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Das Gesetz uber eine Versorgungsrucklage des Bundes VersRucklG regelt Art und Weise wie eine Versorgungsrucklage zur Finanzierung der Versorgungsausgaben fur Beamte Richter Berufssoldaten und weitere Beschaftigte des Bundes denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsatzen gewahrleistet wird aufzubauen und zu finanzieren ist BasisdatenTitel Gesetz uber eine Versorgungsrucklage des BundesKurztitel VersorgungsrucklagegesetzAbkurzung VersRucklGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2032 2 28Ursprungliche Fassung vom 9 Juli 1998 BGBl I S 1800 Inkrafttreten am 1 Januar 1999Neubekanntmachung vom 27 Marz 2007 BGBl I S 482 Letzte Anderung durch Art 53 G vom 20 August 2021 BGBl I S 3932 4026 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2025 Art 90 G vom 20 August 2021 GESTA H006Weblink VersRucklGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz besteht aus zwei Abschnitten Abschnitt 1 Sondervermogen Versorgungsrucklage des Bundes Abschnitt 2 Sondervermogen Versorgungsfonds des Bundes Abschnitt 1 regelt den Aufbau eines Sondervermogen unter dem Namen Versorgungsrucklage des Bundes zur Durchfuhrung von 14a des Bundesbesoldungsgesetzes Dieses Sondervermogen dient dem Bund zur Sicherung zukunftiger Versorgungsaufwendungen Abschnitt 2 trifft die notwendigen Regelungen fur den Aufbau eines Sondervermogen unter dem Namen Versorgungsfonds des Bundes Zu Durchfuhrung des Gesetzes wurde eine entsprechende Verordnung erlassen 1 Die Sondervermogen werden durch das Bundesministerium des Innern verwaltet Weblinks BearbeitenText des GesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Text der VersorgungsfondszuweisungsverordnungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versorgungsrucklagegesetz amp oldid 230990959