www.wikidata.de-de.nina.az
Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2009 nicht mehr aktuell zu sein Richtlinie 2009 138 EG hat die hier angegeben Richtlinie 2005 68 EG abgelost Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2009 Versicherungs Zweckgesellschaften sind Unternehmen die versicherungstechnische Risiken von Versicherungsunternehmen ubernehmen selbst aber keine Versicherungsunternehmen sind Das ubernommene Risiko wird durch Ausgabe nachrangiger Schuldtitel beispielsweise Katastrophenanleihen abgesichert Versicherungsunternehmen konnen auf diesem Weg Risiken auf den Kapitalmarkt transferieren siehe auch Verbriefung und so ihre Zeichnungskapazitat erhohen Versicherungs Zweckgesellschaften sind eine spezielle Form der Eigenversicherer englisch Captives Wahrend Eigenversicherer prinzipiell auch Risiken von Nicht Versicherungsunternehmen direkt decken konnen ubernehmen Versicherungs Zweckgesellschaften nur Risiken von Erst und Ruckversicherungsunternehmen Die Richtlinie 2005 68 EG Ruckversicherungs Richtlinie 1 enthalt in Art 46 fur die Mitgliedstaaten die Option Versicherungs Zweckgesellschaften zuzulassen In Deutschland ist diese Art des Risikotransfers seit 2007 im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt Versicherungs Zweckgesellschaften unterliegen der Finanzaufsicht die Anforderungen sind jedoch im Gegensatz zu Erst und Ruckversicherungsunternehmen deutlich vereinfacht Siehe auch BearbeitenZweckgesellschaftEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2005 68 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 November 2005 uber die Ruckversicherung und zur Anderung der Richtlinien 73 239 EWG 92 49 EWG des Rates sowie der Richtlinien 98 78 EG und 2002 83 EGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versicherungs Zweckgesellschaft amp oldid 207038111