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Die Verordnung EU Nr 1178 2011 1 der Kommission vom 3 November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemass der Verordnung EG Nr 216 2008 des Europaischen Parlaments und des Rates ist innerhalb der EASA Staaten das zentrale Regelwerk fur die Zulassung Ausbildung und Lizenzierung von Piloten und Flugbegleitern Dieser Themenbereich wird oft auch als Flight Crew Licensing oder FCL bezeichnet weswegen die Vorschriften der Verordnung auch EU FCL oder EASA FCL genannt werden Als unmittelbar geltendes Recht loste die Verordnung in Deutschland die LuftPersV und die LuftVZO in weiten Teilen ab und ersetzt die JAR FCL Richtlinien auf die in diesen nationalen Verordnungen verwiesen wird In der LuftPersV bleiben unter anderem Erganzungen zur EU FCL sowie die Regelung zur Ausbildung und Lizenzierung bei Luftsportgeraten Verordnung EU Nr 1178 2011Titel Verordnung EU Nr 1178 2011 der Kommission vom 3 November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemass der Verordnung EG Nr 216 2008 des Europaischen Parlaments und des RatesBezeichnung nicht amtlich EU FCL EASA FCLGeltungsbereich EWRRechtsmaterie LuftfahrtrechtGrundlage AEUVVerordnung EG Nr 216 2008 insbesondere Artikel 7 Absatz 6 Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 10 Absatz 5Fundstelle ABl L 311 vom 25 11 2011 S 1 193Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt der Verordnung 3 Umsetzung 4 Kritik 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenMit der Verordnung EG Nr 216 2008 2 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften fur die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europaischen Agentur fur Flugsicherheit wurde 2008 der Grundstein fur die Schaffung einer gemeinsamen europaischen Rechtsgrundlage fur die Luftfahrt gelegt Vorher wurden diese einheitlichen Regelungen durch die Joint Aviation Authorities in Form der Joint Aviation Requirements JAR festgelegt Diese JAR hatten nur den Charakter von Richtlinien und mussten von den Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden Im Gegensatz dazu ist die VO 1178 2011 als Verordnung der EU unmittelbar geltendes Recht gemass Artikel 288 AUEV Die VO 1178 2011 ist eine Implementing Rule etwa Durchfuhrungsverordnung der VO 216 2008 Die VO 216 2008 setzte fur das Inkrafttreten der Durchfuhrungsbestimmungen zum FCL eine Frist bis zum 8 April 2012 Zu diesem Datum trat die VO 1178 2011 tatsachlich in Kraft ihre Anwendung konnte jedoch von den Mitgliedstaaten fur Teilbereiche bis 8 April 2015 hinausgezogert werden Die VO 1178 2011 wurde erganzt durch die VO 290 2012 3 die es den Mitgliedstaaten erlaubte die Anwendung der kompletten VO 1178 2011 bis zum 8 April 2013 zu verschieben Diese Verschiebung wird oft auch als horizontales Opt Out bezeichnet In der VO 290 2012 sind daruber hinaus die Anhange 5 7 der eigentlichen VO 1178 2011 zu finden Inhalt der Verordnung BearbeitenDie Basis Verordnung 216 2008 legt fest dass nur Luftsportgerate und Oldtimer unter der Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten verbleiben somit gelten die Regelungen der VO 1178 2011 fur alle anderen Luftfahrzeuge Es sind also Piloten von Luftfahrzeugen vom A380 bis zum Segelflugzeug und Heissluftballon betroffen Die einzelnen Artikel der Verordnung befassen sich lediglich mit dem Geltungsbereich Ubergangsvorschriften und der allgemeinen Vorgehensweise zur Ubertragung bislang bestehender Lizenzen und Berechtigungen in das neue System Der wesentliche Teil der Regelungen befindet sich in den Anhangen der Verordnung Anhang 1 Anforderungen an Pilotenlizenzen Seite L 311 7 Anhang 2 Bedingungen fur die Umwandlung bestehender nationaler Lizenzen und Berechtigungen Seite L 311 163 Anhang 3 Bedingungen fur die Anerkennung von Lizenzen die von Drittlandern oder fur Drittlander ausgestellt wurden Anhang 4 medizinischer Bereich Seite L 311 173 Anhang 5 Qualifikation von Flugbegleitern Anhang 6 Anforderungen an Behorden bezuglich des fliegenden Personals Anhang 7 Anforderungen an Organisationen bezuglich des fliegenden Personals Ausbildungsbetriebe Seite L 100 44 Umsetzung BearbeitenMit den NfL I 218 12 4 gab das BMVBS bekannt dass alle von der Verordnung eroffneten Moglichkeiten zur verzogerten Anwendung Opt Out genutzt werden Unter den Opt Out fallen alle Lizenzen die nicht den JAR entsprachen oder nicht durch die JAR reguliert waren Das sind z B einige national geregelte Motorfluglizenzen Ballonlizenzen sowie Segelfluglizenzen Diese Lizenzen mussten somit erst bis 8 April 2014 bzw 8 April 2015 auf die neue Regelung der VO umgestellt sein Die Richtlinien fur die fliegerarztliche Tauglichkeitsuntersuchung sind dagegen schon am 8 April 2013 in Kraft getreten Laut Deutschem Aero Club mussen in Deutschland ca 13 000 bestehende national geregelte Motorfluglizenzen sowie ca 34 000 Segelfluglizenzen umgewandelt und teilweise den neuen Rechtsvorschriften angepasst werden 5 Die Bedingungen fur die Umwandlung dieser Lizenzen sind mit den NfL I 16 13 6 im Februar 2013 veroffentlicht worden Bestehende JAR konforme Lizenzen gelten als gemass der Verordnung ausgestellt und werden in den 5 Jahren zwischen 2013 und 2018 im Rahmen ihrer turnusmassigen Verlangerung gegen die neuen Lizenzen ausgetauscht Dies betrifft in Deutschland ca 17500 Lizenzen Kritik BearbeitenDie in der VO getroffene Definition von gewerblicher Luftfahrt lasst Interpretationsspielraum offen Fluge mit Kostenteilung oder durch Luftsportvereine durchgefuhrte Rundfluge mit Passagieren konnten im Sinne der VO als gewerblich ausgelegt werden Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit bei der Frage inwieweit sich Fluggaste an den Kosten solcher Fluge beteiligen durfen wenn Privatpiloten diese durchfuhren 7 Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsvorschriften zum LuftverkehrEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 1178 2011 PDF Verordnung EG Nr 216 2008 PDF Verordnung EU Nr 290 2012 PDF NfL I 218 12 zum Opt Out der Bundesrepublik Memento des Originals vom 13 Marz 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lba de FAQs des DAeC zur Lizenzumwandlung NfL I 16 13 Umwandlungsberichte der Bundesrepublik Deutschland PDF 180 kB Publikation im Aerokurier zur Problematik der Kostenbeteiligung 1 2 Vorlage Toter Link www aerokurier de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Februar 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title 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