diesen Vertrag bilden seine Vertragsstaaten einen Sonderverband gemass der Pariser Verbandsubereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums PVU Vertrag uber die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PatentwesensKurztitel PatentzusammenarbeitsvertragTitel engl Patent Cooperation TreatyAbkurzung PCTDatum 19 Juni 1970Fundstelle BGBl 1976 II S 649 664 dreisprachig zuletzt geandert BGBl 2002 II S 727 728 dreisprachig Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie Gewerblicher RechtsschutzUnterzeichnung Ratifikation 157 Verbandslander Stand 1 Januar 2023 1 Deutschland 24 Januar 1978Liechtenstein 19 Marz 1980Osterreich 23 April 1979Schweiz 24 Januar 1978Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Der PCT ermoglicht es Verbandsangehorigen d h naturlichen oder juristischen Personen die entweder Angehorige eines Vertragsstaates sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat haben durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Buro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt z B Deutsches Patentamt oder Europaisches Patentamt fur alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsstaaten und Nicht Vertragsstaaten 2 Verfahren 3 Nutzen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVertragsstaaten und Nicht Vertragsstaaten BearbeitenMit Stand vom 1 Januar 2023 sind 157 Staaten PCT Vertragsstaaten 2 d h bezogen auf die zum selben Zeitpunkt 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sind dies ungefahr 81 Prozent aller Staaten der Erde Die zuletzt dem PCT beigetretenen Staaten sind in der Reihenfolge ihres Beitritts Mauritius 15 Dezember 2022 Kap Verde 6 April 2022 Irak 31 Januar 2022 Jamaika 10 November 2021 Samoa WS Inkrafttreten am 2 Januar 2020 Jordanien JO Inkrafttreten am 9 Juni 2017 Kambodscha KH Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8 September 2016 Djibuti DJ Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 23 Juni 2016 Kuwait KW Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 9 Juni 2016 Thailand TH Hinterlegung der Beitrittsurkunde 24 September 2009 Inkrafttreten 24 Dezember 2009 Katar QA Ratifikation 3 Mai 2011 Inkrafttreten 3 August 2011 Ruanda RW Hinterlegung der Beitrittsurkunde 31 Mai 2011 Inkrafttreten 31 August 2011 Brunei Darussalam BN Hinterlegung der Beitrittsurkunde 24 April 2012 Inkrafttreten 24 Juli 2012 Panama PA Hinterlegung der Beitrittsurkunde 7 Juni 2012 Inkrafttreten 7 September 2012 Saudi Arabien SA Inkrafttreten 3 August 2013 und Iran IR Inkrafttreten 4 Oktober 2013 Trotzdem sind einige wirtschaftlich durchaus bedeutende Lander wie Argentinien Taiwan oder Venezuela noch keine PCT Vertragsstaaten In der folgenden Liste sind 44 Staaten aufgefuhrt die dem PCT nicht beigetreten sind Stand 13 Oktober 2017 jeder der angefuhrten Staaten ist UN Mitglied falls nicht explizit anders angegeben Afghanistan Andorra Argentinien Athiopien Bahamas Bangladesch Bhutan Bolivien Burundi Cook Inseln kein UN Mitglied wird von Neuseeland verwaltet Eritrea Fidschi Guyana Haiti Irak Jamaika Jemen Kap Verde Kiribati Kongo Demokratische Republik CD nicht zu verwechseln mit der Republik Kongo CG die PCT Mitglied ist Libanon Malediven Marshallinseln Mauritius Mikronesien Myanmar auch genannt Birma oder Burma Nauru Nepal Osttimor Pakistan Palau Paraguay Salomonen Samoa Somalia Sudsudan Surinam Taiwan auch genannt Republik China kein UN Mitglied Tonga Tuvalu Uruguay Vanuatu Vatikanstadt kein UN Mitglied VenezuelaVerfahren BearbeitenDas Verfahren gemass dem PCT umfasst eine internationale Phase und eine nationale bzw regionale Phase In der internationalen Phase wird eine internationale Recherche Art 12 ff PCT nach dem einschlagigen Stand der Technik durchgefuhrt und die Patentanmeldung mit dem Recherchenbericht veroffentlicht Anschliessend kann ein Antrag auf eine vorlaufige Prufung gestellt werden die ebenfalls noch in der internationalen Phase und nach den Bestimmungen des PCT durchgefuhrt wird Innerhalb einer bestimmten Frist in der Regel 30 Monate nach Einreichen der Internationalen Anmeldung bzw nach dem Datum einer eventuell in Anspruch genommenen Prioritatsanmeldung muss dann der Ubergang in die nationale bzw regionale Phase erfolgen d h der Anmelder muss in den Staaten fur die er das Patent national weiterverfolgen will oder bei einem regionalen Amt wie z B dem Europaischen Patentamt EPO oder den afrikanischen Amtern ARIPO OAPI als auch den Eurasischen EAPO einen Prufungsantrag stellen die erforderlichen Gebuhren bezahlen und evtl eine Ubersetzung der Patentanmeldung in die Amtssprache einreichen Das weitere Verfahren zur Patenterteilung d h insbesondere die endgultige Prufung auf Patentierbarkeit verlauft dann parallel vor den nationalen und regionalen Amtern Nutzen BearbeitenFur den Anmelder hat dieses Vorgehen den Vorteil dass er am Anmeldetag nur einen Antrag auf Patenterteilung stellen muss die Anmeldeunterlagen Beschreibung Anspruche Zeichnungen Zusammenfassung nur in einer Sprache einreichen muss und nur die Gebuhren fur die Internationale Patentanmeldung zahlen muss Er kann dann die Recherche und evtl die vorlaufige Prufung abwarten um die Aussicht der Patentanmeldung auf Erfolg abschatzen zu konnen Dadurch gewinnt er Zeit um zu entscheiden in welchen Landern er die Anmeldung weiterverfolgen will Erst nach 30 Monaten bzw 31 bei einzelnen Patentamtern beispielsweise dem Europaischen Patentamt sind dann die Gebuhren fur alle diese Lander und die evtl einzureichenden Ubersetzungen fallig Beim PCT Verfahren ist aber zu bedenken dass weder die internationale Recherche noch die internationale vorlaufige Prufung bindend fur die nachfolgende nationale bzw regionale Phase ist Konkret bedeutet dies dass z B das US Patent and Trademark Office einer Patentanmeldung trotz positivem internationalem Prufbericht die Patentfahigkeit haufig abspricht Im PCT Verfahren werden also keine Patente erteilt es handelt sich lediglich um ein zentrales Anmeldeverfahren Siehe auch BearbeitenPatent Europaisches Patentubereinkommen EPU Literatur BearbeitenDr Matthias Brandi Dohrn Dr Stephan Gruber Ian Muir Europaisches und Internationales Patentrecht 5 Auflage C H Beck 2002 ISBN 3 406 49180 4 Lise Dybdahl Europaisches Patentrecht 2 Auflage Carl Heymanns Verlag 2004 ISBN 3 452 25682 0 Dr Ole Trinks PCT in der Praxis 2 Auflage Heymann 2009 ISBN 978 3 452 27211 9 Bozic Duwel Gabriel Teufel EPU und PCT Tabellen 1 Auflage Carl Heymanns Verlag 2011 ISBN 978 3 452 27682 7 Weblinks BearbeitenUbersichtsseite zum PCT bei der WIPO Weltkarte und Liste der Vertragsstaaten mit Two Letter Codes PDF 488 kB PCT Int Appl WO Suchseite fur Patente gemass Zitationsformat Offizielle Seite des PCT bei der WIPO Text des PCT englisch deutsch Einzelnachweise Bearbeiten http www wipo int export sites www treaties en documents pdf pct pdf Der PCT zahlt jetzt 157 Vertragsstaaten Abgerufen am 12 Januar 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag uber die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens amp oldid 235470507